Förderprogramme für Kommunen

Ein aktuelles Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, die Förderung des Landes, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität jetzt so attraktiv wie nie zuvor. Hier informieren wir Sie ausführlich über aktuelle Fördermaßnahmen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


 

 

Wichtiger Hinweis zum

Förderprogramm des Landes


Der Förderantrag muss VOR der Bestellung gestellt und genehmigt werden! → Mehr dazu hier.

 

 


 

 

Elektrofahrzeuge (Landesförderung)

Das Land NRW fördert Kauf, Leasing oder Miete von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen.

Förderhöhe im → nicht-wirtschaftlichen Bereich:
  -  Batteriefahrzeug (Klassen L6e, L7e, M1 und N1):
      40 Prozent, maximal 30.000 Euro
  -  Brennstoffzellenfahrzeug (Klassen M1 und N1):
      60 Prozent, maximal 60.000 Euro
  -  Batterie / Brennstoffzelle (Klassen N2 und N3):
      80 Prozent der Mehrkosten, max. 400.000 Euro

Förderhöhe im → wirtschaftlichen Bereich:
  -  Batterie / Brennstoffzelle (Klasse N1 und N2):
      bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer)

Darüber hinaus wird auch der → öffentliche Personennahverkehr gefördert.

 

 

Ladesäulen und Wallboxen (Landesförderung)

Das Land NRW fördern die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen (z. B. für den kommunalen Fuhrpark oder für die Dienstfahr­zeuge der Beschäftigten).

Förderhöhe für → nicht-öffentliche Ladepunkte:
  -  unter 50 kW:  1.500 Euro pro Ladepunkt
  -       ab 50 kW:     250 Euro pro kW Ladeleistung

Förderhöhe pro → öffentl. Ladepunkt (bis 25.10.):
  -   Ladepunkt ab 50 kW:                 bis    15.000 Euro
  -   Netzanschluss/Pufferspeicher:  bis 100.000 Euro

 

 

Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)

Das Land NRW fördert → Netzanschlüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Förderhöhe für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
  -  40 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro

Voraussetzung des Komplexes:
  -  örtlich zusammenhängend
  -  mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
  -  mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
     (Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)

 

 

Umsetzungs- und Standortkonzepte (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Erstellung von Konzepten zu verschiedenen Elektromobilitätsthemen.

Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte (NRW):
  -  80 Prozent der Ausgaben, maximal 24.000 Euro

Förderhöhe für → kommunale Standortkonzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur (NRW):
  -  80 Prozent der Ausgaben, maximal 64.000 Euro

 

 

Elektrobusse (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Beschaffung von → Elektrobussen, sowie die dafür notwendige Infrastruktur (Wasserstofftankstellen, Ladesäulen).

Förderhöhe Busse:
  -  60 Prozent des Differenzbetrages ggü. Dieselbus

Förderhöhe Infrastruktur:
  -  90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Voraussetzung:
  -  Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr

 

 

Lastenfahrräder (Landes- und Bundesförderung)

Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.

Förderung:
  -  elektrisch:            60 Prozent, maximal 4.200 Euro
  -  nicht-elektrisch:  pauschal 500 Euro

Voraussetzungen:
  -  Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
  -  verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung

Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Kommunen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Kommunen bestehen. → zum Download

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über → Dienstleistungsunternehmen [externer Link], die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.

 

 

Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 10 Cent pro kWh möglich – bei netz-entkoppelten Systemen mit Ökostrom sind sogar noch höhere Erlöse möglich. Ab 2024 gelten diese auch für netzgekoppelten Ökostrom-Systeme.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.

 

 


 

 


 

 

Steuerliche Vorteile

Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.

   -   Befreiung von der Kfz-Steuer
   -   Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
   -   Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
   -   Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
   -   Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)

 

 

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