Netzanschlüsse


 

 

Netzanschlüsse für Stellplatzkomplexe (NRW-Förderung)

Fördergegenstand

Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-elektrifizierte Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand. Zuwendungsfähig sind beispielsweise:

  • Ausgaben für Netzanschlüsse (keine Ertüchtigung / Verstärkung von Netzanschlüssen)
  • Baukostenzuschüsse und Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens,
  • Tiefbau,
  • Fundament,
  • Wiederherstellung der Oberfläche.
Voraussetzungen:
  • der Netzanschlüsse muss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur verwendet werden
  • örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex besitzt mindestens vier Stellplätze
  • die Garagen beziehungsweise der Stellplätze sind mindestens zwei Jahre alt
  • nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) förderfähig
  • Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.4) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Förderhöhe

Antragsberechtigte

max. Förderquote

max. Förderhöhe

natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften

40 %

10.000 €

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts *

40 %

10.000 €

Personengesellschaften *

40 %

10.000 €

Gemeinden **

40 %

10.000 €


*         De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
**       Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
           kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 

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