Lastenfahrräder
Bundes-Förderung ("E-Lastenrad-Richtlinie")
Fördergegenstand
Der Bund fördert die Anschaffung von:
- Lastenfahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs)
- Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger)
für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Die Liste von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, finden Sie → hier.
Antragsberechtigte
- private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
Voraussetzung
- serienmäßig hergestellt und fabrikneu
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
- Aufnahme von mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad
- zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → E-Lastenfahrrad Richtlinie und in dem dazugehörigen → Merkblatt.
Förderhöhe
- 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
- maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.