Elektrobusse


 

 

NRW-Förderung (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen nach §13 Absatz 1 Nr. 6 ÖPNVG NRW)

Fördergegenstand:
  • Elektrobusse (Batterie, Brennstoffzelle oder Oberleitung)
  • notwendige Infrastruktur (Wasserstofftankstellen, Ladesäulen)
  • notwendige Werkstatteinrichtungen (z. B. Hocharbeitsplätze)
Fördervoraussetzung:
  • alleiniger Einsatz der geförderten Busse und Infrastruktur im ÖPNV
Antragsberechtigte:
  • Kreise, Städte und Gemeinden
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen
  • jur. Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen
Förderhöhe

Fördergegenstand

Förderquote

batterieelektrische Busse

60 Prozent des Differenzbetrages zwischen einem batterieelektrische Bus und einem vergleichbaren Dieselbus

wasserstoffbetriebenen Busse

60 Prozent des Differenzbetrages zwischen einem wasserstoffbetriebenen Bus und einem vergleichbaren Dieselbus

Infrastruktur und Werkstatteinrichtungen

90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten

 

Antragsformulare:

Anträge können dort jederzeit gestellt werden.

 

 


 

 

Bundes-Förderung (Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr)

Gefördert werden in diesem Aufruf Konzepte zur Betriebsumstellung auf alternative Antriebe und die nachhaltige Beschaffung von Bussen und Infrastruktur. Folgende Antriebssysteme der Busse sowie die für deren notwendige Infrastruktur zum Laden bzw. Betanken finden dabei Berücksichtigung:

  • batterieelektrische Anwendungen (Batteriebusse und Batterie–Oberleitungsbusse),
  • brennstoffzellenbasierte Anwendungen (Brennstoffzellenbusse und Batteriebusse mit brennstoffzel-
  • lenbetriebenem Range–Extender).

Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudien sind nur die Bestandteile förderfähig, die im direkten Zusammenhang mit den eigenen oder selbst verantworteten Busverkehren stehen und die perspektivische Umstellung und Betriebshöfe (Depots) auf oben genannte emissionsfreie Antriebsoptionen betreffen.

Inhalte dieser Studien können Voruntersuchungen und Analysen zu folgenden Themen sein:

  • Fuhrpark–, Flotten- und Betriebshofanalysen mit dem Ziel der Umstellung auf emissionsfreie Antriebe
  • Alternative und innovative Fahrzeugbereitstellung
  • Strecken– und Einsatzanalysen: Entwicklung angepasster Umlaufpläne für den Einsatz von Bussen mit emissionsfreien Antrieben (u.a. Streckenanalysen, Optimierung des Fahrzeugeinsatzes)
  • Infrastrukturanforderungen und –bedarfe: Betrachtungen zum Aufbau der für den Betrieb notwendigen Lade– und Tankinfrastrukturen
  • Analysen zur Energiebereitstellung: u.a. Auslegung Netzanschluss, Einbindung erneuerbarer Energien, Netzsituation, Speicherbedarfe
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des Gesamtsystems oder zur Einbindung lokaler Erzeugungskapazitäten: u.a. Nutzung von gesteuertem Laden (Lade– und Last–Management), Strom– und Energiespeicher und lokaler Wasserstoffproduktion zur Sektorenkopplung
  • betriebswirtschaftliche und umweltbilanzielle Betrachtung der Auswirkungen der Umstellung auf emissionsfreie Antriebe

Anträge sind bis zum 28.02.2023 elektronisch einzureichen. Grundsätzlich werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Anträge berücksichtigt. Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag muss sieben Tage nach Übermittlung der elektronischen Fassung an den Projektträger Jülich postalisch versendet werden (Datum Poststempel).

Detaillierte Informationen, Antragsunterlagen und Beratung zum aktuellen Förderaufruf finden Sie auf den Webseiten des Projektträger Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.

 

 


 

 

Wichtiger Hinweis zum

Förderprogramm des Bundes


Die Antragsfrist ist abgelaufen. Wir informieren auf LinkedIn und ​​​​​​Twitter über neue Förderaufrufe.

 

 

Bundes-Förderung (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr)

Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie-, Batterieoberleitungs- und Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Daneben wird die Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse und die Erstellung von Machbarkeitsstudien unterstützt.

Fördergegenstand
  1. Beschaffung von Bussen aller folgenden Antriebssysteme oder die Umrüstung von Bussen (sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist):
    1.1. Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),
    1.2. Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse,  Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
    1.3. Biomethanbusse, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden
     
  2. Beschaffung von nicht-öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
    2.1. Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
    2.2. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse
    2.3. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von bilanziell 100 Prozent aus Biomasse erzeugtem Methan für Gasbusse,
    2.4. Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.
    Fördervoraussetzung
    • batterieelektrische Busse / Ladeinfrastruktur: ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen
    Antragsberechtigte
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
    • natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind
    Förderhöhe

    Fördergegenstand

    Förderquote

    batterieelektrische Busse

    80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

    brennstoffzellenbasierte Busse

    80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

    Biomethanbusse mit verbrennungsmotorischem Antrieb

    40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

    Lade-, Betankungs-und Wartungsinfrastruktur *

    40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsvollkosten)

    * Für kleine/kleinst bzw. mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 respektive 10 Prozentpunkte möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

    Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 30 Mio. Euro pro Skizzeneinreicher (Busse inkl. Infrastruktur)
    begrenzt.

    Skizzen und Anträge konnten über das easy-Online System bis zum 15. Juli 2022 eingereicht werden.

    Weitere Informationen finden sich in der → Förderrichtlinie sowie dem Förderaufruf (→ Förderaufruf Busse).

    → zur Info-Seite des Projektträgers Jülich

     

     

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