Radverkehr


 

 

Kommunalrichtlinie: Nachhaltige Mobilität

Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Agierende aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.

Nachhaltige Mobilität

Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 


 

 

Klimaschutz durch Radverkehr

Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

Einreichfristen: 01. März 2024 bis 30. Apr. 2024 und 01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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