Förderprogramme für Kommunen

Ein aktuelles Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, die Förderung des Landes, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität jetzt so attraktiv wie nie zuvor. Hier informieren wir Sie ausführlich über aktuelle Fördermaßnahmen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Stand: Förderperiode 2026


Landesförderprogramm "progres.nrw"


 

 

Elektrofahrzeuge (Landesförderung)

Das Land NRW fördert den Kauf, das Leasing
oder die Miete von rein batterieelektrischen
und Brennstoffzellenfahrzeugen für den nicht-
wirtschaftlichen kommunalen Gebrauch. 

Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1 bis 3,5 t): 
  -  Förderhöhe: 20 % der zuwendungsfähigen
     Ausgaben, maximal 8.000 Euro pro Fahrzeug
     → weitere Infos und Förderantrag [extern]

Personenkraftwagen (Klasse M1): 
  -  Förderhöhe: Maximal 3.000 Euro pro Fahrzeug
  -  Wichtig: Gefördert werden ausschließlich
     Fahrzeuge der Segmente "Minis" und
     "Kleinwagen" laut Klassifizierung des
     Kraftfahrt-Bundesamtes
  -  Je Antragsberechtigtem können maximal
     zehn Fahrzeuge gefördert werden
     → weitere Infos und Förderantrag [extern]

 

 


 

 

Ladeeinrichtungen (Landesförderung)

 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb, die Errichtung und den Netzanschluss von stationärer, steuerbarer und fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Standorten in NRW. 

Schnellladeinfrastruktur für kommunale
Nutzfahrzeuge: 

  -  Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW):
     maximal 40 % der zuwendungsfähigen
     Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag
     von maximal 40.000 Euro je Ladepunkt 
  -  Normal-Ladeleistung (unter 50 kW):
     Pauschal 1.500 Euro pro Ladepunkt
     (begrenzt auf die tatsächlichen
     Ausgaben)
      → weitere Infos und Förderantrag [extern]

Für die Privatfahrzeuge der Beschäftigten an
einer Betriebsstätte (Kommune als Arbeitgeber):

  -  Förderhöhe: 40 % der zuwendungs-
     fähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro
     pro Ladepunkt
  -  Standort-Regel: Die Förderung gilt
     ausschließlich für Ladepunkte an der
     Betriebsstätte (Dienststelle) zur Nutzung
     während der Arbeitszeit; Installationen im
     privaten Bereich der Mitarbeiter
     sind ausgeschlossen
      → weitere Infos und Förderantrag [extern]

Technische & ökologische Voraussetzungen: 

  -  Steuerbarkeit: Jeder Ladepunkt muss zwingend
     steuerbar sein (bidirektionale Datenschnittstelle
     zur Fernsteuerung)
  -  Ökostrom: Der Betrieb muss nachweislich mit
     100 % Ökostrom (Grünstromvertrag oder
     Eigenstrom aus PV-Anlage) erfolgen
  -  Fachinstallation: Die Montage muss durch
     einen qualifizierten Fachunternehmer
     durchgeführt werden

 

 


 

 

Umsetzungskonzepte (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Erstellung professioneller Konzepte zur strategischen Planung Ihrer Elektro-
mobilitäts-Strategie. Mit der neuen Richtlinie 2026 wurden die technischen Mindestvoraussetzungen für alle Antragsteller (Kommunen & Unternehmen) vereinheitlicht, während Kommunen weiterhin von erhöhten Förderquoten profitieren. 

Förderhöhe für Umsetzungskonzepte:
  -  90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  -  Maximaler Förderbetrag: 40.000 Euro

Einheitlicher technischer Standard (Mindestgröße):
  -  Um eine Förderung zu erhalten, muss das
     Konzept die Planung von mindestens 10
     Ladepunkten an einem Standort, 4 Schnell-
     ladepunkten mit einer Ladeleistung von 50
     Kilowatt je Ladepunkt, 5 rein batterie-
     betriebenen oder brennstoffbasierten Fahr-
     zeugen der Fahrzeugklasse M1 und N1
     mindestens einem rein batteriebetriebenen
     oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahr-
     zeuges der Klassen N2 und N3, eines Busses
     der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs zum
     Ziel haben
      → weitere Infos und Förderantrag [extern]

Kommunale Standortkonzepte (Öffentliche Ladeinfrastruktur): 
  -  Spezielle Förderung für die Planung öffent-
     lich zugänglicher Ladepunkte im Stadtgebiet
  -  90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
     maximal 70.000 Euro
      → weitere Infos und Förderantrag [extern]

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Kommunen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Kommunen bestehen. → zum Download

 

 

Ablauf der NRW-Landesförderung

1)  Vorbereitung: Angebote einholen (diese
     gelten noch nicht als Vorhabenbeginn).
2)  Digitaler Förderantrag: Online-Formular
     ausfüllen (Verifizierung via TAN per Mail/
     Mobilfunk) (Hilfe).
3)  Eingangsbestätigung: Erhalt der Bestätigung
     (Wichtig: Das ist noch kein Bescheid!). 
4)  Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt
     des Bescheids darf die verbindliche Bestellung
     oder Auftragsvergabe erfolgen.  
5)  Umsetzung: Maßnahme durchführen und
     Rechnungen begleichen. 
6)  Verwendungsnachweis: Einreichen der Belege
     über das Online-Portal. 
7)  Auszahlung: Die Fördersumme wird nach
     abschließender Prüfung auf ein inländisches
     Konto überwiesen. 

 

 


Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.

Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.

 

 


 

 


 

 

 

 


 

 

Ihre Ansprechperson


Lutz Elsholz
Ansprechperson: Kommunen

elsholz@  avoid-unrequested-mailselektromobilitaet.nrw
+49 151 50650846

 

 

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