Elektrofahrzeuge
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs muss werksseitig mindestens 2,3 Tonnen betragen.
NRW-Förderung für Unternehmen (Emissionsarme Mobilität)
Hinweis: eine Kombination mit dem → Umweltbonus ist leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie, welche der möglichen Förderungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Fördergegenstand
Die NRW-Förderung gilt für den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von
- batterieelektrischen Nutzfahrzeugen
- Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- Personengesellschaften
in Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzung
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt.
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
- maximal 200.000 € an → De-minimis-Beihilfen in drei Steuerjahren erhalten
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil am → Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 11.000 € möglich. Sprechen Sie dazu bitte Ihren Fahrzeughändler an:
Fahrzeugklasse | zulässiges Gesamtgewicht | NRW-Förderung |
---|---|---|
N1 | mindestens 2,3 Tonnen (werksseitig) | 8.000 € |
N2 | über 3,5 Tonnen, bis 12 Tonnen | 8.000 € |
Hier geht's direkt zur unserer → Marktübersicht Elektrofahrzeuge inklusive der möglichen Förderungen.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Bundes
Die Antragsfrist ist abgelaufen. Im Frühjahr 2023 werden neue Förderaufrufe veröffentlicht.
Bundes-Förderung für Unternehmen und Kommunen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Fördergegenstand
- straßengebundene, batterieelektrische Neufahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen:
- M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
- L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
- Ladeinfrastruktur (nur in Kombination mit Fahrzeugförderung)
Antragsberechtigte
- Kommunen (u.a. Landkreise, kreisfreie Städte sowie Gemeinden und Gemeindeverbände)
- Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist ausschließlich die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Voraussetzungen
- Mindesthalte- bzw. Betriebsdauer:
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Kauf im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben - Stromquelle:
Geförderte Fahrzeuge müssen zu 100 % mit erneuerbarer Energie – bezogen auf die Mindesthaltedauer – betrieben werden.
Förderhöhe
Zuwendungsart | Einsatz | Förderquote |
---|---|---|
Zuwendungen, die eine Beihilfe darstellen | im wirtschaftlichen Bereich | 40 % |
Zuwendungen, die keine Beihilfe | im nicht-gewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge | 90 % |
Der Mindestförderbetrag beträgt 25.000 Euro, die maximale Zuwendung pro antragstellende Kommune 500.000 Euro (brutto).
Bei Fahrzeugen bezieht sich die Förderhöhe auf die Investitionsmehrausgaben. Zur Ermittlung der Investitionsmehrausgaben nutzen Sie bitte die Excel Datei „Anlage 2 - Ermittlung der förderfähigen Ausgaben (EfA)“ im Anhang des Förderaufrufs.
Hinweis zum Ablauf
Um die zur Beschaffung vorgesehenen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinheiten möglichst schnell in den Betrieb zu überführen, kann das Ausschreibungsverfahren schon vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Förderung gestellt wird. In diesem Fall ist der Beginn des Ausschreibungsverfahrens ausdrücklich erwünscht und stellt keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar.
Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.
Die vollständigen Bestimmungen finden Sie in der → Förderrichtlinie und im dazugehörigen → Förderaufruf (inkl. Anlagen).
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Haben Sie Fragen zum Bundes-Förderprogramm?
Hier geht es zu den → häufig gestellten Fragen.
