Aufbau von LadeinFrastruktur im Mehrparteienhaus

Nutzen Sie die Bundesförderung!


 

 

Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden - Förderung im Überblick

Was wird gefördert: 

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden – und zwar über alle Stufen hinweg: von der reinen Vorverkabelung über Wallboxen bis hin zur bidirektionalen Ladetechnik.
Auch alle notwendigen Baumaßnahmen wie Kabelverlegung und Netzanschluss sind förderfähig.

Nicht gefördert werden hingegen Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten.

Voraussetzungen: 

  • Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
  • Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
  • Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss •
  • Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien

 

 


 

 

Wer profitiert von der Förderung?

 

 


 

 

Maßnahmen und Förderhöhen

Maß­nahme

Förderfähige Leistungen

Förderhöhe pro Stellplatz

Vorver­kabelung

Technische Ausrüstung, Netzanschluss oder notwendige Baumaß­nahmen (ohne Wallbox)

max. 1.300 €

Wallbox (AC)

Alles aus Vorverkabelung und Wallbox mit Wechselstrom-Ladeleistung

max. 1.500 €

Bidirektionale Wallbox

Alles aus Wallbox und Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit

max. 2.000 €

 

 


 

 

Antragsstellung & Förderportal


Sie möchten einen Antrag stellen
oder haben weitere Fragen? 

Der Projektträger PwC hilft Ihnen gerne weiter!

Telefon: 030 26 36 4444
E-Mail: info@  avoid-unrequested-mailsladen-im-mehrparteienhaus.de

Servicezeiten: Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr
 

→ Antragsstellung unter laden-im-mehrparteienhaus.de

 

 


 

 

Weitere Informationen