Lastenfahrräder


 

 

Bundes-Förderung ("E-Lastenrad-Richtlinie")

Fördergegenstand

Der Bund fördert die Anschaffung von:

  • Lastenfahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs)
  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger)

für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Die Liste von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, finden Sie → hier.


Antragsberechtigte
  • private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)

Voraussetzung
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
  • Aufnahme von mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad
  • zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → E-Lastenfahrrad Richtlinie und in dem dazugehörigen → Merkblatt.


Förderhöhe
  • 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
  • maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
 

→ zur Info-Seite des BAFA

 

 

Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen.

Wenn Sie diese Webseite weiter nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.