Aufbau von LadeinFrastruktur im Mehrparteienhaus
Nutzen Sie die Bundesförderung!
Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden - Förderung im Überblick
Was wird gefördert:
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden – und zwar über alle Stufen hinweg: von der reinen Vorverkabelung über Wallboxen bis hin zur bidirektionalen Ladetechnik.
Auch alle notwendigen Baumaßnahmen wie Kabelverlegung und Netzanschluss sind förderfähig.
Nicht gefördert werden hingegen Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten.
Voraussetzungen:
- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss •
- Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
- Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Maßnahmen und Förderhöhen
Maßnahme | Förderfähige Leistungen | Förderhöhe pro Stellplatz |
|---|---|---|
Vorverkabelung | Technische Ausrüstung, Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen (ohne Wallbox) | max. 1.300 € |
Wallbox (AC) | Alles aus Vorverkabelung und Wallbox mit Wechselstrom-Ladeleistung | max. 1.500 € |
Bidirektionale Wallbox | Alles aus Wallbox und Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit | max. 2.000 € |
Antragsstellung & Förderportal
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Der Projektträger PwC hilft Ihnen gerne weiter!
Telefon: 030 26 36 4444
E-Mail: info@laden-im-mehrparteienhaus.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr










