Aufbau von LadeinFrastruktur im Mehrparteienhaus
Nutzen Sie die Bundesförderung!
Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden - Förderung im Überblick
Was wird gefördert:
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden – und zwar über alle Stufen hinweg: von der reinen Vorverkabelung über Wallboxen bis hin zur bidirektionalen Ladetechnik.
Auch alle notwendigen Baumaßnahmen wie Kabelverlegung und Netzanschluss sind förderfähig.
Nicht gefördert werden hingegen Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten.
Voraussetzungen:
- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss •
- Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
- Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Maßnahmen und Förderhöhen
Maßnahme | Förderfähige Leistungen | Förderhöhe pro Stellplatz |
|---|---|---|
Vorverkabelung | Technische Ausrüstung, Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen (ohne Wallbox) | max. 1.300 € |
Wallbox (AC) | Alles aus Vorverkabelung und Wallbox mit Wechselstrom-Ladeleistung | max. 1.500 € |
Bidirektionale Wallbox | Alles aus Wallbox und Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit | max. 2.000 € |
Antragsstellung & Förderportal
Sie möchten einen Antrag stellen
oder haben weitere Fragen?
Der Projektträger PwC hilft Ihnen gerne weiter!
Telefon: 030 26 36 4444
E-Mail: info@laden-im-mehrparteienhaus.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr
Fördermöglichkeit in NRW: progres.nrw
Mit progres.nrw – Emissionsarme Mobilität steht in Nordrhein-Westfalen eine weitere Fördermöglichkeit für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern zur Verfügung.
Förderfähig ist Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten sowie an Wohnungseigentumsanlagen, sofern das jeweilige Wohngebäude über maximal fünf Stellplätze verfügt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Privatpersonen als Vermietende oder Mietende einer Wohnimmobilie mit mindestens zwei Wohneinheiten, als Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen als Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen oder Garagen Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Wichtig für Privatpersonen: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und vergleichbaren Wohngebäuden sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt:
- maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
- für große Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt
Bund oder Land: Welche Förderung kommt infrage?
Bis zu 5 Stellplätze am Wohngebäude: progres.nrw – Emissionsarme Mobilität
Ab 6 Stellplätzen: Bundesförderung „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ Für beide Förderprogramme gelten weitere Fördervoraussetzungen.
→ Weitere Informationen zu progres.nrw und zur Antragstellung










