Elektrofahrzeuge
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs muss werksseitig mindestens 2,3 Tonnen betragen.
Kaufprämie NRW für Unternehmen
Hinweis: eine Kombination mit dem → Umweltbonus ist leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie, welche der möglichen Förderungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Fördergegenstand
Die NRW-Förderung gilt für den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von
- batterieelektrischen Nutzfahrzeugen
- Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- Personengesellschaften
in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zur Antragsberechtigung finden sich in dem → wichtigen Hinweis zur Antragsberechtigung.
Voraussetzung
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Einsatz überwiegend in Nordrhein-Westfalen
- mehr als 50 Prozent der jährlichen Fahrleistung
- Dokumentation der Fahrten außerhalb von NRW mit Kilometerangaben
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig. → Hinweise zur Berechnung der Förderhöhe bei Leasing
- maximal 200.000 € an → De-minimis-Beihilfen in drei Steuerjahren erhalten
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.3), sowie in den → Nebenbestimmungen für Elektrofahrzeuge.
Beachten Sie bitte auch die → Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.
Förderhöhe
Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Herstelleranteil am → Umweltbonus ist eine Unterstützung von bis zu 10.500 € möglich. Sprechen Sie dazu bitte Ihren Fahrzeughändler an:
Fahrzeugklasse | zulässiges Gesamtgewicht | NRW-Förderung |
---|---|---|
N1 | mindestens 2,3 Tonnen (werksseitig) | 8.000 € |
N2 | unter 7,5 Tonnen | 8.000 € |
N2 | mindestens 7,5 Tonnen | ---------, hier das → Bundes-Förderprogramm nutzen |
Hier geht's direkt zur unserer → Marktübersicht Elektrofahrzeuge inklusive der möglichen Förderungen.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Kaufprämie Bund (Umweltbonus)
Fördergegenstand
Leasing und Kauf von neuen und gebrauchten
- batterieelektrische Fahrzeuge
- Plug-in-Hybride
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
auf die ein Fahrzeug zugelassen wird.
Voraussetzung
- das Fahrzeug muss auf der → Liste des BAFA stehen
- der Herstelleranteil ist auf der Rechnung bzw. der Leasing-Kalkulation ausgewiesen
- bei Gebrauchtfahrzeuge:
- maximal 12 Monate erstzugelassen
- maximale Laufleistung von 15.000 km
Förderhöhe
Die Förderung für Kauf oder Leasing teilt sich in einen Hersteller- und einen Bundesanteil:
Fahrzeugart | Nettolistenpreis | Herstelleranteil * | Bundesanteil | Gesamtförderung | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Plug-In-Hybrid | max. 40.000 €⠀⠀: | 2.250 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 4.500 € | = | 7.177,50 € (brutto) |
über 40.000 €⠀⠀: | 1.875 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 3.750 € | = | 5.981,25 € (brutto) | |
batterieelektrisch | max. 40.000 €⠀⠀: | 3.000 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 6.000 € | = | 9.570,00 € (brutto) |
über 40.000 €⠀⠀: | 2.500 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 5.000 € | = | 7.975,00 € (brutto) | |
Brennstoffzelle | max. 40.000 €⠀⠀: | 3.000 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 6.000 € | = | 9.570,00 € (brutto) |
über 40.000 €⠀⠀: | 2.500 € (zzgl. 19 % MwSt.) | + | 5.000 € | = | 7.975,00 € (brutto) |
* Der Herstelleranteil wird als Rabatt auf den Nettopreis gegeben. Die eingesparte Mehrwertsteuer für diesen Rabatt wird dem Herstelleranteil zugerechnet.
Sonderfall: Leasing
Bei Förderanträgen ab dem 16. November 2020 ist der Hersteller- und Bundesanteil bei Leasingverträgen abhängig von der Leasingdauer.
Leasingdauer | 6 bis 11 Monate | 12 bis 23 Monate | über 23 Monate |
---|---|---|---|
anteilige Förderung | 25 % | 50 % | 100 % |
Der Umweltbonus gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des zuständigen → Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
→ Elektronisches Antragsformular
Antragstellung NACH Fahrzeug-Zulassung
Kaufprämie NRW für Kommunen
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von:
- Batterieelektrofahrzeugen der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 (unter 7,5 t zulässiger Gesamtmasse)
- Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 (unter 7,5 t zulässiger Gesamtmasse)
Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Einsatz überwiegend in Nordrhein-Westfalen
- mehr als 50 Prozent der jährlichen Fahrleistung
- Dokumentation der Fahrten außerhalb von NRW mit Kilometerangaben
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.3), sowie in den → Nebenbestimmungen für Elektrofahrzeuge. Beachten Sie bitte auch die → Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.
Förderhöhe
Fahrzeugart | max. Förderquote* | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | 40 % | 30.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | 60 % | 60.000 € |
* Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ Elektronisches Antragsformular
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Hinweis: im ersten Feld muss als Antragsteller
"Kommune" ausgewählt werden
Flottenaustauschprogramm Sozial&Mobil
Fördergegenstand
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Investitionsmehrausgaben.
- Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (LIS) – nur bei Förderung gemäß De-minimis-Verordnung (vgl. Ziff. 4.1.2)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die u.a. an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.
- Die dem Gesundheits- und Sozialwesen der Wirtschaftszweigklassifikation Q zugeordneten Einrichtungen und Tätigkeiten sind → hier beschrieben.
- Voraussetzung für die Förderung von Leasinggebern ist, dass die im Rahmen der Förderung beschafften Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren an Akteure gemäß Wirtschaftsklassifikation Q verleast werden.
Förderhöhe gemäß De-minimis Verordnung
- rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV): pauschal 10.000 €.
- Wallbox (AC) bis 22 kW: pauschal 1.500 €.
- Ladesäule (AC) bis 22 kW: pauschal 2.500 €
Förderhöhe gemäß Artikel 36 AGVO
Die Förderung berechnet sich auf Grundlage der Investitionsmehrausgaben, die bei der Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeuges ggü. einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen.
Entsprechend Abschnitt 7, Artikel 36 AGVO beträgt die Anteilsfinanzierung dieser Ausgaben bis zu 40 Prozent. Die Beihilfeintensität kann sich wie folgt erhöhen:
- +10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen sowie
- +20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen.
Für die erste Förderrunde können Anträge bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Für weitere Förderrunden jeweils zum 1. März des Jahres (letztmaliger Stichtag: 1. März 2022).
Der Förderaufruf steht ab sofort → auf der Seite des Bundesumweltministeriums zur Verfügung.
Anträge können über das → easy-Online Portal eingereicht werden.