Radverkehr


 

 

Kommunalrichtlinie: Nachhaltige Mobilität

Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Agierende aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.

Nachhaltige Mobilität

Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 


 

 

Klimaschutz durch Radverkehr

Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

Vom 01. August 2019 bis zum 31. Oktober 2019 können Sie Ihre Projektskizze einreichen. Darüber hinaus können im Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Oktober 2020 Projektskizzen eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 


 

 

Sonderprogramm "Stadt und Land"

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen - auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

Fördergegenstand

Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert:

Förderhöhe

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Die Verwaltungsvereinbarung im Wortlaut finden Sie → hier

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der → Webseite des BAG

 

 

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