Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Der Förderantrag muss VOR der Bestellung gestellt und genehmigt werden! → Mehr dazu hier.
Das Land NRW fördert die Anschaffung (Kauf, Leasing oder Miete) von batterieelektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen und kommunalen Betrieben.
Bei batterieelektrischen Fahrzeugen werden bis zu 40 % der Anschaffungskosten bis maximal 30.000 € übernommen, bei Brennstoffzellenfahrzeugen sogar bis zu 60 % bis maximal 60.000 €. → weitere Infos
Das Land NRW fördert die Errichtung stationärer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 80 % der Ausgaben. Es wird die Schaffung von Ladepunkten für Flotten- und Mitarbeiterfahrzeuge inklusive Netzanschluss und Tiefbauarbeiten gefördert.
Voraussetzung ist, dass der Lade-Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort erzeugtem, regenerativem Strom stammt. → weitere Infos
Kommunen können sich professionell zu ihren ganz individuellen Möglichkeiten in Sachen E-Mobilität beraten lassen. Das Land zahlt bis zu 80 % der Beratungskosten bis maximal 24.000 €. Interessierte Kommunen können sich zur Beschaffung von E-Fahrzeugen, dem Aufbau von Ladeinfrastruktur, Flottenmanagement sowie finanziellen und rechtlichen Aspekten beraten lassen.
Das Land fördert den Kauf elektrischer Lastenfahrräder mit Zuschüssen von 60 % des Kaufpreises – maximal 4.200 €. Voraussetzung dafür ist, dass die Räder – zusätzlich zu Fahrerin oder Fahrer – eine Nutzlast von mindestens 70 kg transportieren können und einen verlängerten Radstand oder eine Transportvorrichtung besitzen.
Das Land fördert die Beschaffung von Elektrobussen. Ob die Antriebsenergie durch eine Batterie, Brennstoffzelle oder durch eine Oberleitung bereitgestellt wird, ist hierbei unerheblich. Dazu wird ebenfalls die notwendige Infrastruktur gefördert. Hierunter fallen sowohl Wasserstofftankstellen wie auch Ladesäulen.
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Kommunen" können Sie auf einer Seite nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Kommunen bestehen. → zum Download
Übersicht: NRW-Förderprogramm für Kommunen
Stand: Juli 2020
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Alle Förderprogramme im Überblick
Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort (aktuell nicht aktiv)
Richtlinie Emissionsarme Mobilität
Kommunalrichtlinie
Richtlinie Emissionsarme Mobilität
Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort (aktuell nicht aktiv)
Kommunalrichtlinie: Nachhaltige Mobilität
Klimaschutz durch Radverkehr
Richtlinie Emissionsarme Mobilität
Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort (aktuell nicht aktiv)
Richtlinie Emissionsarme Mobilität
Kleinserien Klimaschutzprodukte: Schwerlastenfahrräder
Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse
Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV
Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)
Weitere Informationen
Neben der Unterstützung bei der Anschaffung werden elektrische Autos auch steuerlich gefördert. So sind E-Autos z.B. für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. →
Elektrofahrzeuge kosten etwas mehr, sind dafür im Betrieb viel günstiger. Hier können Sie selber nachrechen, ob sich für Sie ein E-Auto finanziell lohnen würde. →