NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)
Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen (Förderperiode 2026)
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung einer Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und
Stellplatzkomplexen. Zuwendungsfähig sind:
- dazugehörige Kommunikationssysteme,
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
- Montage und Inbetriebnahme,
- Netzanschluss,
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Voraussetzungen:
- örtlich zusammenhängender Stellplatz- oder Garagenkomplex mit mindestens 10 Stellplätzen
- nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen
- Alter der Garagen beziehungsweise der Stellplätze: mindestens zwei Jahre
- Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung, der auf Grundlage dieser Richtlinie gefördert wird.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.3.3.2).
Antragsberechtigte
a) natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder
Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
c) Personengesellschaften,
d) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
Förderhöhe
- 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 50.000 Euro
→ zur Infoseite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss


