Elektrobusse
NRW-Förderung (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen nach §13 Absatz 1 Nr. 6 ÖPNVG NRW)
Elektrobusse, Infrastruktur
Fördergegenstand:
- Elektrobusse (Batterie, Brennstoffzelle oder Oberleitung)
- notwendige Infrastruktur (Wasserstofftankstellen, Ladesäulen)
- notwendige Werkstatteinrichtungen (z. B. Hocharbeitsplätze)
Fördervoraussetzung:
- alleiniger Einsatz der geförderten Busse und Infrastruktur im ÖPNV
Antragsberechtigte:
- Kreise, Städte und Gemeinden
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen
- jur. Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen
Förderhöhe
Fördergegenstand | Förderquote |
---|---|
batterieelektrische Busse | 60 Prozent des Differenzbetrages zwischen einem batterieelektrische Bus und einem vergleichbaren Dieselbus |
wasserstoffbetriebenen Busse | 60 Prozent des Differenzbetrages zwischen einem wasserstoffbetriebenen Bus und einem vergleichbaren Dieselbus |
Infrastruktur und Werkstatteinrichtungen | 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten |
Antragsformulare:
Anträge können dort jederzeit gestellt werden.
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Bundes
Die Antragsfrist ist abgelaufen. Wir informieren auf LinkedIn und Twitter über neue Förderaufrufe.
Bundes-Förderung (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr)
Elektro-/Biomethanbusse, Infrastruktur
Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie-, Batterieoberleitungs- und Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Daneben wird die Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse und die Erstellung von Machbarkeitsstudien unterstützt.
Fördergegenstand
- Beschaffung von Bussen aller folgenden Antriebssysteme oder die Umrüstung von Bussen (sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist):
1.1. Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),
1.2. Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
1.3. Biomethanbusse, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden
- Beschaffung von nicht-öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
2.1. Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
2.2. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse
2.3. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von bilanziell 100 Prozent aus Biomasse erzeugtem Methan für Gasbusse,
2.4. Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.
Fördervoraussetzung
- batterieelektrische Busse / Ladeinfrastruktur: ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Förderhöhe
Fördergegenstand | Förderquote |
---|---|
batterieelektrische Busse | 80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben) |
brennstoffzellenbasierte Busse | 80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben) |
Biomethanbusse mit verbrennungsmotorischem Antrieb | 40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben) |
Lade-, Betankungs-und Wartungsinfrastruktur * | 40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsvollkosten) |
* Für kleine/kleinst bzw. mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 respektive 10 Prozentpunkte möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.
Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 15 Mio. Euro pro Skizzeneinreicher (Busse inkl. Infrastruktur) begrenzt.
Skizzen und Anträge konnten über das easy-Online System bis zum 10. September 2023 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich in der → Förderrichtlinie sowie dem Förderaufruf (→ Förderaufruf Busse).