Darlehen
NRW.BANK
Die NRW.Bank vergibt zinsgünstige Darlehen u.a. für den Erwerb von Elektrofahrzeugen.
Bei Laufzeiten von vier bzw. zehn Jahren können die Darlehen zwei Jahre tilgungsfrei gestellt werden.
Antragsberechtigte:
- Existenzgründerinnen und -gründer
- mittelständische Unternehmen
- kommunale Unternehmen (Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50 Prozent)
- gemeinnützige Unternehmen und
- Angehörige der freien Berufe.
Verwendungszwecke:
- Erwerb von Elektro-, Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Fahrzeugen
(Ausnahme: Leasingfinanzierungen), - Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe,
- Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
(z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik) und - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der → Website der NRW.BANK.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 268, 269)
Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördert die KfW-Bank Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Antragsberechtigte:
- Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
Verwendungszwecke:
- Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
- Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung
- Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr
- Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Detaillierte Informationen finden Sie der → Website der KfW.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 267)
Mit dem Kredit IKK - Nachhaltige Mobilität fördet die KfW-Bank Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität.
Antragsberechtigte:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
- Kommunale Zweckverbände
Verwendungszwecke:
- Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark
- Klimafreundliche Fahrzeuge
- Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
Detaillierte Informationen finden Sie der → Website der KfW.