Elektrofahrzeuge
NRW-Förderung für Unternehmen (Förderrichtlinie "progres.nrw")
Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2026)
Fördergegenstand
Die NRW-Förderung gilt für den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von
- Batterieelektrofahrzeugen und
- Brennstoffzellenfahrzeugen
der Klasse M1 (Pkw).
"Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind. Je Antragsberechtigtem können grundsätzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden." → zum Kraftfahrtbundesamt
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- die soziale, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen für ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung oder anderweitig erbringen oder
- die die geförderten Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen.
Voraussetzung
- Förderung als Neufahrzeug
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Förderung als Vorführfahrzeug
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
- Bei Leasing- und Mietverträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der vereinbarten Anzahlung bestimmt.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5)
Förderhöhe
- Die Förderung beträgt maximal 3.000 Euro je Fahrzeug (je nach Haltedauer).
NRW-Förderung für Kommunen (Förderrichtlinie "progres.nrw")
Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2026)
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen:
- N1
- Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klasse
- M1 (ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind, max. 10 geförderte Fahrzeuge je Antragsberechtigtem)
Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
Förderhöhe
Klasse N1: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.
Klasse M1: Maximal 3.000 Euro je Fahrzeug.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt.
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5)
Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klasse N1
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderquote ⁽¹⁾ | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
|---|---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | N1 | 20 % | 8.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | N1 | 20 % | 8.000 € |
⁽¹⁾ Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Förderhöhe für Fahrzeuge der Klasse M1
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
|---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | M1 | 3.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | M1 | 3.000 € |
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss




