Hotels und Gaststätten

Egal ob Parkplatz vorm Haus oder in der Tiefgarage, für Hotels- und Gaststätten wird das Thema Lademöglichkeit zunehmend interessant.


 

 

Die Ladestation als Wettbewerbsvorteil

Hotels und Gaststätten entdecken die Elektromobilität zunehmend als Attraktivitätsfaktor. Den Gästen eine Lademöglichkeit für ihr Elektrofahrzeug anbieten zu können ist immer häufiger das entscheidende Plus an Service-Qualität.

Wir unterstützen Hoteliers und Gaststätten-Betreiber bei ihren Überlegungen zur Elektromobilität.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

 

 


 

 

Wallbox & klassische Ladesäule

 

Wand-Ladestation

Ladesäule

Ladepunkte

meist 1

meist 2

Ladeleistung

11 kW bis 22 kW

11 kW bis 22 kW

Montage

wandhängend

freistehend

Verwendung

privater Raum

öffentlicher Raum

Kosten

600 bis 1.500 €

4.000 bis 8.000 €

Besonderheit

günstig, einfach aufzubauen

widerstandsfähig, anschlussfertig

Grundsätzlich kann Ladeinfrastruktur in zwei Varianten unterteilt werden: kompakte Wallboxen, die an der Wand montiert werden und robuste Stand-Ladesäulen, die meist für den öffentlichen Bereich vorgesehen sind. Beide Varianten sind im Innen- und Außenbereich einsetzbar und werden mit und ohne Abrechnungs- und Bezahlsystemen angeboten. → zur Marktübersicht

 

 

Lastmanagement

Mehr Elektrofahrzeuge werden in Zukunft auch mehr Ladevorgänge bedeuten. Um an besonders stark frequentierten Lade-Orten mehrere Fahrzeuge laden zu können, ist die Nutzung eines übergeordneten Lastmanagementsystems zu empfehlen, das die Parameter der Ladevorgänge, wie z. B. die Ladeleistung, bei zeitgleichen Ladevorgängen anpasst oder die Fahrzeuge priorisiert nacheinander lädt. → weitere Infos

 

 

Abrechnung

Der Strom kann den Gästen entweder kostenlos oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden:

  • kostenlose Stromabgabe bzw. Teil der allgemeinen Parkgebühr (erhöhte Parkgebühr laut PAngV nicht zulässig)
  • kostenpflichtige Stromabgabe mit Abrechnung durch externen Dienstleister (z. B. per EC-Karte oder Roaming) oder als Eigenleistung

 

 


 

 

Fördergelder für die Ladestation

Für den Aufbau von Ladestationen bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten, abhängig davon wo die Ladepunkte errichtet werden:

Sollen die Ladepunkte nur von den Mitarbeitern nutzbar sein, wird der Aufbau mit 1.000 € unterstützt.

Sind die Ladepunkte öffentlich zugänglich und damit für alle Personen nutzbar, steigt die Förderung auf 1.500 €. → zu den Förderprogrammen

 

 


 

 

Rechtliche Aspekte

Mit dem Strommarktgesetz wurde gesetzlich festgelegt, dass Betreibende einer Ladestationen (z. B. ein Unternehmen) als Letztverbrauchende und nicht als Elektrizitätsversorgungsunternehmen gelten (§ 3 Nr. 25 EnWG, § 1a Abs. 2 Nr. 2 StromStV).

Nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) sind jedoch diejenigen Letztverbrauchende, der den Strom verbrauchen (§ 3 Nr. 33 EEG) – also die Besitzende der betriebsfremden Elektrofahrzeuge. Das Unternehmen wird dadurch für die Belange des EEG (z. B. Abführen der EEG-Umlage auf den eigenerzeugten Strom an die Netzbetreibenden) zu einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage im Juli 2022 wurden die Auswirkungen der unterschiedlichen Definitionen des Begriffs "Letztverbraucher" deutlich entschärft.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie u. a. in den nachfolgend verlinkten Info-Materialien:

→ E-Ladepunkte: ein weiterer Anziehungspunkt für Ihre Gäste (DEHOGA)

→ Laderecht kompakt – so sind Sie als Hotelier auf der sicheren Seite (touremo)

 

 


 

 

Info-Broschüre

Die Info-Broschüre zeigt für wen sich eine eigene Ladeinfrastruktur lohnt, welche Kosten auf Sie, als Hotelier oder Gastronom zukommen und welche Fördermöglichkeiten bestehen. → zur Broschüre

 

 


 

 

Web-Seminar zum Thema

Elektromobilität im Gastgewerbe: Umsetzungsschritte und Fördermöglichkeiten

→ zur Aufzeichnung

Stand: Dezember 2021

 

 


Stimmen aus der Praxis


Die Eventlocation "VillaMedia" besitzt gleich sechs Ladestationen, die sowohl vom eigenen Fuhrpark als auch von den Gästen genutzt werden können. Die Abrechnung erfolgt durch einen externen Partner (Allego), der auch den Aufbau übernahm. Durch die inzwischen jahrelange Erfahrung im Bereich Elektromobilität hat Herr Heynkes auch gleich noch einen Ratschlag: "Eigentlich muss heute jeder Hotelbetrieb und jede Gaststätte eine Lademöglichkeit haben. Ohne diese steht man sonst schnell auf der schwarzen Liste alle E-Mobilisten."
Je nach Größe des Betriebes reichen bereits wenige Ladepunkte, um das zu verhindern. Bei größeren Hotels würden Anbieter mit einem Rund-um-sorglos-Service "zu sehr fairen Preisen" unterstützen.


Vor den Toren Wesels, direkt an der Bundesstraße B8, liegt das Restaurant Lippeschlößchen. Als zusätzlichen Service wird hier den Gästen, die häufig mit dem Pedelec anreisen, die Möglichkeit angeboten, während des Aufenthalts kostenlos Strom nachzuladen.
Bereits seit fünf Jahren besteht die Ladestation, die direkt vor Ort von einem effizienten, emissionsarmen Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Strom versorgt wird. Hier können sowohl E-Fahrräder als auch E-Autos mit Strom für die Weiterfahrt versorgt werden. Die Resonanz ist überwältigend und die Außenwirkung damit effektiver als jede konventionelle Werbung. Dieses Restaurant steht auf keiner schwarzen Liste mehr.

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