Für Kommunen
Gemeinsam die Ladeinfrastruktur in NRW ausbauen
Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über ein gut ausgebautes Netz öffentlicher Ladeinfrastruktur. Um den steigenden Ladebedarf bis 2030 zu decken, wird der Ausbau weiter vorangetrieben. Kommunen spielen dabei eine zentrale Rolle. ElektroMobilität NRW bündelt auf dieser Seite Fachinformationen, Leitfäden, digitale Werkzeuge, Förderinformationen und Veranstaltungen für Städte, Gemeinden und Kreise.
Veranstaltungen
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04.12.2025
Kompetenztreffen „Elektromobilität in NRW“
Jetzt anmelden: Am Dienstag, den 17. November 2026, lädt ElektroMobilität NRW Sie zum 13. Kompetenztreffen „Elektromobilität in NRW“ in die Flora Köln ein. Sie erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit Fachvorträgen, hochkarätig besetzten Gesprächsrunden, Begleitausstellung und vielfältigen Möglichkeiten zum persönlichen Austausch und Networking.
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Jetzt anmelden und Platz sichern!
Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen nehmen kostenfrei am Kompetenztreffen „Elektromobilität in NRW“ teil.
Wählen Sie bei der Anmeldung unter „Branche“ die Option „Kommune“ aus. Das kostenfreie Ticket wird anschließend automatisch berücksichtigt.
Unterstützungsangebot des Landes NRW für Kreise und Kommunen

Modellprojekt für den Ausbau der
öffentlichen Ladeinfrastruktur
Im Rahmen eines Modellprojekts begleiten das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Expertinnen und Experten von ElektroMobilität NRW ausgewählte Kreise sowie deren kreisangehörige Städte und Gemeinden bei der Entwicklung eines kreisweiten Fahrplans für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur.
Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über das Unterstützungsangebot und beantworten häufige Fragen zu Ablauf, Teilnahmevoraussetzungen und Rahmenbedingungen des Modellprojekts.
Häufig gestellte Fragen zum Modellprojekt
Alle Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens haben am 19.06.2026 ein Schreiben von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur mit einer jeweils kreisweiten Datenauswertung zu Stand und Prognose der Elektromobilität und Ladeinfrastrutkur erhalten. Daneben wurden auch alle kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens mit einem gesonderten Angebot angeschrieben.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen möchte in einen gemeinsamen, intensiven Prozess mit den Kreisen und kreisangehörigen Kommunen eintreten und einen an ihren individuellen Bedarfen angepassten Pfad zum weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur entwickeln. Ziel ist es, den Kommunen Nordrhein-Westfalens anhand von Modellprojekten einen Weg aufzuzeigen, den strategischen Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur gemeinsam aktiv zu gestalten. ElektroMobilität NRW begleitet das MWIKE bei diesem Prozess fachlich, unterstützt unter anderem durch die Moderation von Workshops und wird die Ergebnisse aufbereiten.
Das Vorhaben der engen Zusammenarbeit auf Kreisebene wird zunächst mit drei Kreisen modellhaft erfolgen. Abhängig vom Interesse der Kreise, den Erfahrungen und verfügbaren Kapazitäten ist geplant, das Angebot ab 2027 auszuweiten.
Zunächst ist ein obligatorisches Informationsgespräch auf Kreisebene mit allen interessierten Kommunen vorgesehen, um das Angebot vorzustellen und die gegenseitigen Erwartungshaltungen zu klären. Der Kreis sowie eine Mehrheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sollten im Anschluss ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit durch eine schriftliche Zusage bekunden (siehe auch Bewerbungs- und Auswahlverfahren). Auf Kreis- sowie auf kommunaler Ebene sollten im Anschluss jeweils verantwortliche AnsprechpartnerInnen benannt werden, die den Prozess fachlich begleiten.
Ziel ist die Beteiligung einer Mehrheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Eine verpflichtende Teilnahme aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden besteht nicht.
Zunächst sollte auf Kreisebene das generelle gemeinsame Interesse an erweiterten Informationen festgestellt werden. Dies sollte ggü. dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen bis Ende Juli formlos per Mail erfolgen. Zwischen dem 02.09. und 09.10.2026 stellen MWIKE und ElektroMobilität NRW das Angebot - je nach Nachfrage vor Ort oder digital - im Kreis vor. Dieses für den Bewerbungsprozess obligatorische Informationsgespräch auf Kreisebene mit allen interessierten Kommunen dient dazu, das Angebot detailliert vorzustellen und die gegenseitigen Erwartungshaltungen zu klären. Das Gespräch kann sowohl in einer Ihrer HVB-Runden oder aber auf Fachebene stattfinden. Im Anschluss erklären Kreis und Kommunen in einer zweiten Stufe schriftlich ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Die Teilnahme setzt voraus, dass der Kreis und die beteiligten Kommunen das Projekt aktiv mitgestalten. Das Land NRW begleitet den Prozess moderierend und fachlich. Der Kreis sollte eine koordinierende Rolle einnehmen. Die inhaltliche Erarbeitung des kreisweiten Fahrplans zum weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfolgt federführend durch die Teilnehmenden des Kreises und der Kommunen.
