Darlehen


 

 

NRW.BANK.Invest Zukunft

Die NRW.Bank vergibt zinsgünstige Darlehen u.a. für den Erwerb von Fahrzeugen mit klimaneutralen Antrieben.
Besonders interessant sind dabei ein um 2% niedrigerer Zinssatz gegenüber dem Marktzins sowie Tilgungsnachlässe von bis zu 20%.

Antragsberechtigte:
  • Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen)
  • Angehörige der freien Berufe
Verwendungszwecke:
  • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
    (Ausnahme: Leasingfinanzierungen),
  • Umrüstungen von Fahrzeugenauf klimaneutrale Antriebe,
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
Beantragung:
  • Beantragung ab 19. Mai 2025 möglich

Detaillierte Informationen finden Sie auf der → Website der NRW.BANK.

 

 


 

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 268, 269)

Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördert die KfW-Bank Investi­tionen in nach­haltige und klima­freundliche Mobi­lität.

Antragsberechtigte:
  • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirt­schaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden, sowie Frei­berufler mit Sitz in Deutsch­land oder mit Sitz im Ausland für Tochter­gesell­schaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutsch­land
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesell­schafter­hintergrund
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehr­heitlich kommunalem Hinter­grund
Verwendungszwecke:
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung
  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Detaillierte Informationen finden Sie der → Website der KfW.

 

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 267)

Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördet die KfW-Bank Investi­tionen in nach­haltige und klima­freundliche Mobi­lität.

Antragsberechtigte:
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • deren rechtlich unselbst­ständige Eigenbetriebe
  • Kommunale Zweckverbände
Verwendungszwecke:
  • Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark
  • Klimafreundliche Fahrzeuge
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Detaillierte Informationen finden Sie der → Website der KfW.