Wichtiger Hinweis zu den
Förderprogrammen
Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt / genehmigt werden!
Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete von → rein elektrische Nutzfahrzeuge.
Förderhöhe:
- bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer)
Voraussetzung:
- zulässiges Gesamtgewicht von mind. 2,3 Tonnen
- Fahrzeugklasse N1 oder N2
Darüber hinaus wird auch der → Güterverkehr und der → öffentliche Personenverkehr gefördert.
Landesförderprogramm
Förderhöhe pro → nicht-öffentlichem Ladepunkt:
- für Beschäftigte und Mietende: 1.000 Euro
- mit Erneuerbare-Energien-Anlage: 1.500 Euro
- für gewerbl. genutzte Fahrzeuge: bis 15.000 Euro
- im Bereich Carsharing: bis 1.500 Euro
Förderhöhe pro → öffentlichem Ladepunkt:
- Ladepunkt unter 50 kW: 1.500 Euro
Förderhöhe pro → öffentl. Ladepunkt (bis 25.10.):
- Ladepunkt ab 50 kW: bis 15.000 Euro
- Netzanschluss/Pufferspeicher: bis 100.000 Euro
Bundesförderprogramm
Außerdem fördert der Bund → nicht-öffentliche Schnell-Ladepunkte auf ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen.
Förderhöhe für kleine und mittlere Unternehmen:
- ab 50 kW: 40 Prozent, maximal 14.000 Euro
- ab 150 kW: 40 Prozent, maximal 30.000 Euro
Förderhöhe für Großunternehmen:
- ab 50 kW: 20 Prozent, maximal 7.000 Euro
- ab 150 kW: 20 Prozent, maximal 15.000 Euro
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert → Netzanschlüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
- 40 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
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Außerdem fördert das Land NRW → Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für:
gewerblich genutzte Fahrzeuge (Mittelspannung):
Förderhöhe: 40 Prozent, maximal 100.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag / Übersicht)
Carsharingstationen (Niederspannung):
Förderhöhe: 40 Prozent, maximal 15.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag / Übersicht)
Das Land NRW unterstützt die Erstellung professioneller → Umsetzungskonzepte für die Beschaffung von Fahrzeugen oder die Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe:
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzungen:
- neutral und unabhängig
- konkrete Handlungs-/Umsetzungsempfehlungen
- erstellt durch qualifizierte Berater:innen
Lastenfahrräder (Landes- und Bundesförderung)
Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.
Förderung:
- elektrisch: 30 Prozent, maximal 2.100 Euro
- nicht-elektrisch: 500 Euro
Voraussetzungen:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
- verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung
Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.




Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download
Stand: April 2023
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über → Dienstleistungsunternehmen [externer Link], die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 10 Cent pro kWh möglich – bei netz-entkoppelten Systemen mit Ökostrom sind sogar noch höhere Erlöse möglich. Ab 2024 gelten diese auch für netzgekoppelten Ökostrom-Systeme.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.

Darlehen für die Elektromobilität
Die NRW.Bank vergibt → zinsgünstige Darlehen:
Antragstellende:
- mittelständische und kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
Verwendungszweck:
- Erwerb von Elektro-Fahrzeugen
- Umrüstungen von Fahrzeugen
- Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
- Forschungs und Entwicklungsvorhaben
Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
- Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)