Lastenfahrräder


 

 


 

 

NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)

Lastenfahrräder

Fördergegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb (Kauf) von Lastenfahrräder und elektrischen Lastenfahrrädern. Nicht gefördert werden Anhänger und Lieferbikes.

Voraussetzungen
  • fabrikneu
  • Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrende
  • verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter)

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.6) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Förderhöhe: Nicht-elektrische Lastenfahrräder

Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500 € gefördert
 

Förderhöhe: Elektrische Lastenfahrräder

Antragsberechtigte

max. Förderquote

max. Förderhöhe

max. Anzahl an Lastenrädern

natürliche Personen als freiberuflich Tätige oder Einzelunternehmer *

30 %

2.100 €

5 pro Jahr

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts *

30 %

2.100 €

5 pro Jahr

Personengesellschaften *

30 %

2.100 €

5 pro Jahr

Gemeinden **

60 %

4.200 €

5 pro Jahr


*         De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
**       Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
           kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
 

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

Bundes-Förderung (E-Lastenrad-Richtlinie)

Fördergegenstand

Der Bund fördert die Anschaffung von:

für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Antragsberechtigte
Voraussetzung

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → E-Lastenfahrrad Richtlinie.

Förderhöhe

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
 

→ zur Info-Seite des BAFA

 

 

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