Elektromobilitätskonzepte


 

 


 

 

NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)

Umsetzungskonzepte (Förderperiode 2024)

Fördergegenstand

Gefördert werden Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität.

Dabei müssen die Konzepte mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:

  • Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort oder
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs.
Antragsberechtigte

    a)   natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder
          Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
    b)   natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
    c)   Personengesellschaften,
    d)   juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
    e)   Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom
          1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen
          Beihilferechts ausüben.
 

Voraussetzungen

Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen. Das Konzept muss konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten.
Die Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.

→ Beispiele für Beratungsunternehmen

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Förderhöhe (für Antragsberechtigte a bis d)

Konzepte mit Bezug zu

max. Förderquote

max. Fördersumme

den Fahrzeugklassen M1 und N1

50 %

10.000 €

Ladeinfrastruktur

50 %

10.000 €

schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge)

50 %

50.000 €

Umfasst ein Konzept mehrere Aspekte mit unterschiedlichen Förderhöchstsätzen, findet der höhere Förderhöchstsatz Anwendung.
 

Förderhöhe (für Antragsberechtigte e)

Konzepte mit Bezug zu

max. Förderquote

max. Fördersumme

den Fahrzeugklassen M1 und N1

80 %

80.000 €

Ladeinfrastruktur

80 %

80.000 €

schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge)

80 %

80.000 €


Pro Antragsberechtigtem und verbundenem Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.


→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)

Kommunale Konzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand

Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei können die Konzepte folgende Aspekte umfassen:

  • Bedarfsermittlung
  • Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, Verfügbarkeit von kommunalen und privaten Flächen, Priorisierung
  • Netzinfrastruktur, Netzanbindung, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Platzbedarf, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte
Antragsberechtigte

Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Pro Antragsberechtigten ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.

Voraussetzungen

Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbare relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.

Förderhöhe
  • Förderquote: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstsumme: maximal 64.000 Euro

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes durch externe Berater.

 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

Kommunalrichtlinie

Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. In den Kommunen liegen große Potenziale, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der zugehörigen → Internetseite des BMUB

Strategische Förderschwerpunkte sind:

 

 

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