Zahlreiche Unternehmen der Wohnungswirtschaft setzen schon auf Elektromobilität und binden diese in ihre Konzepte ein, z. B. als → CarSharing.
Bei Neubauten und größeren Renovierungen sind Ladestationen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben (→ GEIG) und mit dem neuen → Gewerbesteuergesetz wird dazu auch der passende steuerliche Rahmen erstellt.
Haben Sie Fragen zum Thema? → Sprechen Sie uns gerne an.

Wand-Ladestation | Ladesäule | |
Ladepunkte | meist 1 | meist 2 |
Ladeleistung | 11 kW bis 22 kW | 11 kW bis 22 kW |
Montage | wandhängend | freistehend |
Verwendung | privater Raum | öffentlicher Raum |
Kosten | 600 bis 1.500 € | 4.000 bis 8.000 € |
Besonderheit | günstig, einfach aufzubauen | widerstandsfähig, anschlussfertig |
Wallbox & klassische Ladesäule
Grundsätzlich kann Ladeinfrastruktur in zwei Varianten unterteilt werden: kompakte Wallboxen, die an der Wand montiert werden und robuste Stand-Ladesäulen, die meist für den öffentlichen Bereich vorgesehen sind. Beide Varianten sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und werden mit und ohne Abrechnungs- und Bezahlsystemen angeboten. → zur Marktübersicht
Lastmanagement
Mehr Elektrofahrzeuge werden in Zukunft auch mehr Ladevorgänge bedeuten. Um an besonders stark frequentierten Lade-Orten mehrere Fahrzeuge laden zu können, ist die Nutzung eines übergeordneten Lastmanagementsystems zu empfehlen, das die Parameter der Ladevorgänge, wie z. B. die Ladeleistung, bei zeitgleichen Ladevorgängen anpasst oder die Fahrzeuge priorisiert nacheinander lädt. → weitere Infos
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Abrechnung
Zur Abrechnung des Ladestroms muss dieser gemessen und dem jeweiligen Nutzenden zugeordnet werden.
Die Abrechnungsmöglichkeiten:
– über eigenen Wohnungsstromzähler
– über zusätzlichen Stellplatz-Stromzähler
(zweiter günstigerer Stromvertrag nötig)
– als Eigenleistung des Unternehmens
(bis maximal 10 % der Mieteinnahmen erlaubt,
siehe → Änderung des Gewerbesteuergesetzes)
– über externen Abrechnungsdienst (siehe links)
Mobilitätsdienstleister
Anbieter | Firmensitz |
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Aachen | |
Dortmund | |
Teisnach | |
Köln | |
Blankenheim | |
Aachen | |
Berlin | |
Aachen | |
Aachen | |
Essen |

Förderung
Neben den Förderprogrammen des Bundes werden mit der neuen Förderrichtlinie "Emissionsarme Mobilität" gezielt Unternehmen der Wohnungswirtschaft angesprochen:
Die Unterstützung der Umsetzungsberatung zeigt Potenziale der Elektromobilität auf, die Förderungen für Lastenfahrräder und Ladestationen für Elektroautos senken die Kosten für dessen Bereitstellung und Nutzung. → zur Förderung

Leitfaden
Der Leitfaden "Einfach laden an Wohngebäuden" unterstützt mit praktischen Informationen bei der Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Ein- und Mehrparteienhäusern. → zum Leitfaden
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Der Leitfaden "Elektromobilität für die Wohnungs-wirtschaft" unterstützt Unternehmen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. → zum Leitfaden
Web-Seminar zum Thema
Laden & Wohnen – Elektromobilität im Wohnungswesen: Status quo, aktuelle Fördermöglichkeiten und Bericht aus der Praxis
Stand: Oktober 2020