Öffentliche Ladeinfrastruktur aufbauen

Verfügbare und öffentlich zugängliche Ladestationen sind ein bedeutsamer Bestandteil der Ladeinfrastruktur, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen. Durch die fortlaufende Bereitstellung kommunaler Flächen kann der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auch für privatwirtschaftliche Unternehmen interessant sein.


 

 

Laden im (halb-)öffentlichen Raum

Auf Parkplätzen für die Kundschaft oder öffentlichen Parkflächen bestehen vielfach Möglichkeiten zum Laden. Die Standzeiten der geparkten Elektro-Fahrzeuge können so bequem zum Laden genutzt werden, insbesondere auch, wenn zuhause oder am Arbeitsplatz keine Lademöglichkeit vorhanden ist.
Die → Bezahlung erfolgt per Ladekarte oder Smartphone – sowohl im Inland als auch im Ausland.
Die genauen Standorte der Lademöglichkeiten in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen finden Sie auf der → Ladesäulenkarte.


Neue EU-Verordnung vereinfacht Bezahlung

Für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die ab dem 13. April 2024 errichtet und in Betrieb genommen werden, gelten durch die → Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) weitere Vorgaben zu den Zahlungsmöglichkeiten. Zukünftig müssen Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW beim Ad-Hoc-Laden jetzt auch Zahlungskarten (z. B. Debit- und Kreditkarten) akzeptieren.

 

 


 

 

Öffentlichen Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell

Bisher wurde die öffentlich zugängliche Ladeinfra-struktur hauptsächlich durch die lokalen Stadtwerke auf kommuneneigenen Flächen errichtet.

Mehr Kommunen öffnen sich für Investor:innen

Dies ändert sich zunehmend: einerseits aufgrund → rechtlicher Änderungen, anderereits weil immer mehr Kommunen Unternehmen mit dem Aufbau öffentlicher Ladestationen beauftragen bzw. deren Errichtung auf kommunalen Flächen genehmigen.


Kommunen finden weiterführende Informationen zur Ausschreibung und Vergabe an Unternehmen in unserem → Leitfaden "Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur".

Partnerbörse für Ladeinfrastruktur

Um Flächeninhaber:innen wie z. B. Kommunen mit Ladeinfrastruktur-Unternehmen zu vernetzen, wurde von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur das FlächenTOOL geschaffen, in dem potenzielle Grundstücke und Flächen für Ladeinfrastruktur eingestellt und gefunden werden können.

→ zum FlächenTOOL [extern]

Ladebedarf bis 2030 abdecken

Mit dem StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur kann zusätzlich auch der Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bis 2030 prognostiziert werden. Diese Daten wurden u. a. beim → Deutschlandnetz [extern] berücksichtigt, mit dem die Schnellladeinfrastruktur in Deutschland flächendeckend ausgebaut wird.

→ zum StandortTOOL [extern]

 

 


 

 

Förderprogramme für öffentlich zugängliche Ladepunkte

Das Land NRW fördert die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

Förderhöhe:
  -  Maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt

Voraussetzungen:
  -  Ökostrom: Der Strom muss nachweislich aus
     erneuerbaren Energien stammen
  -  Zugänglichkeit: Die Ladepunkte müssen während
     der üblichen Geschäfts- oder Öffnungszeiten für
     die Allgemeinheit zugänglich sein 
  -  Technik: Die Ladestationen müssen stationär,
     steuerbar und fabrikneu sein sowie der
     Ladesäulenverordnung entsprechen.

→ weitere Infos und Förderantrag [extern]