Laden im (halb-)öffentlichen Raum
Auf Parkplätzen für die Kundschaft oder öffentlichen Parkflächen bestehen vielfach Möglichkeiten zum Laden. Die Standzeiten der geparkten Elektro-Fahrzeuge können so bequem zum Laden genutzt werden, insbesondere auch, wenn zuhause oder am Arbeitsplatz keine Lademöglichkeit vorhanden ist.
Die → Bezahlung erfolgt per Ladekarte oder Smartphone – sowohl im Inland als auch im Ausland.
Die genauen Standorte der Lademöglichkeiten in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen finden Sie auf der → Ladesäulenkarte.
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Neue EU-Verordnung vereinfacht Bezahlung
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die ab dem 13. April 2024 errichtet und in Betrieb genommen werden, gelten durch die → Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) weitere Vorgaben zu den Zahlungsmöglichkeiten. Zukünftig müssen Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW beim Ad-Hoc-Laden jetzt auch Zahlungskarten (z. B. Debit- und Kreditkarten) akzeptieren.
Öffentlichen Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell
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Bisher wurde die öffentlich zugängliche Ladeinfra-struktur hauptsächlich durch die jeweiligen Stadt-werke bzw. die lokalen Energieversorgungsunter-nehmen auf kommuneneigenen Flächen errichtet.
Mehr Kommunen öffnen sich für Investor:innen
Dies ändert sich zunehmend, da immer mehr Städte und Gemeinden in NRW privatwirtschaftlichen Unternehmen mit dem Aufbau öffentlicher Ladestationen beauftragen bzw. deren Errichtung auf kommunalen Flächen genehmigen.
Weitere Informationen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur bzw. der Konzessionsvergabe an Unternehmen finden sich auf unserer Info-Seite zum → "Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur – ein Leitfaden für Kommunen".
Partnerbörse für Ladeinfrastruktur
Um Flächeninhaber:innen wie z. B. Kommunen mit Ladeinfrastruktur-Unternehmen zu vernetzen, wurde von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur das FlächenTOOL geschaffen, in dem potenzielle Grundstücke und Flächen für Ladeinfrastruktur eingestellt und gefunden werden können.
→ zum FlächenTOOL [extern]
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Ladebedarf bis 2030 abdecken
Mit dem StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur kann zusätzlich auch der Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bis 2030 prognostiziert werden. Diese Daten wurden u. a. beim → Deutschlandnetz [extern] berücksichtigt, mit dem die Schnellladeinfrastruktur in Deutschland flächendeckend ausgebaut wird.
→ zum StandortTOOL [extern]
Förderprogramme für öffentlich zugängliche Ladepunkte
Das Land NRW fördert unter anderem die Errichtung von → öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Förderhöhe pro Ladepunkt:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 1.500 Euro
Voraussetzungen:
- Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien
- Ladeleistung unter 50 kW
- öffentliche Zugänglichkeit
> an mindestens 5 Tagen pro Woche
> für mindestens 12 Stunden pro Tag