Elektrobusse
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Bundes
Die Antragsfrist ist abgelaufen. Wir informieren auf LinkedIn über neue Förderaufrufe.
Bundes-Förderung (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr)
Elektro-Busse, Infrastruktur
Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie-, Batterieoberleitungs- und Brennstoffzellentechnologie. Daneben wird die Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse und die Erstellung von Machbarkeitsstudien unterstützt.
Fördergegenstand
- Beschaffung sowie die Umrüstung von Bussen (sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist) mit alternativen Antrieben:
1.1. Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),
1.2. Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
- Beschaffung von nicht-öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
2.1. Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
2.2. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse
2.3. Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.
Fördervoraussetzung
- batterieelektrische Busse / Ladeinfrastruktur: ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Förderhöhe
Fördergegenstand | Förderquote ** |
|---|---|
batterieelektrische Busse | 80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben) |
brennstoffzellenbasierte Busse | 80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben) |
Lade-, Betankungs-und Wartungsinfrastruktur * | 40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsvollkosten) |
* Für kleine/kleinst bzw. mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 beziehungsweise 10 Prozentpunkte möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.
** Zusätzlich gelten Preisobergrenzen für Neu- und Umrüstfahrzeuge im Vergleich zur Dieselreferenz. Mehr dazu im → Förderaufruf.
Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 15 Mio. Euro pro Skizzeneinreicher (Busse inkl. Infrastruktur) begrenzt.
Skizzen und Anträge konnten über das easy-Online System bis zum 31. August 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden sich in der → Förderrichtlinie sowie dem → Förderaufruf.


