Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
NRW-Förderung (Emissionsarme Mobilität)
Fördergegenstand
Das Land fördert den Kauf und die Errichtung von fest mit dem Stromnetz verbundenen (stationären) Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Förderfähig sind Ausgaben für
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik,
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
- Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
- Anfahrschutz, Beleuchtung,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
- Montage und Inbetriebnahme,
- Netzanschluss und
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Voraussetzungen
- Stromherkunft:
- Grünstrom-Liefervertrag oder
- vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaik-Anlage mit mindestens 2 kWp)
- technische Mindest-Ausstattung der Ladestation:
- Steckdose für → Typ-2-Stecker ("Mennekes-Stecker")
ODER - angeschlagenes Kabel mit → Typ-2-Stecker ("Mennekes-Stecker")
- bei Gleichstrom-Ladestationen: → CCS-Stecker
- Steckdose für → Typ-2-Stecker ("Mennekes-Stecker")
- öffentliche Zugänglichkeit der Ladestation:
- mindestens an fünf Tagen pro Woche für zwölf Stunden
- ununterbrochene öffentliche Zugänglichkeit empfohlen
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2) sowie den → Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Antragsberechtigte | Förderquote | max. Förderhöhe (pro Ladepunkt) | Bonus Eigenerzeugung** | Bonus Batteriespeicher** |
---|---|---|---|---|
Juristische Person (Unternehmen)* | 50 % | 5.000 € pro Ladepunkt | +500 € pro Ladepunkt | +200 € pro kWh |
Kommunen und kommun. Betriebe | 50 % | 5.000 € pro Ladepunkt | +500 € pro Ladepunkt | +200 € pro kWh |
* De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen
** Die Förderung wird ausschließlich bei neu errichteten stationären Batteriespeichern und Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gewährt. Der Bonus für den Batteriespeicher wird maximal bis zu einer Kapazität gewährt, die in kWh doppelt so groß ist, wie die Nennleistung der verbundenen EE-Anlage in kW. Maximal wird eine Kapazität von 30 kWh pro Ladepunkt gefördert.
Hier geht's direkt zur unserer aktualisierten → Marktübersicht Ladestationen incl. Hinweisen zur jeweiligen Erfüllung der Förder-Kriterien.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.