Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe (NRW-Förderung)
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-elektrifizierte Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand. Zuwendungsfähig sind beispielsweise:
- Ausgaben für Netzanschlüsse (keine Ertüchtigung / Verstärkung von Netzanschlüssen)
- Baukostenzuschüsse und Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens,
- Tiefbau,
- Fundament,
- Wiederherstellung der Oberfläche.
Voraussetzungen:
- der Netzanschlüsse muss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur verwendet werden
- örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex besitzt mindestens vier Stellplätze
- die Garagen beziehungsweise der Stellplätze sind mindestens zwei Jahre alt
- nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) förderfähig
- Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Antragsberechtigte | max. Förderquote | max. Förderhöhe |
---|---|---|
natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften | 40 % | 10.000 € |
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts * | 40 % | 10.000 € |
Personengesellschaften * | 40 % | 10.000 € |
Gemeinden ** | 40 % | 10.000 € |
* De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
** Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.