Elektrofahrzeuge
NRW-Förderung für Kommunen (Förderrichtlinie "progres.nrw")
Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2024)
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von:
- Batterieelektrofahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, sowie Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen.
- Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3, sowie Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen.
Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt.
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klasse N1
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderquote ⁽¹⁾ | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | N1 | 20 % | 10.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | N1 | 20 % | 10.000 € |
⁽¹⁾ Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderquote ⁽²⁾ | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | N2 und N3 | 50 % | 200.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | N2 und N3 | 50 % | 200.000 € |
⁽²⁾ Relevant sind hier die Investitionsmehrkosten des Fahrzeuges gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.