Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe (NRW-Förderung)
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-elektrifizierte Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand. Zuwendungsfähig sind beispielsweise:
- Ausgaben für Netzanschlüsse (keine Ertüchtigung / Verstärkung von Netzanschlüssen)
- Baukostenzuschüsse und Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens,
- Tiefbau,
- Fundament,
- Wiederherstellung der Oberfläche.
Voraussetzungen:
- der Netzanschlüsse muss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur verwendet werden
- örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex besitzt mindestens vier Stellplätze
- die Garagen beziehungsweise der Stellplätze sind mindestens zwei Jahre alt
- nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) förderfähig
- Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Antragsberechtigte | max. Förderquote | max. Förderhöhe |
---|---|---|
natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften | 40 % | 10.000 € |
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts * | 40 % | 10.000 € |
Personengesellschaften * | 40 % | 10.000 € |
Gemeinden ** | 40 % | 10.000 € |
* De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
** Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.