Elektrofahrzeuge


 

 


 

 

NRW-Förderung für Unternehmen (Förderrichtlinie "progres.nrw")

Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2026)

Fördergegenstand

Die NRW-Förderung gilt für den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von

  • Batterieelektrofahrzeugen und
  • Brennstoffzellenfahrzeugen

der Klasse M1 (Pkw).

"Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind. Je Antragsberechtigtem können grundsätzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden." → zum Kraftfahrtbundesamt

Antragsberechtigte
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
    • die soziale, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen für ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung oder anderweitig erbringen oder
    • die die geförderten Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen.
Voraussetzung
  • Förderung als Neufahrzeug
    • ohne Standschäden
    • maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
  • Förderung als Vorführfahrzeug
    • einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
    • maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
    • maximal 12 Monate zugelassen
  • Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
    • bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
  • Bei Leasing- und Mietverträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der vereinbarten Anzahlung bestimmt.

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie (Kap. 6.5)

 

Förderhöhe
  • Die Förderung beträgt maximal 3.000 Euro je Fahrzeug (je nach Haltedauer).

 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

 

 


 

 

NRW-Förderung für Kommunen (Förderrichtlinie "progres.nrw")

Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2026)

Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen:

  • N1
  • Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klasse
  • M1 (ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind, max. 10 geförderte Fahrzeuge je Antragsberechtigtem)

Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.

Förderhöhe
  • Klasse N1: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.

  • Klasse M1: Maximal 3.000 Euro je Fahrzeug.

Antragsberechtigte
  • Kommunen
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
  • Neufahrzeuge
    • ohne Standschäden
    • maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
  • Vorführfahrzeuge
    • einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
    • maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
    • maximal 12 Monate zugelassen
  • Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
    • bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
      Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt. 

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5)
 

Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klasse N1

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderquote ⁽¹⁾

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

N1

20 %

8.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

N1

20 %

8.000 €

⁽¹⁾ Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

Förderhöhe für Fahrzeuge der Klasse M1

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

M1

3.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

M1

3.000 €


→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss