Förderprogramme für Unternehmen

Das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, die Kaufprämien von Land und Bund, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität so attraktiv wie nie zuvor. Hier informieren wir Sie ausführlich über aktuelle Fördermaßnahmen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


 

 

Wichtiger Hinweis zu den

Förderprogrammen


Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt / genehmigt werden! (Ausnahme: → Umweltbonus)

 

 


 

 

Elektrofahrzeuge

Förderhöhe für → elektrische Pkw (gilt bis 20. April):
  -  40 % (+10 % KMU-Bonus), max. 1.000.000 Euro

Förderhöhe für → elektrische Pkw (Umweltbonus):
  -  3.000 Euro bzw. 4.500 Euro (je nach Listenpreis)
Gilt für Kauf und Leasing (bundesweit).

Förderhöhe für → elektrische Nutzfahrzeuge:
  -  bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer)
Gilt für Kauf, Leasing oder Miete (nur NRW).

Darüber hinaus wird auch der → Güterverkehr und der → öffentliche Personennahverkehr gefördert.

 

 

Ladesäulen und Wallboxen

Förderung für → nicht-öffentliche Ladepunkte:
  -  unter 50 kW: 1.000 – 1.500 Euro pro Ladepunkt
  -       ab 50 kW:    200 – 250 Euro pro kW Leistung
Die maximale Förderung gilt nur in Kombination mit einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage.

Förderung für → öffentlich zugängliche Ladepunkte:
  -  unter 50 kW:  1.500 Euro pro Ladepunkt

Förderung für → öffentlich zugängliche Ladepunkte:
  -  ab   50 kW:  60 Prozent, maximal 10.000 Euro
  -  ab 100 kW:  60 Prozent, maximal 20.000 Euro

 

 

Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen

Das Land fördert erstmalige neue → Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Förderung:
  -  40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro

Voraussetzung des Komplexes:
  -  nicht elektrifiziert, örtlich zusammenhängend
  -  mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
  -  mind. 1 Ladepunkt mit min. 11 kW errichtet

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
     (Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)

 

 

Umsetzungs- und Elektromobilitätskonzepte

Unternehmen können sich professionelle Umsetzungskonzepte zu ihren individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität erstellen lassen und dabei konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen erhalten.

Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte (NRW):
  -  50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro


 

 

 

Lastenfahrräder

Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.

Förderung:
  -  elektrisch:            30 Prozent, maximal 2.100 Euro
  -  nicht-elektrisch:  500 Euro

Voraussetzungen:
  -  Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
  -  verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung

Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können sich alle Halter:innen von Elektro-Fahrzeugen eine jährliche Prämie auszahlen lassen, die sich aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an quotenverpflichtete Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – ergibt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
→ zur Übersicht [externer Link]
Weitere Infos bei der → Verbraucherzentrale.

 

 

Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier auf Grundlage der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von ca. 15 bis 20 Cent pro kWh möglich, bei netzentkoppelten Anlagen sind bis zu 40 Cent pro kWh möglich.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet schneller voran.

 

 


 

 

Darlehen für die Elektromobilität

Die NRW.Bank vergibt → zinsgünstige Darlehen:

Antragstellende:
  -  mittelständische und kommunale Unternehmen
  -  freiberuflich Tätige

Verwendungszweck:
  -  Erwerb von Elektro­-Fahrzeugen
  -  Umrüstungen von Fahrzeugen
  -  Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
  -  Forschungs­ und Entwicklungsvorhaben

 

 


 

 

Alle Förderprogramme im Überblick

 

 

 

 

 

ÖPNV-
Busse

 

 

 

 


 

 

Steuerliche Vorteile

Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.

   -   Befreiung von der Kfz-Steuer
   -   Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
   -   Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
   -   Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
   -   Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)

 

 

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