Elektrofahrzeuge (Bundesförderung)
Für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge kann nach der Zulassung der → Umweltbonus beantragt werden:
Förderung:
- Bundesanteil: 4.500,00 €
- Herstelleranteil: 2.677,50 € (Mindest-Rabatt)
Voraussetzung:
- Fahrzeug steht auf der → BAFA-Förderliste
- Händler gewährt den o. g. Mindest-Rabatt
Ab einem Listenpreis von 47.600 Euro (inkl. MwSt.) reduziert sich die Förderung.
Das Land NRW fördert → private Ladestationen.
an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen:
(mit vorhandener PV-Anlage oder Grünstrom-Vertrag)
Förderhöhe: 1.000 Euro pro Ladepunkt
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
in Kombination mit Erneuerbare Energien-Anlage:
(nur mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage)
Förderhöhe: 1.500 Euro pro Ladepunkt
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Ausfüll-Hilfen im → Muster-Förderantrag)
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Antragsberechtigt sind Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert → Netzanschlüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
- 40 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
Das Land NRW unterstützt die Erstellung professioneller → Umsetzungskonzepte. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Garagen- und Stellplatzkomplexen, Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaft sowie Vermietende oder Mietende von Immobilien.
Förderhöhe:
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
Förderübersicht
In der Förderübersicht "NRW-Förderprogramm für Privatpersonen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bestehen. → zum Download
Stand: April 2023
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über → Dienstleistungsunternehmen [externer Link], die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zur finanziellen Förderung durch den Bund und das Land NRW haben auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für die Anschaffung von Ladestationen oder Lastenfahrräder aufgelegt.
Solche Programme gibt bzw. gab es z. B. in Köln, in Münster, in Düsseldorf oder im Kreis Düren.
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kommune nach, ob auch dort Fördermöglichkeiten bestehen.

Förderung durch Energieversorger

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Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.
Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils