Lastenfahrräder


 

 

Bundes-Förderung ("E-Lastenrad-Richtlinie")

Fördergegenstand

Der Bund fördert die Anschaffung von:

  • Lastenfahrrädern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs)
  • Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenanhänger)

für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Die Liste von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, finden Sie → hier.


Antragsberechtigte
  • private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)

Voraussetzung
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
  • Aufnahme von mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad
  • zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → E-Lastenfahrrad Richtlinie und in dem dazugehörigen → Merkblatt.


Förderhöhe
  • 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung
  • maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
 

→ zur Info-Seite des BAFA