Radverkehr
Kommunalrichtlinie: Nachhaltige Mobilität
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Agierende aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.
Nachhaltige Mobilität
- Zuschüsse von 30 bis 40 Prozent
- Zuschüsse von 40 bis 60 Prozent für finanzschwache Kommunen
- Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
- Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich
Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September
Klimaschutz durch Radverkehr
Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
- einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
- erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
- eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.
Vom 01. August 2019 bis zum 31. Oktober 2019 können Sie Ihre Projektskizze einreichen. Darüber hinaus können im Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Oktober 2020 Projektskizzen eingereicht werden.
Sonderprogramm "Stadt und Land"
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen - auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Fördergegenstand
Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert:
- Der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
- Lastenradverkehr.
Förderhöhe
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.
Die Verwaltungsvereinbarung im Wortlaut finden Sie → hier
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der → Webseite des BAG