Elektromobilitätskonzepte
NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)
Umsetzungskonzepte (Förderperiode 2024)
Fördergegenstand
Gefördert werden Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität.
Dabei müssen die Konzepte mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
- Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
- Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort oder
- Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs.
Antragsberechtigte
a) natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder
Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
c) Personengesellschaften,
d) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
e) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen
Beihilferechts ausüben.
Voraussetzungen
Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen. Das Konzept muss konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten.
Die Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
→ Beispiele für Beratungsunternehmen
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe (für Antragsberechtigte a bis d)
Konzepte mit Bezug zu | max. Förderquote | max. Fördersumme |
---|---|---|
den Fahrzeugklassen M1 und N1 | 50 % | 10.000 € |
Ladeinfrastruktur | 50 % | 10.000 € |
schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge) | 50 % | 50.000 € |
Umfasst ein Konzept mehrere Aspekte mit unterschiedlichen Förderhöchstsätzen, findet der höhere Förderhöchstsatz Anwendung.
Förderhöhe (für Antragsberechtigte e)
Konzepte mit Bezug zu | max. Förderquote | max. Fördersumme |
---|---|---|
den Fahrzeugklassen M1 und N1 | 80 % | 80.000 € |
Ladeinfrastruktur | 80 % | 80.000 € |
schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge) | 80 % | 80.000 € |
Pro Antragsberechtigtem und verbundenem Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)
Kommunale Konzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand
Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei können die Konzepte folgende Aspekte umfassen:
- Bedarfsermittlung
- Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, Verfügbarkeit von kommunalen und privaten Flächen, Priorisierung
- Netzinfrastruktur, Netzanbindung, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Platzbedarf, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte
Antragsberechtigte
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Pro Antragsberechtigten ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
Voraussetzungen
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbare relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
- Förderquote: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstsumme: maximal 64.000 Euro
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes durch externe Berater.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Kommunalrichtlinie
Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. In den Kommunen liegen große Potenziale, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der zugehörigen → Internetseite des BMUB
Strategische Förderschwerpunkte sind:
- Fokusberatung
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Potenzialstudien
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement