Netzanschlüsse


 

 

NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)

Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung und Ertüchtigung eines Netzanschlusses für Garagen- und Stellplatzkomplexe, in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge und in Verbindung mit Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen. Zuwendungsfähig sind beispielsweise:

  • Ausgaben für Netzanschlüsse
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • Baukostenzuschüsse
  • Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens
  • notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder die Errichtung eines neuen Verteilerkastens
  • Tiefbau
  • Fundament
  • Wiederherstellung der Oberfläche
Voraussetzungen:

Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexe

  • örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex mit mindestens vier Stellplätze
  • die Garagen beziehungsweise Stellplätze sind mindestens zwei Jahre alt
  • nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) förderfähig
  • Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung

Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (Mittelspannungsanschluss):

  • Der geförderte Netzanschluss darf ausschließlich für Fahrzeuge, die sich im Eigentum der Zuwendungsempfängerin beziehungsweise des Zuwendungsempfängers befinden oder auf diese oder diesen zugelassen sind und gewerblich genutzt werden, verwendet werden.

Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen:

  • Der Netzanschluss ist nur an Stationen und Stellplätzen des stationsbasierten Carsharings förderfähig und darf ausschließlich für Fahrzeuge, die sich im Eigentum der Zuwendungsempfängerin beziehungsweise des Zuwendungsempfängers befinden oder auf diese oder diesen zugelassen sind und gewerblich genutzt werden, verwendet werden.

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Antragsberechtigte

    a)   natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder
          Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
    b)   natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
    c)   Personengesellschaften,
    d)   juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
    e)   Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom
          1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen
          Beihilferechts ausüben.

Förderhöhe *
 

Netzanschlüsse für Garagen- und

Stellplatzkomplexe

 

Netzanschlüsse in Verbindung mit

Ladeinfrastruktur für gewerblich

genutzte Fahrzeuge (Mittelspannungsanschluss)

Netzanschlüsse in Verbindung mit

Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen

 

a)

40 %, max. 15.000 €

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b)

40 %, max. 15.000 €

40 %, max. 100.000 €

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c)

40 %, max. 15.000 €

40 %, max. 100.000 €

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d)

40 %, max. 15.000 €

40 %, max. 100.000 €

40 %, max. 15.000 €

e)

40 %, max. 15.000 €

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→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss


*         De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen

 

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 

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