Lastenfahrräder
NRW-Förderung (Emissionsarme Mobilität)
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb (Kauf) von Lastenfahrräder und elektrischen Lastenfahrrädern. Nicht gefördert werden Anhänger und Lieferbikes.
Voraussetzungen
- fabrikneu
- Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrende
- verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter)
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.6) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe: Nicht-elektrische Lastenfahrräder
Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500 € gefördert
Förderhöhe: Elektrische Lastenfahrräder
Antragsberechtigte | max. Förderquote | max. Förderhöhe | max. Anzahl an Lastenrädern |
---|---|---|---|
natürliche Personen als freiberuflich Tätige oder Einzelunternehmer * | 30 % | 2.100 € | 5 pro Jahr |
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts * | 30 % | 2.100 € | 5 pro Jahr |
Personengesellschaften * | 30 % | 2.100 € | 5 pro Jahr |
Gemeinden ** | 60 % | 4.200 € | 5 pro Jahr |
* De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
** Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
→ elektronischer Förderantrag (Elektrisches Lastenrad)
→ elektronischer Förderantrag (Nicht-elektrisches Lastenrad)
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Bundes-Förderung (E-Lastenrad-Richtlinie)
Fördergegenstand
Der Bund fördert die Anschaffung von:
- E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs)
- Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger)
für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.
Antragsberechtigte
- private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- kommunale Unternehmen (Unternehmen mit kommunaler Beteiligung)
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechtes
- rechtsfähige Vereine und Verbände
Voraussetzung
- serienmäßig und fabrikneu
- Nutzlast: mindestens 120 kg
- Transportmöglichkeiten verhanden, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → E-Lastenfahrrad Richtlinie.
Förderhöhe
- 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
- maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der → Internetseite des BAFA.