Förderung alternativer Antriebe von Bussen
im Personenverkehr

Bundesförderung für Elektrobusse


 

 

Förderung von E-Bussen & Ladeinstrastruktur

Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr weiterhin Verkehrsunternehmen und Akteure der Busbranche bei der Umstellung auf emissionsfreie Busflotten mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb. Ziel der Förderung ist es, den Markthochlauf klimafreundlicher Busse weiter zu beschleunigen, ihre Verbreitung im öffentlichen Personenverkehr zu stärken und zusätzliche Impulse für den Einsatz im Überland-, Fern- und Reisebusverkehr zu schaffen.

Die Fördermittel werden auf drei Fördersäulen verteilt. Die Fördersäulen 1 und 3 knüpfen an das bewährte Aktivierungsprogramm früherer Förderaufrufe an und fördern insbesondere die breite Markteinführung emissionsfreier Busse. Mit der neuen Fördersäule 2 wird zudem ein Skalierungsprogramm geschaffen, das Unternehmen mit bereits fortgeschrittener Elektrifizierung gezielt bei der weiteren Umstellung ihrer Flotten unterstützt.
 

      Fördergegenstand:

      Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben für den Personenverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur. Die folgenden Fördergegenstände werden dabei berücksichtigt:

      1. Die Beschaffung von Bussen mit folgenden Antriebssystemen oder deren Umrüstung:
        • Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse)
        • Brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
           
      2. Die Beschaffung und Errichtung von Infrastruktur sowie die dazugehörige technische Ausrüstung mit folgenden Eigenschaften:
        • Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet
        • Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff

      Antragsberechtigte: 

      Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragstellenden zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen.

      Zu den antragsberechtigten Einrichtungen zählen insbesondere Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und landeseigene Unternehmen, Hochschulen sowie sonstige Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Organisationen mit gemeinnütziger Ausrichtung. Bei kommunalen Eigenbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit erfolgt die Antragstellung durch die jeweilige Kommune.

      Darüber hinaus sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.

       

       

      Wettbewerbliches Verfahren und Priorisierung

      Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Deshalb werden die Skizzen jeweils innerhalb der Kategorien einer Fördersäule priorisiert. Bei der Zuteilung der Mittel wird sichergestellt, dass in jeder Kategorie der Wettbewerb gewahrt bleibt. Nach Abschluss der Priorisierung werden die Skizzeneinreicher über das Priorisierungsergebnis informiert und ggf. zur Antragseinreichung aufgefordert. Weitere Informationen zum Wettbewerblichen Verfahren können Sie dem Förderaufruf Kapitel 3.4 entnehmen.

      Informationen und Fristen zum Verfahren

      Skizzen im Rahmen dieses Förderaufrufs können ab dem 26. Mai 2026 bis einschließlich 21. Juli 2026 über das Onlineportal easy-Online eingereicht werden.


      → zum Antragssystem

       

       


       

       

      Struktur des Förderaufrufs

       

       

      Fördersäule 1 – Aktivierungsprogramm ÖPNV und Linienverkehre

      Fördersäule 1 richtet sich ausschließlich an Skizzeneinreicher im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr) sowie § 42 PBefG (Linienverkehr), deren gesamte Busflotte noch keinen oder einen niedrigen Elektrifizierungsgrad aufweist.

      Förderquote: 

      • max. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionsmehrausgaben)

      Kategorisierung nach Elektrifizierungsgrad

      •  Innerhalb der Fördersäule 1 erfolgt die Zuordnung der Skizzen anhand des Elektrifizierungsgrades der gesamten Busflotte (Elektrifizierungsgrad = Anteil emissionsfreier Busse an der gesamten Busflotte in Prozent). Dabei werden auch bestehende Förderungen und Förderzusagen für Busse mit alternativem Antrieb berücksichtigt. Die Kategorisierung orientiert sich an den klimapolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere an der Zielsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, bis 2030 bis zu 50 Prozent der Stadtbusse zu elektrifizieren. Die Grenzwerte der Elektrifizierungsgrade sind aus diesen Zielen abgeleitet.
        • Kategorie K1: Keine Elektrifizierung vorhanden und Umstellungsrate nicht mehr als 30 Prozent
        • Kategorie K2: Geringe Elektrifizierung vorhanden und Umstellungsrate nicht mehr als 30 Prozent
        • Kategorie K3: Mittlere Elektrifizierung vorhanden und Umstellungsrate nicht mehr als 50 Prozent
      • Die Bedingungen, die an die jeweiligen Kategorisierungsgrade geknüpft sind, finden Sie in dem Förderaufruf zur Skizzeneinreichung in Kapitel 3.3
      Fördersäule 2 – Skalierungsprogramm ÖPNV und Linienverkehre

