Wichtiger Hinweis zu den
Förderprogrammen
Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt / genehmigt werden! (Ausnahme: → Umweltbonus)
Förderhöhe für → elektrische Pkw (gilt bis 20. April):
- 40 % (+10 % KMU-Bonus), max. 1.000.000 Euro
Förderhöhe für → elektrische Pkw (Umweltbonus):
- 3.000 Euro bzw. 4.500 Euro (je nach Listenpreis)
Gilt für Kauf und Leasing (bundesweit).
Förderhöhe für → elektrische Nutzfahrzeuge:
- bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer)
Gilt für Kauf, Leasing oder Miete (nur NRW).
Darüber hinaus wird auch der → Güterverkehr und der → öffentliche Personennahverkehr gefördert.
Förderung für → nicht-öffentliche Ladepunkte:
- unter 50 kW: 1.000 – 1.500 Euro pro Ladepunkt
- ab 50 kW: 200 – 250 Euro pro kW Leistung
Die maximale Förderung gilt nur in Kombination mit einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage.
Förderung für → öffentlich zugängliche Ladepunkte:
- unter 50 kW: 1.500 Euro pro Ladepunkt
Förderung für → öffentlich zugängliche Ladepunkte:
- ab 50 kW: 60 Prozent, maximal 10.000 Euro
- ab 100 kW: 60 Prozent, maximal 20.000 Euro
Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen
Das Land fördert erstmalige neue → Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderung:
- 40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- nicht elektrifiziert, örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit min. 11 kW errichtet
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
Umsetzungs- und Elektromobilitätskonzepte
Unternehmen können sich professionelle Umsetzungskonzepte zu ihren individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität erstellen lassen und dabei konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen erhalten.
Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte (NRW):
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro
Lastenfahrräder
Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.
Förderung:
- elektrisch: 30 Prozent, maximal 2.100 Euro
- nicht-elektrisch: 500 Euro
Voraussetzungen:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
- verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung
Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.
Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download
Stand: März 2022
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können sich alle Halter:innen von Elektro-Fahrzeugen eine jährliche Prämie auszahlen lassen, die sich aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an quotenverpflichtete Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – ergibt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
→ zur Übersicht [externer Link]
Weitere Infos bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier auf Grundlage der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von ca. 15 bis 20 Cent pro kWh möglich, bei netzentkoppelten Anlagen sind bis zu 40 Cent pro kWh möglich.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet schneller voran.

Darlehen für die Elektromobilität
Die NRW.Bank vergibt → zinsgünstige Darlehen:
Antragstellende:
- mittelständische und kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
Verwendungszweck:
- Erwerb von Elektro-Fahrzeugen
- Umrüstungen von Fahrzeugen
- Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
- Forschungs und Entwicklungsvorhaben
Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
- Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)