Es sollten die jeweils federführend verantwortlichen Ansprechpartner/-innen für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur auf Kreis- wie auf kommunaler Ebene benannt werden. Aufgrund der komplexer Zuständigkeiten können ggf. auch mehr als eine Person pro Kommune beannt werden. Ansprechpartner/-innen kommunaler Stadtwerke oder Energieversorger sind nicht als Vertreter/-innen im Prozess vorgesehen.
Nachfragen können jederzeit an Lutz Elsholz oder an das Fachreferat 713 im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Ziehen Sie auf Kreisebene eine Teilnahme in Erwägung, kommen Sie gerne zur Terminvereinbarung zeitnah auf uns zu. Wie stellen Ihnen das Angebot und das weitere Vorgehen gerne zwischen dem 02.09. und 09.10.2026 vor Ort oder digital vor.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen und ElektroMobiliät NRW moderieren den Prozess, bringen fachliche Expertise ein und stellen Mustervorlagen bereit. Die inhaltliche Arbeit erfolgt durch die teilnehmenden Kreise und Kommunen (siehe personeller und organisatorischer Aufwand).
Das Land NRW unterstützt durch die Moderation von Fachworkshops auf Kreisebene, der Einbindung von Expertinnen und Experten und der Bereitstellung von Mustervorlagen. Details zur Ausgestaltung des Prozesses werden je nach Vorkenntnis, Umsetzungsstand und Bedarfen individuell abzustimmen sein.
Die Auswahl erfolgt nach Eingang der verbindlichen Bereitschaftserklärung (zweite Stufe) nach dem Prioritätsprinzip (First come, first served). Siehe dazu Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
In 2026 werden zunächst drei Kreise für die Zusammenarbeit ausgewählt. Ist das Interesse größer als das zur Verfügung stehende Angebot ist – abhängig auch von den Erfahrungen der ersten Runde und verfügbaren Kapazitäten – ab Mitte 2027 eine Ausweitung des Angebots vorgesehen. Dabei werden die Kreise, die bereits 2026 ihr Interesse bekundet haben, prioritär berücksichtigt. Unabhängig davon, werden die Ergebnisse der Modellprojekte allen Kreisen über ElektroMobilität NRW zur Verfügung gestellt.
Ziel ist es, einen abgestimmten Handlungsleitfaden bzw. Fahrplan zum weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur im jeweiligen Kreis gemeinsam zu erarbeiten. Die Vorgehensweise zur Erstellung des Fahrplans kann sich je nach Voraussetzungen und Gegebenheiten im Kreis unterscheiden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen und ElektroMobiliät NRW moderieren den Prozess, bringen fachliche Expertise ein und stellen Mustervorlagen bereit. Die inhaltliche Arbeit erfolgt durch die teilnehmenden Kreise und Kommunen. Auch die anschließende Umsetzung des Fahrplans erfolgt durch die beteiligten Kommunen und Kreise.
Grundsätzlich stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, insbesondere das Förderprogramm progres.nrw Emissionsarme Mobilität. Aktuell (Förderrichtlinie 2026) wird hierüber - im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel - auch die Erstellung kommunaler Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert. Darunter fallen Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit Aspekten wie Bedarfsermittlung, Identifizierung und Verfügbarkeit von Flächen und Standorten, Netzanbindung, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen oder auch die Klärung juristischer Fragestellungen zu den genannten Aspekten einschließlich vergaberechtlicher Fragestellungen. Eine umfassende aktuelle Übersicht aller Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website von ElektroMobilität NRW. Da Förderprogramme zeitlich befristet sind und sich ändern können, erfolgt die Prüfung geeigneter Fördermöglichkeiten projektbegleitend und orientiert sich am jeweiligen Umsetzungsstand sowie den konkreten Maßnahmen.
Für die Teilnahme am Modellprojekt werden keine direkten finanziellen Mittel bereitgestellt. Das Land NRW übernimmt die fachliche Begleitung und stellt Moderation, Mustervorlagen und Expertise zur Verfügung. Die teilnehmenden Kreise und Kommunen tragen den personellen und organisatorischen Aufwand für ihre Mitwirkung.
Wir gehen davon aus, dass wir im dritten Quartal 2026 den Prozess mit drei Kreisen starten können.
Die Ergebnisse werden durch ElektroMobilität NRW aufbereitet und allen Kreisen zur Verfügung gestellt.
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfestellung?
Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Lutz Elsholz
Ansprechpartner für Kommunen
E-Mail: elsholz@elektromobilitaet.nrw
Telefon: +49 151 50650846
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