Elektrofahrzeuge
NRW-Förderung für Unternehmen (Förderrichtlinie "progres.nrw")
Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2025)
Fördergegenstand
Die NRW-Förderung gilt für den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von
- Batterieelektrofahrzeugen und
- Brennstoffzellenfahrzeugen
der Klasse M1 (Pkw).
"Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind. Je Antragsberechtigtem können grundsätzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden." → zum Kraftfahrtbundesamt
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
die soziale, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Dienstleistungen für ältere, kranke oder behinderte Menschen in deren Wohnung oder anderweitig erbringen oder
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
die die geförderten Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen.
Voraussetzung
- Förderung als Neufahrzeug
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Förderung als Vorführfahrzeug
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
Bei Leasing- und Mietverträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der vereinbarten Anzahlung bestimmt.
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die Förderung anteilig.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
- Die Förderung beträgt maximal 5.000 Euro je Fahrzeug (je nach Haltedauer).
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
NRW-Förderung für Kommunen (Förderrichtlinie "progres.nrw")
Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (Förderperiode 2025)
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, die Langszeitmiete (mit Mietsonderzahlung) und das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) von Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Fahrzeugklassen:
- N1
- N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16
- Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen
- M1 (ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind, max. 10 geförderte Fahrzeuge je Antragsberechtigtem)
Die Fahrzeuge müssen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sein.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
Voraussetzungen
- Neufahrzeuge
- ohne Standschäden
- maximale Laufleistung von 1.000 Kilometer
- Vorführfahrzeuge
- einmalig zugelassen auf einen Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Endabnehmer
- maximale Laufleistung von 5.000 Kilometer
- maximal 12 Monate zugelassen
- Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Bei Leasing-Verträgen wird die Höhe der Zuwendung maßgeblich durch die Höhe der mit dem Leasinggeber vereinbarten ersten Sonderzahlung bestimmt.
- bei weniger als fünf Jahren verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kap. 6.5), sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klasse N1
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderquote ⁽¹⁾ | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | N1 | 20 % | 8.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | N1 | 20 % | 8.000 € |
⁽¹⁾ Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Förderhöhe für Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderquote ⁽²⁾ | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | N2 und N3, 16 | 50 % | 200.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | N2 und N3, 16 | 50 % | 200.000 € |
⁽²⁾ Relevant sind hier die Investitionsmehrkosten des Fahrzeuges gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Förderhöhe für Fahrzeuge der Klasse M1
Fahrzeugart | Fahrzeugklassen | max. Förderhöhe je Fahrzeug |
---|---|---|
Batterieelektrofahrzeug | M1 | 5.000 € |
Brennstoffzellenfahrzeug | M1 | 5.000 € |
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.