Güterverkehr
Bundes-Förderung (Förderrichtlinie "Umweltschutz und Sicherheit", vormals "De-minimis")
"Im Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in diesen Kategorien erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahme
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland) - Maßnahme zur Effizienzsteigerung
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)"
Nummer 1.8 des Maßnahmenkatalogs
Unter der Nummer 1.8 "Aufwendungen für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs" des → Maßnahmenkatalogs werden verschiedene Nachrüstungen gefördert.
Förderfähige Inhalte
Die Umrüstung eines Diesel- zu einem Elektromotor ist als Maßnahmen 1.8011 (siehe → Liste der förderfähigen Maßnahme) förderfähig.
Die Förderung umfasst dabei die Kosten für die Anschaffung des Elektromotors sowie die Montagekosten für den Umbau/Einbau. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich das umzurüstende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bestand des Antragstellers / der Antragstellerin befindet.
Zuwendungshöhe
Die Förderung beträgt dabei höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei ein individueller, unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller gilt.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 beginnt für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) am 05. Februar 2024, 09.00 Uhr und endet am 31. Mai 2024.
Befreiung von der Lkw-Maut
"Für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine Mautbefreiung bis 31.12.2025 vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen."
(Quelle: Bundestag.de)