Radverkehr
Kommunalrichtlinie: Nachhaltige Mobilität
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Agierende aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.
Nachhaltige Mobilität
- Zuschüsse von 30 bis 40 Prozent
- Zuschüsse von 40 bis 60 Prozent für finanzschwache Kommunen
- Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
- Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich
Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September
Klimaschutz durch Radverkehr
Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
- einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
- erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
- eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.
Einreichfristen: 01. März 2024 bis 30. Apr. 2024 und 01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024