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Förderung privater Lade-Infrastruktur für Privatleute nun durch den Bund

Landesförderung eingestellt - KfW-Förderung wird fortgesetzt

Privatpersonen, die Ladeinfrastruktur anschaffen möchten, können nun ausschließlich das Förderprogramm der KfW 440 in Anspruch nehmen:

Fördergegenstand
  • neue Lade­station (z. B. Wallbox)
  • Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten
Antragsberechtigte
  • private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)
Voraussetzungen
  • Ladeleistung: 11 kW *
  • intelligente Steuerung (→ mehr dazu hier) **
  • Nutzung von Ökostrom: Stromliefervertrag ODER Eigenerzeugung vor Ort (z. B. mit einer PV-Anlage)
Fördersumme
  • 900 € pro Ladepunkt
  • Ausgaben unterhalb von 900 € werden nicht gefördert

Ihre Förderung bean­tragen Sie, BEVOR Sie Ihre Lade­station (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der → Seite der KfW-Bank.

*   Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen. Die Leistung muss dann von Ihrem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden.
** Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren.

Elektrolastenräder (gültig bis zum 30. November):

  • Die Förderquote für Gewerbetreibende stieg von 30 auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöchstgrenze von 2.100 auf 3.500 Euro.
  • Für Kommunen stieg die Quote von 60 auf 70 Prozent und die Förderhöchstgrenze von 4.200 auf 6.200 Euro.

Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur:

Unternehmen (juristische Person):

  • Förderquote:   60 %      → 50 %
  • Fördergrenze:  2.000 € → 1.000 € pro Ladepunkt (Wallbox)
  • Fördergrenze:  4.000 € → 3.000 € pro Ladepunkt (Ladesäule)

Kommunen:

  • Förderquote:   80 %      → 80 % (keine Änderung)
  • Fördergrenze:  2.600 € → 1.600 € pro Ladepunkt (Wallbox)
  • Fördergrenze:  5.800 € → 4.800 € pro Ladepunkt (Ladesäule)

Öffentliche Ladeinfrastruktur:

  • Förderquote:   60 %      → 50 %
  • Fördergrenze:  6.000 € → 5.000 € pro Ladepunkt (Wallbox)
  • Fördergrenze:  6.000 € → 5.000 € pro Ladepunkt (Ladesäule)

Elektro-Lastenräder:

Kommunen:

  • Förderquote:   70 %      → 60 %
  • Fördergrenze:  6.200 € → 4.200 € pro Elektro-Lastenfahrrad

Unternehmen (juristische Person):

  • Förderquote:   40 %      → 30 %
  • Fördergrenze:  3.500 € → 2.100 € pro Elektro-Lastenfahrrad

Hier geht´s direkt zur diesbezüglichen Pressemitteilung auf den Seiten des NRW-Wirtschaftsministeriums.

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