Elektrobusse


 

 

NRW-Förderung (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen nach §13 Absatz 1 Nr. 6 ÖPNVG NRW)

Elektrobusse, Infrastruktur

Fördergegenstand:
  • Elektrobusse (Batterie, Brennstoffzelle oder Oberleitung)
  • notwendige Infrastruktur (Wasserstofftankstellen, Ladesäulen)
  • notwendige Werkstatteinrichtungen (z. B. Hocharbeitsplätze)
Fördervoraussetzung:
  • alleiniger Einsatz der geförderten Busse und Infrastruktur im ÖPNV
Antragsberechtigte:
  • Kreise, Städte und Gemeinden
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen
  • jur. Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen
Förderhöhe

Fördergegenstand

Förderquote

batterieelektrische Busse

60 Prozent des Differenzbetrages zwischen einem batterieelektrische Bus und einem vergleichbaren Dieselbus

wasserstoffbetriebenen Busse

60 Prozent des Differenzbetrages zwischen einem wasserstoffbetriebenen Bus und einem vergleichbaren Dieselbus

Infrastruktur und Werkstatteinrichtungen

90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten

 

Antragsformulare:

Anträge können dort jederzeit gestellt werden.

 

 


 

 

Wichtiger Hinweis zum

Förderprogramm des Bundes


Die Antragsfrist ist abgelaufen. Wir informieren auf LinkedIn und ​​​​​​Twitter über neue Förderaufrufe.

 

 

Bundes-Förderung (Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr)

Elektro-/Biomethanbusse, Infrastruktur

Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie-, Batterieoberleitungs- und Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Daneben wird die Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse und die Erstellung von Machbarkeitsstudien unterstützt.

Fördergegenstand
  1. Beschaffung von Bussen aller folgenden Antriebssysteme oder die Umrüstung von Bussen (sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist):
    1.1. Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse),
    1.2. Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse,  Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
    1.3. Biomethanbusse, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden
     
  2. Beschaffung von nicht-öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
    2.1. Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
    2.2. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse
    2.3. Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von bilanziell 100 Prozent aus Biomasse erzeugtem Methan für Gasbusse,
    2.4. Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.
    Fördervoraussetzung
    • batterieelektrische Busse / Ladeinfrastruktur: ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen
    Antragsberechtigte
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
    • natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind
    Förderhöhe

    Fördergegenstand

    Förderquote

    batterieelektrische Busse

    80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

    brennstoffzellenbasierte Busse

    80 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

    Biomethanbusse mit verbrennungsmotorischem Antrieb

    40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

    Lade-, Betankungs-und Wartungsinfrastruktur *

    40 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsvollkosten)

    * Für kleine/kleinst bzw. mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 respektive 10 Prozentpunkte möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

    Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 15 Mio. Euro pro Skizzeneinreicher (Busse inkl. Infrastruktur) begrenzt.

    Skizzen und Anträge konnten über das easy-Online System bis zum 10. September 2023 eingereicht werden.

    Weitere Informationen finden sich in der → Förderrichtlinie sowie dem Förderaufruf (→ Förderaufruf Busse).

    → zur Info-Seite des Projektträgers Jülich

     

     

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