Förderung von Elektroautos für Privatpersonen

Bundesförderung für E-Autos


 

 

E-Auto Förderung im Überblick

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert den Kauf oder das Leasing von E-Neuwagen der Fahrzeugklasse M1, einschließlich Plug-In-Hybriden mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Die Administration des Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Fördergegenstand
 

Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.

Förderfähig sind alle Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals im Inland zugelassen wurden erstmals, der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Für Brennstoffzellenfahrzeuge werden im Förderprogramm dieselben Fördersätze vorgesehen wie für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb.

Gebrauchte E-Autos sind nicht förderfähig. 


Fördervoraussetzungen & Infos
 
  • Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp beträgt die Förderhöhe zwischen 1500 und 6000 Euro.
  • Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen.
  • Das Fahrzeug muss mindestens für 36 Monate auf den Halter:in/ Leasingnehmer:in zugelassen sein.
  • Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs möglich.
  • Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller:in erfolgen. 
  • Der Hauptwohnsitz im Inland im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist eine zwingende Fördervoraussetzung.
  • In- und ausländische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Deutschland können die Förderung beantragen, so lange die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Förderung kann je antragstellender Person und damit je Halterin oder Halter nur einmal gewährt werden. Eine E-Auto-Förderung mehrerer Fahrzeuge für dieselbe Person ist ausgeschlossen.

 

 → Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

 

 


 

 

Förderhöhe

Wie hoch ist die Förderung?
 

Basisförderung: 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender

Förderung für Familien:

  • pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
  • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
     
Hinweise zur Einkommensgrenze
 

Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Weite Informationen zur Einkommensgrenze und Sozialen Staffelung finden Sie hier

 

 


 

 

Antragsstellung & Förderportal

  1. Informieren Sie sich vorab
    Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit stellt Ihnen ein übersichtliches FAQ zur E-Auto Förderung zur Verfügung. Nutzen Sie auch die Übersichtsseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für weitere Informationen.
     
  2. Fahrzeug kaufen/ leasen
    Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden. Maßgeblich ist dabei das Datum der Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026.
     
  3. Fahrzeug zulassen
    Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. 
     
  4. Antrag vorbereiten & stellen
    Informationen zur Vorbereitung Ihres Antrags finden Sie hier
    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (FZD) über das von der Bewilligungsbehörde bereitgestellte Antragsformular.  Für die Beantragung ist ein BundID-Konto erforderlich.

    → Portal zur Antragsstellung
     
  5. Antrag wird geprüft
    Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sowie, ob Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Sollten Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, meldet sich das BAFA bei Ihnen.
     
  6. Zuwendungsbescheid erhalten & Fördersumme überwiesen bekommem
    Sofern Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich war, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
    Die Auszahlung der Förderung erfolgt innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides. 

 

 


 

 

Weitere finanzielle Anreize

Steuerliche Vorteile

Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Diese Regelung gilt nicht für Plug-in-Hybride. Grundlage hierfür ist § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Als Elektrofahrzeuge gelten dabei ausschließlich Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb.
 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen können eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
 

Förderung durch Energieversorger

Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.

Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.

 

 


 

 

Tools & Infos rund um Elektromobilität

 

 

https://www.elektromobilitaet.nrw/privatpersonen/wissenswertes/

 

Elektromobilität

Fakten & Wissenswertes

 

 

https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/ladesaeulen-karte/

 

Ladesäulen finden

in NRW & ganz Deutschland

 

 

https://www.elektromobilitaet.nrw/best-practices/#c7391

 

Praxisbeispiele

Elektromobilität im Alltag

 

 

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