Work & Charge
Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der Mobilitäts-wende und gestalten diese aktiv mit. Wer jetzt Ladepunkte am Arbeitsplatz schafft, steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und leistet einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.
Nordrhein-Westfalen treibt mit der Kampagne "work and charge – Laden am Arbeitsplatz" den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Mitarbeiterparkplätzen voran.
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Gemeinsam die Zukunft gestalten
Die Kampagne unterstützt Unternehmen, Arbeitgeber:innen sowie Standort- und Immobilienverantwortliche beim Aufbau von Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz. Sie bündelt Informationen zu wirtschaftlichen Vorteilen, Fördermöglichkeiten und konkreten Umsetzungsschritten.
Informieren, planen und umsetzen: Schaffen Sie passende Lademöglichkeiten für Ihren Unternehmensstandort.
Mehrwert für Unternehmen
Viele Unternehmen wollen ihrer ökologischen Verantwortung gerecht werden und suchen zugleich wirksame Wege, um Mitarbeiterbindung und Unternehmensimage zu stärken. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz verbindet beides – und eröffnet zusätzliche wirtschaftliche und strategische Vorteile.

Image & Wettbewerbsvorteil
Sichtbares Engagement für nachhaltige Mobilität stärkt Ihre Reputation bei Beschäftigten, Kund:innen und weiteren Stakeholdern. Das kann sich langfristig auch auf den Unternehmenswert auswirken.

Kooperationsmöglichkeiten
Öffnen Sie Ihre Ladeinfrastruktur auch für Dritte, ergeben sich neue Möglichkeiten – etwa Kooperationen mit Ihrer Kommune, der oft selbst Flächen für öffentliche Ladepunkte fehlen.

Wirtschaftlichkeit
Eine (Teil-)Umstellung Ihres Fuhrparks auf batterieelektrische Fahrzeuge lohnt sich häufig: In der Gesamtkostenbetrachtung (Total Cost of Ownership) sind viele E-Fahrzeuge günstiger als vergleichbare Verbrenner.

