Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Die Förderanträge müssen zwingend VOR der Umsetzung gestellt und genehmigt werden!
Privatpersonen (Natürliche Personen)
Umsetzungskonzepte Elektromobilität [Landesförderung] | ||
|---|---|---|
Grundinstallation am Stellplatz- oder Garagenkomplex [Landesförderung] |
Unternehmen (Juristische Personen), Kommunen im wirtschaftlichen Bereich und wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe
Umsetzungskonzepte Elektromobilität [Landesförderung] | |||
|---|---|---|---|
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur [Landesförderung] | |||
- Ladeinfrastruktur für Beschäftigte | |||
- Schnell-Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (ab 50 kW) | |||
- Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste | |||
- für Kommunen | |||
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur [Landesförderung] | |||
Grundinstallation an Stellplatz- oder Garagenkomplexen [Landesförderung] | |||
Fahrzeuge der Klasse M1 [Landesförderung] |
Kommunen und nicht-wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe
Umsetzungskonzepte Elektromobilität [Landesförderung] | ||
|---|---|---|
kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur [Landesförderung] | ||
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur [Landesförderung] | ||
Nutzfahrzeuge der Klasse N1 [Landesförderung] | ||
Fahrzeuge der Klasse M1 [Landesförderung] |




