Wohnungs-
wirtschaft

Egal ob Parkplatz vorm Haus oder in der Tiefgarage, für die Wohnungswirtschaft wird das Thema Lademöglichkeit zunehmend interessant.


 

 

Zahlreiche Unternehmen der Wohnungswirtschaft setzen schon auf Elektromobilität und binden diese in ihre Konzepte ein, z. B. als → CarSharing.

Bei Neubauten und größeren Renovierungen sind Ladestationen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben (GEIG) und mit dem neuen → Gewerbesteuergesetz wird dazu auch der passende steuerliche Rahmen erstellt.

Haben Sie Fragen zum Thema? → Sprechen Sie uns gerne an.

 

 


 

 

Wallbox & klassische Ladesäule

 

Wand-Ladestation

Ladesäule

Ladepunkte

meist 1

meist 2

Ladeleistung

11 kW bis 22 kW

11 kW bis 22 kW

Montage

wandhängend

freistehend

Verwendung

privater Raum

öffentlicher Raum

Kosten

600 bis 1.500 €

4.000 bis 8.000 €

Besonderheit

günstig, einfach aufzubauen

widerstandsfähig, anschlussfertig

Grundsätzlich kann Ladeinfrastruktur in zwei Varianten unterteilt werden: kompakte Wallboxen, die an der Wand montiert werden und robuste Stand-Ladesäulen, die meist für den öffentlichen Bereich vorgesehen sind. Beide Varianten sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und werden mit und ohne Abrechnungs- und Bezahlsystemen angeboten. → zur Marktübersicht

 

 

Lastmanagement

Mehr Elektrofahrzeuge werden in Zukunft auch mehr Ladevorgänge bedeuten. Um an besonders stark frequentierten Lade-Orten mehrere Fahrzeuge laden zu können, ist die Nutzung eines übergeordneten Lastmanagementsystems zu empfehlen, das die Parameter der Ladevorgänge, wie z. B. die Ladeleistung, bei zeitgleichen Ladevorgängen anpasst oder die Fahrzeuge priorisiert nacheinander lädt. → weitere Infos

 

 

Abrechnung

Zur Abrechnung des Ladestroms muss dieser gemessen und den jeweiligen Nutzenden zugeordnet werden.

Die Abrechnungsmöglichkeiten:
  –   über eigenen Wohnungsstromzähler
       (nur in Einzelfällen möglich)
  –   über zusätzlichen Stellplatz-Stromzähler
       (zweiter günstigerer Stromvertrag nötig)
  –   über zusätzlichen Ladeinfrastruktur-Stromzähler
         a)   als Eigenleistung des Unternehmens
               (bis 10 % der Mieteinnahmen erlaubt,
               siehe → Gewerbesteuergesetz)
         b)   über externen Abrechnungsdienst (s. links)

 

 


 

 

Mobilitätsdienstleister

Anbieter

Firmensitz

Better Mobility GmbH

Aachen

eShare.one

Dortmund

ENGIE

Köln

MOQO

Aachen

share2drive

Aachen

stadtmobil

Essen

 

 


 

 

Förderung

Neben den Förderprogrammen des Bundes werden mit der neuen Förderrichtlinie "Emissionsarme Mobilität" gezielt Unternehmen der Wohnungswirtschaft angesprochen:
Die Unterstützung der Umsetzungsberatung zeigt Potenziale der Elektromobilität auf, die Förderungen für Lastenfahrräder und Ladestationen für Elektroautos senken die Kosten für dessen Bereitstellung und Nutzung. → zur Förderung

 

 


 

 

Leitfaden

Der Leitfaden "Einfach laden an Wohngebäuden" unterstützt mit praktischen Informationen bei der Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Ein- und Mehrparteienhäusern. → zum Leitfaden

Der Leitfaden "Elektromobilität für die Wohnungs-wirtschaft" unterstützt Unternehmen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. → zum Leitfaden

 

 


 

 

Web-Seminar zum Thema

Laden & Wohnen – Elektromobilität im Wohnungswesen: Status quo, aktuelle Fördermöglichkeiten und Bericht aus der Praxis

→ zur Aufzeichnung

Stand: Oktober 2020

 

 

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