Lastenfahrräder
NRW-Förderung (Förderrichtlinie progres.nrw)
Lastenfahrräder
Fördergegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb (Kauf) von Lastenfahrräder und elektrischen Lastenfahrrädern. Nicht gefördert werden Anhänger und Lieferbikes.
Voraussetzungen
- fabrikneu
- Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrende
- verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter)
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.6) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe: Nicht-elektrische Lastenfahrräder
Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500 € gefördert
Förderhöhe: Elektrische Lastenfahrräder
Antragsberechtigte | max. Förderquote | max. Förderhöhe | max. Anzahl an Lastenrädern |
---|---|---|---|
natürliche Personen als freiberuflich Tätige oder Einzelunternehmer * | 30 % | 2.100 € | 5 pro Jahr |
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts * | 30 % | 2.100 € | 5 pro Jahr |
Personengesellschaften * | 30 % | 2.100 € | 5 pro Jahr |
Gemeinden ** | 60 % | 4.200 € | 5 pro Jahr |
* De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
** Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Bundes-Förderung (E-Lastenrad-Richtlinie)
Fördergegenstand
Der Bund fördert die Anschaffung von:
- E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs)
- Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger)
für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.
Antragsberechtigte
- private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- kommunale Unternehmen (Unternehmen mit kommunaler Beteiligung)
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechtes
- rechtsfähige Vereine und Verbände
Voraussetzung
- serienmäßig und fabrikneu
- Nutzlast: mindestens 120 kg
- Transportmöglichkeiten verhanden, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → E-Lastenfahrrad Richtlinie.
Förderhöhe
- 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
- maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.