      Fördersäule 2 bildet das Skalierungsprogramm und richtet sich an Skizzeneinreicher im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr) sowie § 42 PBefG (Linienverkehr), deren gesamte Busflotte bereits einen hohen Elektrifizierungsgrad aufweist und/oder die eine hohe Umstellungsrate im Zusammenhang mit der eingereichten Skizze erreichen wollen. Infrastrukturausgaben sind kein Bestandteil dieser Fördersäule.

      Förderquote: 

      • max. 55 % der förderfähigen Ausgaben.

      Kategorisierung nach Elektrifizierungsgrad

      •  Innerhalb der Fördersäule 2 erfolgt die Zuordnung der Skizzen anhand des Elektrifizierungsgrades der gesamten Busflotte (Elektrifizierungsgrad = Anteil emissionsfreier Busse an der gesamten Busflotte in Prozent). Dabei werden auch bestehende Förderungen und Förderzusagen für Busse mit alternativem Antrieb berücksichtigt. Die Kategorisierung orientiert sich an den klimapolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere an der Zielsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, bis 2030 bis zu 50 Prozent der Stadtbusse zu elektrifizieren. Die Grenzwerte der Elektrifizierungsgrade sind aus diesen Zielen abgeleitet.
        • Kategorie K4: Hohe Elektrifizierung vorhanden und/oder hohe Umstellungsrate
      • Die Bedingungen, die an diesen Kategorisierungsgrad geknüpft sind, finden Sie in dem Förderaufruf zur Skizzeneinreichung in Kapitel 3.3
      Fördersäule 3 – Aktivierungsprogramm Reise- und Fernverkehre und sonstige Verkehre

      Fördersäule 3 ist als eigenständiges Segment des Aktivierungsprogramms konzipiert und richtet sich an Skizzeneinreicher im „Personenfernverkehr“ sowie „sonstigen Verkehr“ gemäß der folgenden Einsatzkontexte:

      • Personenfernverkehre gemäß § 42a PBefG
      • Reisebusse im Gelegenheitsverkehr gemäß § 46, § 48 und § 49 PBefG
      • Sonstige Verkehre gemäß § 43 PBefG (Sonderformen des Linienverkehrs), § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre), §§ 46, 48 und 49 PBefG (Gelegenheitsverkehre) sowie Verkehre auf nicht öffentlichen Straßen (u. a. Betrieb auf Flughäfen und Werksgeländen).

      Förderquote: 

      • max. 70 % der förderfähigen Ausgaben

       

       


       

       

      Downloads & Links

      Weiterführende Informationen zur Förderung der Anschaffung oder Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr sowie zur dafür notwendigen Lade- und Tankinfrastruktur finden Sie unter:

       


       

       

      eBus TOOL

      Mit batterieelektrischen und Brennstoffzellenantrieben stehen bereits heute zukunftsfähige Technologien zur Verfügung, mit denen Busse die Anforderungen der europäischen Clean Vehicles Directive zuverlässig erfüllen können. Für Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und kommunale Entscheidungsträger stellt sich dabei häufig die Frage, welche Antriebslösung unter den jeweiligen betrieblichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen die beste Wahl ist.

      Das eBusTOOL unterstützt Sie bei dieser Entscheidung und bietet eine fundierte Orientierung für den Umstieg auf alternative Antriebssysteme im öffentlichen Personenverkehr. Anhand verschiedener Einsatzszenarien können technische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Anforderungen bewertet und miteinander verglichen werden. Zudem vermittelt das Tool umfassende Informationen zu den unterschiedlichen Antriebstechnologien sowie zu Lade- und Tankinfrastrukturen.

      Nutzen Sie jetzt das eBusTOOL der NOW GmbH und starten Sie Ihre individuelle Berechnung für den Einsatz von Bussen mit alternativen Antrieben:
       

      → eBusTOOL

       

       

      Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen.

      Wenn Sie diese Webseite weiter nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.