Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Der Förderantrag muss VOR der Bestellung gestellt und genehmigt werden! → Mehr dazu hier.
Elektrofahrzeuge
Das Land NRW fördert Kauf, Leasing oder Miete von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen.
Förderung (→ im nicht-wirtschaftlichen Bereich):
- Batterieelektrisch: 40 Prozent, max. 30.000 Euro
- Brennstoffzelle: 60 Prozent, max. 60.000 Euro
Gilt für Fahrzeuge der Klassen L6e/L7e, M1, N1/N2.
Förderung (→ im wirtschaftlichen Bereich):
- Batterieelektrisch / Brennstoffzelle: 8.000 Euro
Gilt für Fahrzeuge der Klassen N1 und N2.
Ladesäulen und Wallboxen
Land und Bund fördern die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen (z. B. für den kommunalen Fuhrpark oder für die Beschäftigten).
Förderhöhe (→ NRW-Programm "progres.nrw"):
- unter 50 kW: 1.500 Euro pro Ladepunkt
- ab 50 kW: 250 Euro pro kW Ladeleistung
Förderhöhe (→ Bundes-Programm "KfW 439"):
- 70 Prozent, maximal 900 Euro pro Ladepunkt
Bei Bundes-Programm müssen mindestens 10 Ladepunkte pro Förderantrag errichtet werden.
Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen
Das Land fördert erstmalige → Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderung:
- 40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- nicht elektrifiziert, örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (min. 2 Jahre alt)
- min. 1 Ladepunkt mit min. 11 kW errichtet
→ Hier geht's direkt zum Förderantrag.
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
Umsetzungs- und Elektromobilitätskonzepte
Land und Bund fördern die Erstellung von Konzepten zu verschiedenen Mobilitätsthemen.
Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte (NRW):
- 80 Prozent der Ausgaben, maximal 24.000 Euro
Förderhöhe für → kommunale Standortkonzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur (NRW):
- 80 Prozent der Ausgaben, maximal 64.000 Euro
Förderhöhe für → Elektromobilitätskonzepte (Bund):
- 80 Prozent der Ausgaben, maximal 119.000 Euro
Elektrobusse
Das Land NRW fördert die Beschaffung von → Elektrobussen, sowie die dafür notwendige Infrastruktur (Wasserstofftankstellen, Ladesäulen).
Förderhöhe Busse:
- 60 Prozent des Differenzbetrages ggü. Dieselbus
Förderhöhe Infrastruktur:
- 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Voraussetzung:
- Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr
Lastenfahrräder
Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.
Förderung:
- elektrisch: 60 Prozent, maximal 4.200 Euro
- nicht-elektrisch: pauschal 500 Euro
Voraussetzungen:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
- verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung
Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.
Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Kommunen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Kommunen bestehen. → zum Download
Übersicht: NRW-Förderprogramm für Kommunen
Stand: März 2022
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Seit 2022 können sich alle Halter:innen von Elektrofahrzeugen eine jährliche Treibhausgas-Prämie auszahlen lassen. Diese Prämie wird aus dem Verkauf an quotenpflichtige Unternehmen – v. a. Mineralölkonzerne – generiert.
In der Praxis erfolgt der Treibhausgasemissions-handel über ein → Dienstleistungsunternehmen, das die Quoten einzelner Halter:innen bündelt und vermarktet. Zur Registrierung des Fahrzeugs ist eine Kopie des Fahrzeugscheins nötig.
Weitere Infos bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zur Prämie für Elektrofahrzeuge wird die Prämie für Ladestationen auf Grundlage der real abgegebenen Strommenge errechnet. Derzeit sind pro kWh bis zu 35 Cent Prämie möglich.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet schneller voran.

Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
- Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)