Güterverkehr


 

 

Befreiung von der Lkw-Maut

Seit dem 01.07.2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig.

Dies betrifft Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,

  1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
  2. deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

"Für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sieht das Bundesfernstraßenmautgesetz eine Mautbefreiung bis 30.06.2031 vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen sind dauerhaft befreit."

Quelle: Bundesverkehrsministerium

 

 

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