Elektrofahrzeuge


 

 


 

 

NRW-Förderung für Kommunen (Förderrichtlinie "progres.nrw")

Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2024)

Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von:

  • Batterieelektrofahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, sowie Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen. 
  • Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, sowie Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen.

Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.

Antragsberechtigte
  • Kommunen
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
  • Neufahrzeuge
    • ohne Standschäden
    • maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
  • Vorführfahrzeuge
    • einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
    • maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
    • maximal 12 Monate zugelassen
  • Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
    • bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
      Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt. 

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klasse N1

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderquote ⁽¹⁾

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

N1

20 %

10.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

N1

20 %

10.000 €


⁽¹⁾ Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3

Fahrzeugart

Fahrzeugklassen

max. Förderquote ⁽²⁾

max. Förderhöhe je Fahrzeug

Batterieelektrofahrzeug

N2 und N3

50 %

200.000 €

Brennstoffzellenfahrzeug

N2 und N3

50 %

200.000 €


⁽²⁾ Relevant sind hier die Investitionsmehrkosten des Fahrzeuges gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 

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