Standortattraktivität
Können Ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz laden, steigert das die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber.
Ihr Weg zur Ladeinfrastruktur
Vom ersten Überblick bis zum laufenden Betrieb – so gehen Sie den Ausbau strukturiert an.
Fördermöglichkeiten von Land und Bund
Land und Bund fördern nicht nur die Ladeinfrastruktur, sondern auch die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks.
So lassen sich beide Vorhaben sinnvoll kombinieren und Investitionskosten spürbar senken.
Praxiswissen: Recht, Steuern & Parkplatz
Der Betrieb von Ladeinfrastruktur am Arbeitsplatz wirft rechtliche und praktische Fragen auf. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt zusammengefasst.
Beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Unternehmen sind verschiedene gesetzliche und technische Anforderungen zu beachten. Welche Vorgaben gelten, hängt insbesondere vom Gebäude, der Anschlussleistung, dem Nutzerkreis und dem Abrechnungsmodell ab. Betreiber von Ladepunkten gelten nach dem Energiewirtschaftsgesetz grundsätzlich als Letztverbraucher und nicht als Stromversorger.
Gebäude und Stellplätze
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz enthält Vorgaben für Ladepunkte und vorbereitende Leitungsinfrastruktur an bestimmten neuen, renovierten und bestehenden Nichtwohngebäuden. Maßgeblich sind unter anderem die Anzahl und Lage der Stellplätze. Zusätzlich sollten mögliche Anforderungen aus Baurecht, Brandschutz und Versicherungsschutz frühzeitig geprüft werden. Bei gemieteten Gebäuden oder Flächen ist die geplante Installation mit den Vermietenden abzustimmen.
Netzanschluss und Installation
Ladeeinrichtungen müssen nach § 19 Niederspannungsanschlussverordnung vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Überschreitet ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage, ist zusätzlich dessen vorherige Zustimmung erforderlich. Die Installation darf grundsätzlich nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Fachunternehmen erfolgen.
Öffentliche Zugänglichkeit
Ladepunkte für Beschäftigte, betriebliche Fahrzeuge oder einen anderen eindeutig bestimmten Personenkreis gelten in der Regel als nicht öffentlich zugänglich. Können sie von der Allgemeinheit genutzt werden, gelten zusätzliche Anforderungen der AFIR und der Ladesäulenverordnung, etwa zu Zugang, Bezahlung, Preisangaben und Anzeige bei der Bundesnetzagentur.
Abrechnung und Eichrecht
Wird Ladestrom nach Kilowattstunden abgerechnet, müssen die Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes eingehalten werden. Die Messwerte müssen korrekt erfasst, dem jeweiligen Ladevorgang zugeordnet und für die Nutzenden nachvollziehbar sein. Weiterführende Informationen bietet die Orientierungshilfe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
Datenschutz und betriebliche Regelungen
Werden Nutzerkennungen, Ladezeiten oder Verbrauchsdaten verarbeitet, sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten. Unternehmen sollten außerdem regeln, wer laden darf, wie die Abrechnung erfolgt und welche Nutzungsbedingungen gelten. Bei Beschäftigtendaten oder kontrollgeeigneten Systemen können Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen.
Unternehmen und Beschäftigte können beim Umstieg auf Elektromobilität von verschiedenen steuerlichen Regelungen profitieren. Dazu gehören insbesondere die Steuerbefreiung für das kostenlose oder vergünstigte Laden privater Elektrofahrzeuge am Arbeitsplatz sowie Vergünstigungen bei der Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen.
Einen Überblick bietet unsere Seite zu den steuerlichen Vorteilen der Elektromobilität
Wenn mehrere Beschäftigte dieselben Ladepunkte nutzen, braucht es klare und nachvollziehbare Regeln. Feste Ladezeitfenster, Ladetage, digitale Warteschlangen oder eine Vergabe nach Mobilitätsbedarf können dabei helfen, Ladeplätze fair zu verteilen und unnötige Blockierzeiten zu vermeiden.
Unsere Übersicht stellt sechs mögliche Regelungsmodelle mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie konkreten Praxisregeln vor. Welches Modell geeignet ist, hängt unter anderem von der Anzahl der Ladepunkte, den Arbeitszeiten und den unterschiedlichen Ladebedarfen im Unternehmen ab.
→ Praxiswissen herunterladen: Sechs Nutzungsregelungen für Ladeplätze (PDF)
→ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur: Orientierungshilfe zum Mess- und Eichrecht (2026)
→ Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur: Übersicht eichrechtskonformer Ladeeinrichtungen (2025)
→ Bundesnetzagentur: Vorgaben für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte
→ Bundesfinanzministerium: Steuerliche Behandlung des Ladens von Elektrofahrzeugen
Hinweis: Diese Informationen bieten eine erste Orientierung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die konkreten Bedingungen des Vorhabens.
Informationsmaterial
Kostenlose Leitfäden & Checklisten – Ihr Schlüssel zur Ladeinfrastruktur
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Factsheet - GEIG
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Tools & Marktübersichten
Hier finden Sie Informationen zu Komplettpaketen für Ladeinfrastruktur, zu spezialisierten Elektrofachbetrieben und zu Beratungsunternehmen, die bei größeren Projekten ein Gesamtkonzept erstellen können.
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Best Practices
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Wie gelingt der Ausbau? Unternehmen aus NRW geben Einblick in Motivation und Umsetzung vor Ort. Werden Sie mit Ihrem Unternehmen Vorreiter und gestalten Sie die Mobilität von morgen!
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Theresa Halbig
Kampagnenmanagerin
work & charge - Laden am Arbeitsplatz
E-Mail: halbig@elektromobilitaet.nrw
Telefon: +49 160 98055006

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