Hotels und Gaststätten

Egal ob Parkplatz vorm Haus oder in der Tiefgarage, für Hotels- und Gaststätten wird das Thema Lademöglichkeit zunehmend interessant.


 

 

Die Ladestation als Wettbewerbsvorteil

Hotels und Gaststätten entdecken die E-Mobilität zunehmend als Attraktivitätsfaktor. Den Gästen eine Lademöglichkeit für ihr Elektrofahrzeug anbieten zu können ist, immer häufiger das entscheidende Plus an Service-Qualität.
Darüber hinaus sind auch → rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Wir unterstützen Hoteliers und Gaststätten-Betreibende bei den Überlegungen zur E-Mobilität. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

 


 

 

 

 

Abrechnung

Der Strom kann den Gästen entweder kostenlos oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden:

  • kostenlose Stromabgabe bzw. Teil der allgemeinen Parkgebühr (erhöhte Parkgebühr laut PAngV nicht zulässig)
  • kostenpflichtige Stromabgabe mit Abrechnung durch externen Dienstleister (z. B. per EC-Karte oder Roaming) oder als Eigenleistung

 

 


 

 

Fördergelder für die Ladestation

Für den Aufbau von Ladestationen bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten, abhängig davon wo die Ladepunkte errichtet werden:

Sollen die Ladepunkte nur von den Beschäftigten nutzbar sein, wird der Aufbau mit bis zu 1.000 € pro Ladepunkt unterstützt.

Sind die Ladepunkte öffentlich zugänglich und damit für alle Personen nutzbar, steigt die Förderung auf bis zu 1.500 € pro Ladepunkt. → zu den Förderprogrammen

 

 


 

 

Rechtliche Aspekte

Mit dem Strommarktgesetz wurde 2016 gesetzlich festgelegt, dass Betreibende von Ladestationen (z. B. Unternehmen) als Letztverbrauchende und nicht als Elektrizitätsversorgungsunternehmen gelten (§ 3 Nr. 25 EnWG, § 1a Abs. 2 Nr. 2 StromStV).

Nach dem Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) sind jedoch diejenigen Letztverbrauchende, die den Strom verbrauchen (§ 3 Nr. 33 EEG) – also die Besitzenden der betriebsfremden Elektrofahrzeuge. Das Unternehmen wird dadurch für die Belange des EEG (Abführen der EEG-Umlage auf den eigenerzeugten Strom an die Netzbetreibenden) zu einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage im Juli 2022 sind die unterschiedlichen Definitionen des Begriffs "Letztverbraucher" nicht mehr relevant.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie u. a. in den nachfolgend verlinkten Info-Materialien.

Der DEHOGA zeigt die Chancen für das Gastgewerbe durch die Elektromobilität auf und gibt Hinweise zur Planung, zur Abrechnung und zu den rechtlichen Feinheiten. → zum Info-Blatt

 

 


 

 

Info-Broschüre

Die Info-Broschüre zeigt für wen sich eine eigene Ladeinfrastruktur lohnt, welche Kosten auf Sie, als Hotelier oder Gastronom zukommen und welche Fördermöglichkeiten bestehen. → zur Broschüre

 

 


 

 

Web-Seminar zum Thema

Elektromobilität im Gastgewerbe: Umsetzungsschritte und Fördermöglichkeiten

→ zur Aufzeichnung

Stand: Dezember 2021

 

 


Stimmen aus der Praxis


Die Eventlocation "VillaMedia" besitzt gleich sechs Ladestationen, die sowohl vom eigenen Fuhrpark als auch von den Gästen genutzt werden können. Die Abrechnung erfolgt durch einen externen Partner (Allego), der auch den Aufbau übernahm. Durch die inzwischen jahrelange Erfahrung im Bereich Elektromobilität hat Herr Heynkes auch gleich noch einen Ratschlag: "Eigentlich muss heute jeder Hotelbetrieb und jede Gaststätte eine Lademöglichkeit haben. Ohne diese steht man sonst schnell auf der schwarzen Liste alle E-Mobilisten."
Je nach Größe des Betriebes reichen bereits wenige Ladepunkte, um das zu verhindern. Bei größeren Hotels würden Anbieter mit einem Rund-um-sorglos-Service "zu sehr fairen Preisen" unterstützen.


Vor den Toren Wesels, direkt an der Bundesstraße B8, liegt das Restaurant Lippeschlößchen. Als zusätzlichen Service wird hier den Gästen, die häufig mit dem Pedelec anreisen, die Möglichkeit angeboten, während des Aufenthalts kostenlos Strom nachzuladen.
Bereits seit fünf Jahren besteht die Ladestation, die direkt vor Ort von einem effizienten, emissionsarmen Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Strom versorgt wird. Hier können sowohl E-Fahrräder als auch E-Autos mit Strom für die Weiterfahrt versorgt werden. Die Resonanz ist überwältigend und die Außenwirkung damit effektiver als jede konventionelle Werbung. Dieses Restaurant steht auf keiner schwarzen Liste mehr.

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