Förderprogramme für Privatpersonen

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen die Elektromobilität durch Steuervergünstigungen und Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Stand: Förderperiode 2026


Landesförderprogramm "progres.nrw"

Grundinstallation
Landesförderung

Umsetzungskonzepte
Landesförderung

Ladeinfrastruktur
Bundesförderung


Landesförderung

Aktuelle Förderrichtlinie vom 9. Februar 2026
→ Mehr dazu


 

 

Grundinstallation für Ladeinfrastruktur
(für Garagen- & Stellplatzkomplexe)

Das Land NRW fördert die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur, die über die → gesetzlichen Vorgaben hinaus geht.

Förderhöhe:
  -  Maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
      maximal 50.000 Euro

Wichtige neue Bedingungen:
  -  Koppelungspflicht: Die Förderung wird nur
     gewährt, wenn gleichzeitig mindestens ein
     Ladepunkt (mind. 11 kW) installiert wird, der
     ebenfalls über diese Richtlinie gefördert wird
  -  Mindestgröße: Der Komplex muss mindestens
     10 Stellplätze umfassen
  -  Bestandsschutz: Die Garage bzw. der Stellplatz
     muss mindestens zwei Jahre alt sein
  -  Ökostrom-Pflicht: Der Strom für die Ladepunkte
     muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien
     stammen (entweder über einen entsprechenden
     Stromliefervertrag oder aus vor Ort selbst
     erzeugtem regenerativem Strom,
     z. B. Photovoltaik)

→ weitere Infos und Förderantrag [extern]


 

 

Umsetzungskonzepte

Das Land NRW unterstützt die Erstellung professioneller Umsetzungskonzepte durch externe Berater, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit größerer Vorhaben zu prüfen. 

Förderhöhe:
  -  maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
     maximal 10.000 Euro

Voraussetzungen:
  -  Antragsberechtigt sind Vermieter, WEGs und
     Eigentümer von Stellplatzanlagen
  -  Das Konzept muss die Planung von mindestens
     10 Ladepunkten oder die Anschaffung von
     mindestens 5 Elektrofahrzeugen zum Ziel haben
  -  Das Angebot ist nicht für die Planung einzelner
     privater Wallboxen im Einzelfamilienhaus
     gedacht
  -  Die Beratung muss neutral und unabhängig
     durch qualifizierte Experten erfolgen

→ weitere Infos und Förderantrag [extern]

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Förderübersicht "NRW-Förderprogramm für Privatpersonen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bestehen. → zum Download

 

 

Ablauf der NRW-Landesförderung

1)  Vorbereitung: Angebote einholen (diese
     gelten noch nicht als Vorhabenbeginn).
2)  Digitaler Förderantrag: Online-Formular
     ausfüllen (Verifizierung via TAN per Mail/
     Mobilfunk) (Hilfe).
3)  Eingangsbestätigung: Erhalt der Bestätigung
     (Wichtig: Das ist noch kein Bescheid!). 
4)  Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt
     des Bescheids darf die verbindliche Bestellung
     oder Auftragsvergabe erfolgen.  
5)  Umsetzung: Maßnahme durchführen und
     Rechnungen begleichen. 
6)  Verwendungsnachweis: Einreichen der Belege
     über das Online-Portal. 
7)  Auszahlung: Die Fördersumme wird nach
     abschließender Prüfung auf ein inländisches
     Konto überwiesen. 

 

 


Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.

Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
 

 

 


 

 

Kommunale Förderprogramme

Zusätzlich zur finanziellen Förderung durch den Bund und das Land NRW haben auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme  für die Anschaffung von Ladestationen oder Lastenfahrräder aufgelegt.
Solche Programme gibt bzw. gab es z. B. in Köln, in Münster, in Düsseldorf oder im Kreis Düren.

Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kommune nach, ob auch dort Fördermöglichkeiten bestehen.

 

 


 

 

Förderung durch Energieversorger

Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.

Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.

 

 


 

 

 

 


 

 

Ihre Ansprechperson


Oliver Bub 
Ansprechperson: Privatpersonen

bub@  avoid-unrequested-mailselektromobilitaet.nrw
+49 176 43077757

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