Elektrofahrzeuge


 

 


 

 

NRW-Förderung für Unternehmen (Förderrichtlinie "progres.nrw")

Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2025)

Fördergegenstand

Die NRW-Förderung gilt für den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von

  • Batterieelektrofahrzeugen und
  • Brennstoffzellenfahrzeugen

der Klasse M1 (Pkw).

"Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind. Je Antragsberechtigtem können grundsätzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden." → zum Kraftfahrtbundesamt

Antragsberechtigte
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

die soziale, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen für ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung oder anderweitig erbringen oder

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

die die geförderten Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen.

Voraussetzung
  • Förderung als Neufahrzeug
    • ohne Standschäden
    • maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
  • Förderung als Vorführfahrzeug
    • einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
    • maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
    • maximal 12 Monate zugelassen
  • Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
    • bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
      Bei Leasing- und Mietverträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der vereinbarten Anzahlung bestimmt.

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.

 

Förderhöhe
  • Die Förderung beträgt maximal 5.000 Euro je Fahrzeug (je nach Haltedauer).

 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

NRW-Förderung für Kommunen (Förderrichtlinie "progres.nrw")

Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2025)

Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen:

  • N1
  • N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16
  • Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen
  • M1 (ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind, max. 10 geförderte Fahrzeuge je Antragsberechtigtem)

Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.

Antragsberechtigte
  • Kommunen
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
  • Neufahrzeuge
    • ohne Standschäden
    • maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
  • Vorführfahrzeuge
    • einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
    • maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
    • maximal 12 Monate zugelassen
  • Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
    • bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
      Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt. 

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klasse N1

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderquote ⁽¹⁾

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

N1

20 %

8.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

N1

20 %

8.000 €

⁽¹⁾ Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderquote ⁽²⁾

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

N2 und N3, 16

50 %

200.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

N2 und N3, 16

50 %

200.000 €

⁽²⁾ Relevant sind hier die Investitionsmehrkosten des Fahrzeuges gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

Förderhöhe für Fahrzeuge der Klasse M1

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

M1

5.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

M1

5.000 €


→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 

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