Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Eine Kumulierung mit der → Bundesförderung für Ladestationen (KfW 440) ist nicht möglich.
NRW-Förderung (Emissionsarme Mobilität)
Fördergegenstand
Das Land fördert den Kauf und die Errichtung von fest mit dem Stromnetz verbundenen (stationären) Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Förderfähig sind Ausgaben für
- Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik,
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
- Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
- Anfahrschutz, Beleuchtung,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
- Montage und Inbetriebnahme,
- Netzanschluss und
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Voraussetzungen
- Stromherkunft:
- Grünstrom-Liefervertrag
ODER - vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaik-Anlage mit mindestens 2 kWp)
- Grünstrom-Liefervertrag
- technische Mindest-Ausstattung der Ladestation:
- Steckdose für → Typ-2-Stecker ("Mennekes-Stecker")
ODER - angeschlagenes Kabel mit → Typ-2-Stecker ("Mennekes-Stecker")
- bei Gleichstrom-Ladestationen: Gleichstrom-Ladestecker
- Steckdose für → Typ-2-Stecker ("Mennekes-Stecker")
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2) sowie in den → Nebenbestimmungen.
Förderhöhe (alle Angaben pro Ladepunkt)
Antragsberechtigte | Förderquote | max. Förderhöhe (Wallbox) | max. Förderhöhe (Ladesäule) | Bonus Eigenerzeugung*** | Bonus Batteriespeicher*** |
---|---|---|---|---|---|
juristische Person (Unternehmen) ⁽¹⁾ | 50 % | 1.000 € 2.500 €, wenn steuerbar | 3.000 € 4.500 €, wenn steuerbar | +500 € | +200 € pro kWh |
Kommunen und kommun. Betriebe ⁽²⁾ | 80 % | 1.600 € 3.100 €, wenn steuerbar | 4.800 € 6.300 €, wenn steuerbar | +500 € | +200 € pro kWh |
⁽¹⁾ Bei Überschreitung der Grenzwerte für → De-minimis-Beihilfen (200.000 € in drei Steuerjahren) reduziert sich die Förderquote auf 40 % und gilt nur noch für
Stellplätze für Beschäftigte, Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden oder Eigentümer von Eigentumswohnungen.
⁽²⁾ Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen sowie kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
⁽³⁾ Ladepunkte, die über eine bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen. → mehr
⁽⁴⁾ Der Bonus wird für neu zu errichtende Speicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Eigenerzeugungsanlage gewährt.
Der Bonus für den Batteriespeicher wird maximal bis zu einer Kapazität gewährt, die in Kilowattstunden (kWh) doppelt so groß ist, wie die Nennleistung der
verbundenen EE-Anlage in Kilowatt (kW). Maximal wird eine Kapazität von 30 kWh pro Ladepunkt gefördert.
Hier geht's direkt zu unserer → Marktübersicht für Ladestationen mit Hinweisen zur jeweiligen Erfüllung der Förderkriterien.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Bundes-Förderung (KfW-Programm 440)
Fördergegenstand
- neue Ladestation (z. B. Wallbox)
- Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Antragsberechtigte
- private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Voraussetzungen
- Ladeleistung: 11 kW *
- intelligente Steuerung (→ mehr dazu hier) **
- Nutzung von Ökostrom: Stromliefervertrag ODER Eigenerzeugung vor Ort (z. B. mit einer PV-Anlage)
Fördersumme
- 900 € pro Ladepunkt
- Ausgaben unterhalb von 900 € werden nicht gefördert
Ihre Förderung beantragen Sie, BEVOR Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der → Seite der KfW-Bank.
* Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen. Die Leistung muss dann von Ihrem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden.
** Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren.