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Landesförderprogramm "progres.nrw"
Grundinstallation
Landesförderung
Umsetzungskonzepte
Landesförderung
Ladeinfrastruktur
Bundesförderung
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Landesförderung
Aktuelle Förderrichtlinie vom 9. Februar 2026
→ Mehr dazu
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Grundinstallation für Ladeinfrastruktur
(für Garagen- & Stellplatzkomplexe)
Das Land NRW fördert die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur, die über die → gesetzlichen Vorgaben hinaus geht.
Förderhöhe:
- Maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 50.000 Euro
Wichtige neue Bedingungen:
- Koppelungspflicht: Die Förderung wird nur
gewährt, wenn gleichzeitig mindestens ein
Ladepunkt (mind. 11 kW) installiert wird, der
ebenfalls über diese Richtlinie gefördert wird
- Mindestgröße: Der Komplex muss mindestens
10 Stellplätze umfassen
- Bestandsschutz: Die Garage bzw. der Stellplatz
muss mindestens zwei Jahre alt sein
- Ökostrom-Pflicht: Der Strom für die Ladepunkte
muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien
stammen (entweder über einen entsprechenden
Stromliefervertrag oder aus vor Ort selbst
erzeugtem regenerativem Strom,
z. B. Photovoltaik)
Umsetzungskonzepte
Das Land NRW unterstützt die Erstellung professioneller Umsetzungskonzepte durch externe Berater, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit größerer Vorhaben zu prüfen.
Förderhöhe:
- maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 10.000 Euro
Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind Vermieter, WEGs und
Eigentümer von Stellplatzanlagen
- Das Konzept muss die Planung von mindestens
10 Ladepunkten oder die Anschaffung von
mindestens 5 Elektrofahrzeugen zum Ziel haben
- Das Angebot ist nicht für die Planung einzelner
privater Wallboxen im Einzelfamilienhaus
gedacht
- Die Beratung muss neutral und unabhängig
durch qualifizierte Experten erfolgen
Förderübersicht
In der Förderübersicht "NRW-Förderprogramm für Privatpersonen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bestehen. → zum Download
Stand: Februar 2026
Ablauf der NRW-Landesförderung
1) Vorbereitung: Angebote einholen (diese
gelten noch nicht als Vorhabenbeginn).
2) Digitaler Förderantrag: Online-Formular
ausfüllen (Verifizierung via TAN per Mail/
Mobilfunk) (Hilfe).
3) Eingangsbestätigung: Erhalt der Bestätigung
(Wichtig: Das ist noch kein Bescheid!).
4) Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt
des Bescheids darf die verbindliche Bestellung
oder Auftragsvergabe erfolgen.
5) Umsetzung: Maßnahme durchführen und
Rechnungen begleichen.
6) Verwendungsnachweis: Einreichen der Belege
über das Online-Portal.
7) Auszahlung: Die Fördersumme wird nach
abschließender Prüfung auf ein inländisches
Konto überwiesen.

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zur finanziellen Förderung durch den Bund und das Land NRW haben auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für die Anschaffung von Ladestationen oder Lastenfahrräder aufgelegt.
Solche Programme gibt bzw. gab es z. B. in Köln, in Münster, in Düsseldorf oder im Kreis Düren.
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kommune nach, ob auch dort Fördermöglichkeiten bestehen.

Förderung durch Energieversorger

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Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.
Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Befreiung von der Lohnsteuer für das Laden am
Arbeitsplatz
- Befreiung von der Lohnsteuer für die zeitweise
Überlassung von Ladestationen
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
für Ladestationen
Ihre Ansprechperson

Oliver Bub
Ansprechperson: Privatpersonen
bub@elektromobilitaet.nrw
+49 176 43077757











