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Landesförderprogramm "progres.nrw"
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Wichtiger Hinweis zum Förderprogramm des Landes
---- Landesförderung pausiert ----
Aktuell können keine Förderanträge für das Förderprogramm "progres.nrw" mehr gestellt werden.
Voraussichtlich ab Februar 2026 wird die Antragstellung wieder möglich sein. → Mehr dazu
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Elektrofahrzeuge (Landesförderung)
Das Land NRW fördert Kauf, Leasing oder Miete von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch.
Förderhöhe pro Fahrzeuge der Klasse N1:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 8.000 Euro
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
Förderhöhe pro Fahrzeug der Klassen N2 und N3
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16:
- 50 Prozent der Mehrkosten, max. 200.000 Euro
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
Förderhöhe pro Fahrzeug der Klasse M1:
- maximal 5.000 Euro (je nach Haltedauer)
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]

Ladesäulen und Wallboxen (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen
für den Fuhrpark und für Dienstfahrzeuge:
- unter 50 kW: 1.500 Euro pro Ladepunkt
- ab 50 kW: 150 Euro pro kW Ladeleistung
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
für die Privatfahrzeuge der Beschäftigten:
- 40 Prozent, maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert die Errichtung / Ertüchtigung von Netzanschlüssen für private Ladestationen.
Förderhöhe:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- örtlich zusammenhängender Garagen- oder
Stellplatzkomplex
- mindestens 4 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet
Umsetzungs- und Standortkonzepte (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Erstellung von Konzepten zu verschiedenen Elektromobilitätsthemen.
Förderhöhe für Umsetzungskonzepte:
- 90 Prozent der Ausgaben, maximal 90.000 Euro
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
Förderhöhe für kommunale Standortkonzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur:
- 90 Prozent der Ausgaben, maximal 70.000 Euro
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Kommunen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Kommunen bestehen. → zum Download
Stand: Februar 2025
Ablauf der NRW-Landesförderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 8 Cent pro kWh möglich – mit selbst produziertem Ökostrom sind etwa 17 Cent pro kWh möglich (Stand: Q4/2025).
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.

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Die NOW erläutert in ihrem Factsheet "THG-Quotenhandel" was die THG-Quote ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sie basiert und wie der Quotenhandel funktioniert. → zum Factsheet
Stand: September 2024
Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Befreiung von der Lohnsteuer für das Laden am
Arbeitsplatz
- Befreiung von der Lohnsteuer für die zeitweise
Überlassung von Ladestationen
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
für Ladestationen






















