Darlehen


 

 

NRW.BANK.Elektromobilität

Die NRW.Bank vergibt zinsgünstige Darlehen u.a. für den Erwerb von Elektrofahrzeugen.
Bei Laufzeiten von vier bzw. zehn Jahren können die Darlehen zwei Jahre tilgungsfrei gestellt werden.

Antragsberechtigte:
  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • mittelständische Unternehmen
  • kommunale Unternehmen (Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50 Prozent)
  • gemeinnützige Unternehmen und
  • Angehörige der freien Berufe.
Verwendungszwecke:
  • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
    (Ausnahme: Leasingfinanzierungen),
  • Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe,
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
    (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik) und
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der → Website der NRW.BANK.

Mit Einführung von → NRW.BANK.Invest Zukunft (siehe unten) wird dieses Förderprogramm zum 16. Mai 2025 eingestellt.

 

 

NRW.BANK.Invest Zukunft

Die NRW.Bank vergibt zinsgünstige Darlehen u.a. für den Erwerb von Fahrzeugen mit klimaneutralen Antrieben.
Besonders interessant sind dabei ein um 2% niedrigerer Zinssatz gegenüber dem Marktzins sowie Tilgungsnachlässe von bis zu 20%.

Antragsberechtigte:
  • Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen und Stiftungen)
  • Angehörige der freien Berufe
Verwendungszwecke:
  • Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
    (Ausnahme: Leasingfinanzierungen),
  • Umrüstungen von Fahrzeugenauf klimaneutrale Antriebe,
  • Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
Beantragung:
  • Beantragung ab 19. Mai 2025 möglich

Detaillierte Informationen finden Sie auf der → Website der NRW.BANK.

 

 


 

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 268, 269)

Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördert die KfW-Bank Investi­tionen in nach­haltige und klima­freundliche Mobi­lität.

Antragsberechtigte:
  • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirt­schaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden, sowie Frei­berufler mit Sitz in Deutsch­land oder mit Sitz im Ausland für Tochter­gesell­schaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutsch­land
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesell­schafter­hintergrund
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehr­heitlich kommunalem Hinter­grund
Verwendungszwecke:
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung
  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Detaillierte Informationen finden Sie der → Website der KfW.

 

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 267)

Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördet die KfW-Bank Investi­tionen in nach­haltige und klima­freundliche Mobi­lität.

Antragsberechtigte:
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • deren rechtlich unselbst­ständige Eigenbetriebe
  • Kommunale Zweckverbände
Verwendungszwecke:
  • Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark
  • Klimafreundliche Fahrzeuge
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Detaillierte Informationen finden Sie der → Website der KfW.

 

 

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