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Privatnutzer, Unternehmen

500 Millionen Euro Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Anträge sind ab dem 15. April 2026 möglich.

Heute hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern offiziell angekündigt und damit ein Vorhaben bestätigt, das bereits im Oktober 2025 in Aussicht gestellt worden war. Mit dem Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ setzt die Bundesregierung einen wichtigen Impuls für den weiteren Ausbau der Elektromobilität im Wohnungsbestand.
Die Ankündigung gilt als starkes Signal für die Beschleunigung der Elektromobilität – insbesondere im Bereich des gemeinschaftlichen Wohnens. Mehrparteienhäuser spielen eine zentrale Rolle für die Energiewende, da hier großes Potenzial für den Ausbau von Ladeinfrastruktur besteht.


Fokus auf zukunftsfähige Gebäudetechnik

    Im Mittelpunkt der Förderung steht die Anschaffung und Einrichtung von Ladeinfrastuktur mit bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Dazu zählen unter anderem:

    • die Vorverkabelung innerhalb von Gebäuden
    • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
    • Netzanschlüsse und etwaige Baumaßnahmen
    • sowie die technische Ausrüstung

    Damit schafft die Förderung die Grundlage dafür, Ladepunkte effizient und bedarfsgerecht nachzurüsten. Insbesondere in Bestandsgebäuden eröffnet dies neue Möglichkeiten, Elektromobilität alltagstauglich zu integrieren.

    Von der neuen Bundesförderung profitieren: 

    1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
    2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
    3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
       
    Mehrwert für Eigentümer und Energiewende

    Die Investition in Ladeinfrastruktur bietet vielfältige Vorteile:

    • nachhaltige Wertsteigerung von Immobilien
    • höhere Attraktivität für Mieter und Käufer
    • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, etwa aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
    • Nutzung steuerlicher Vorteile bei Installation und Betrieb

    Zudem trägt jede neu geschaffene Lademöglichkeit dazu bei, den Verkehrssektor klimafreundlicher zu gestalten und die Energiewende aktiv voranzubringen.
     

    Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030

    Die neue Förderung ist eingebettet in den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ der Bundesregierung. Dieser setzt gezielt auf den Ausbau von Lademöglichkeiten am Wohnort und schafft damit wichtige Voraussetzungen für den Hochlauf der Elektromobilität.
    Der Masterplan umfasst insgesamt 41 konkrete Maßnahmen, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern. Gerade für Nordrhein-Westfalen ist dies von besonderer Bedeutung: Ein großer Teil der Bevölkerung lebt in Mehrfamilienhäusern – hier liegt ein entscheidender Hebel für die flächendeckende Versorgung mit Ladeinfrastruktur.
     

    Neues Förderprogramm des Bundes ersetzt Förderbausteine des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes pausiert die Landesförderung aus dem Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität für die gleichen Fördergegenstände vorerst. Die übrigen Fördergegenstände des Programms können weiterhin beantragt werden. 
    Anträge für die Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen sowie für die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge können ab sofort nicht mehr gestellt werden. 
     

    Wie geht es jetzt weiter?

    Die Antragstellung zur Bundesförderung steht in Kürze zur Verfügung. Eigentümer/-innen, Verwalter/-innen und Interessierte können die Zeit bis dahin nutzen, um sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Voraussetzungen auseinanderzusetzen.

    Passend dazu bietet die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ein Online-Seminar zum Thema Laden im Mehrparteienhaus – Die BMV-Förderung auf einen Blick an. Das Online-Seminar findet am 14.04.2026 um 09:30 Uhr statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

     

    Weiterführende Informationen: 

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