Bundes-Förderung (BAFA-Kaufprämie / Umweltbonus)
Fördergegenstand
Leasing und Kauf von neuen und gebrauchten
- batterieelektrische Fahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
noch bis zum 31. August 2023:
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Voraussetzung
- das Fahrzeug muss auf der → Liste des BAFA [extern] stehen
- Haltedauer bei Kauf (Leasing abweichend, siehe unten):
- 6 Monate (bis 31.12.2022)
- 12 Monate (ab 01.01.2023)
- der Herstelleranteil ist auf der Rechnung bzw. der Leasing-Kalkulation ausgewiesen
- bei Gebrauchtfahrzeuge:
- noch nicht bereits als Neuwagen durch den Umweltbonus gefördert
- Erstzulassung maximal 12 Monate her
- maximale Laufleistung von 15.000 km
Förderung für Neufahrzeuge
Die Förderung für Kauf oder Leasing teilt sich in einen Hersteller- und einen Bundesanteil:
Förderhöhe für Neufahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2023)
Fahrzeugart | Netto-Listenpreis ⁽¹⁾ | Herstelleranteil ⁽²⁾ | Bundesanteil | Gesamtförderung | ||
---|---|---|---|---|---|---|
batterieelektrisch | max. 40.000 €⠀⠀: | 2.250 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 4.500 € | = | 7.177,50 € (brutto) |
über 40.000 €⠀⠀: | 1.500 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 3.000 € | = | 4.785,00 € (brutto) | |
Brennstoffzelle | max. 40.000 €⠀⠀: | 2.250 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 4.500 € | = | 7.177,50 € (brutto) |
über 40.000 €⠀⠀: | 1.500 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 3.000 € | = | 4.785,00 € (brutto) |
Förderhöhe für Neufahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2024)
Fahrzeugart | Netto-Listenpreis ⁽¹⁾ | Herstelleranteil ⁽²⁾ | Bundesanteil | Gesamtförderung | ||
---|---|---|---|---|---|---|
batterieelektrisch | max. 45.000 €⠀⠀: | 1.500 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 3.000 € | = | 4.785 € (brutto) |
Brennstoffzelle | max. 45.000 €⠀⠀: | 1.500 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 3.000 € | = | 4.785 € (brutto) |
⁽¹⁾ Bei dem BAFA-Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung.
⁽²⁾ Der Herstelleranteil wird als Rabatt auf den Nettopreis gegeben. Die eingesparte Mehrwertsteuer für diesen Rabatt wird dem Herstelleranteil zugerechnet.
Förderung für Gebrauchtfahrzeuge
Um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen.
Förderhöhe für Gebrauchtfahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2023)
Fahrzeugart | Fahrzeugpreis | Bundesanteil |
---|---|---|
batterieelektrisch | maximal 80 % vom Brutto-Neuwagen-Listenpreis (inkl. Sonderausstattung) – Brutto-Herstelleranteil⠀⠀: | 3.000 € |
Brennstoffzelle | maximal 80 % vom Brutto-Neuwagen-Listenpreis (inkl. Sonderausstattung) – Brutto-Herstelleranteil⠀⠀: | 3.000 € |
Förderhöhe für Gebrauchtfahrzeuge (gültig ab 1. Januar 2024)
Fahrzeugart | Fahrzeugpreis | Bundesanteil |
---|---|---|
batterieelektrisch | maximal 80 % vom Brutto-Neuwagen-Listenpreis (inkl. Sonderausstattung) – Brutto-Herstelleranteil⠀⠀: | 2.400 € |
Brennstoffzelle | maximal 80 % vom Brutto-Neuwagen-Listenpreis (inkl. Sonderausstattung) – Brutto-Herstelleranteil⠀⠀: | 2.400 € |
Sonderfall: Leasing
Bei Förderanträgen ab dem 16. November 2020 ist der Hersteller- und Bundesanteil bei Leasingverträgen abhängig von der Leasingdauer.
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Mindest-Leasingdauer 12 Monate.
Leasingdauer | 12 bis 23 Monate | ab 24 Monate |
---|---|---|
Mindesthaltedauer | 12 Monate | 24 Monate |
anteilige Förderung | 50 % | 100 % |
Der Umweltbonus gilt bis zum 31. Dezember 2024, oder bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dem → Merkblatt zum Förderantrag und auf der → Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Antragstellung NACH Fahrzeug-Zulassung
NRW-Förderung für Kommunen (Emissionsarme Mobilität)
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von:
- Batterieelektrofahrzeugen der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 (unter 7,5 t zulässiger Gesamtmasse)
- Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 (unter 7,5 t zulässiger Gesamtmasse)
Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt.
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Fahrzeugart | max. Förderquote* | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | 40 % | 30.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | 60 % | 60.000 € |
* Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Hinweis: im ersten Feld muss als Antragsteller
"Kommune" ausgewählt werden
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.