Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Bundesförderung für E-LKW


 

 

E-LKW Förderung im Überblick

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte und umfasst zunächst folgende drei Förderaufrufe:

 

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Dieser Förderaufruf unterstützt die Errichtung nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-LKW von Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
 

Antragsfrist

5. Juni - 30. September 2026 |  Sollten die vorhandenen Haushaltsmittel bereits vor dem 30. September 2026 aufgebraucht sein, endet die Einreichungsfrist früher.
 

Antragsberechtigt
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition:
    • weniger als 250 Beschäftigten UND
    • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen ODER
    • deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft.
       
Fördergegenstand
  • Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur auf betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands
  • außerdem förderfähig - sofern diese Gegenstände zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind: 
    • Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
    • Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie

Förderung
  • Finanzierungsart:
    • De-minimis: Festbetragsfinanzierung ODER
    • AGVO: Festbetragsfinanzierung mit Eigenanteil (50% bei kleinen Unternehmen und 60% bei mittleren Unternehmen als Eigenanteilsleistung)
  • kein Auswahlverfahren
  • Förderintensität: 500 Euro pro kW
  • Fördersumme:
    • bei De-minimis max. 300.000 Euro
    • bei AGVO bis zu 1 Mio. Euro
       
Voraussetzungen
  • Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate
  • Errichtung von mindestens 1 Ladepunkt mit mindestens 50 kW Ladeleistung
  • Netzanschlusskapazität vorhanden oder beantragt
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
     

→ zum Förderaufruf

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Dieser Förderaufruf unterstützt die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-LKW, insbesondere für größere Vorhaben auf Betriebshöfen, in Depots und an vergleichbaren Standorten im Güterverkehr.
 

Antragsfrist

26. Mai - 7. Juli 2026
 

Antragsberechtigt
  • juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
    • u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc.;
    • Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen;
    • Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen
       
Fördergegenstand
  • Anschaffung und Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur auf betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands
  • außerdem förderfähig - sofern diese Gegenstände zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind: 
    • Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
    • Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie

Förderung
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • Auswahlverfahren: Wettbewerb nach den Förderintensitäten
  • Förderintensität: max. 500 Euro pro kW
  • Fördersumme:
    • max. 5 Mio Euro Fördersumme pro Antrag je Antragssteller
      • Mehrere Standorte können in einem Antrag zusammengefasst werden).
      • Je Antragssteller ist nur ein Antrag möglich
    • max. 30 Millionen Euro für verbundene Unternehmen zusammen
       
Voraussetzungen
  • Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate
  • Errichtung von mindestens 1 Ladepunkt mit mindestens 50 kW Ladeleistung
  • Netzanschlusskapazität vorhanden oder beantragt
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
     

→ zum Förderaufruf

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Dieser Förderaufruf unterstützt den Aufbau öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-LKW. Die Ladepunkte sollen allen Nutzerinnen und Nutzern uneingeschränkt zur Verfügung stehen und insbesondere an verkehrsrelevanten Standorten wie Rastanlagen, Lade-Hubs oder Umschlagpunkten entstehen.
 

Antragsfrist

26. Mai - 7. Juli 2026
 

Antragsberechtigt
  • juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
    • u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc.;
    • Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen
       
Fördergegenstand
  • Anschaffung und Errichtung von ausschließlich öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur auf Flächen innerhalb Deutschlands
  • außerdem förderfähig - sofern diese Gegenstände zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind: 
    • Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
    • Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie

Förderung
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • Auswahlverfahren: Wettbewerb nach den Kriterien
    • Förderintensität (70%), AFIR-Standorte (20%), Durchleitungsmodell (10%) 
  • Förderintensität: max. 500 Euro pro kW
  • Fördersumme:
    • max. 5 Mio Euro Fördersumme pro Antrag je Antragssteller
      • Mehrere Standorte können in einem Antrag zusammengefasst werden
      • Je Antragssteller ist nur ein Antrag möglich
    • max. 30 Millionen Euro für verbundene Unternehmen zusammen
       
Voraussetzungen
  • Laufzeit des Vorhabens: 30 Monate
  • Ladeinfrastruktur muss jederzeit öffentlich für alle nutzbar sein
  • Aufbau einer Gesamtladeleistung von mind. 1.500 kW je Standort bei mind. 100 kW je Ladepunkt und einem Ladepunkt mit mind. 350 kW
  • Netzanschlusskapazität vorhanden oder beantragt
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
     

→ zum Förderaufruf

 

 

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Details der drei Förderaufrufe finden Sie unter:
 

→ Projektträger Jülich | Fördermöglichkeiten 

 

 


 

 

Weitere finanzielle Anreize für dem Umstieg

Vorteile bei der LKW-Maut:
Seit dem 1. Dezember 2023 erhöht eine CO₂-Abgabe von 200 Euro pro Tonne die Mautkosten für Diesel-LKW deutlich. Emissionsfreie Fahrzeuge sind hingegen bis Mitte 2031 vollständig von der Maut befreit und dadurch wirtschaftlich attraktiver.

Steuerliche Entlastung:
Die Kraftfahrzeugsteuer für LKW orientiert sich an Emissionsklasse und Gesamtgewicht. Emissionsfreie Lkw bleiben bis Ende 2030 vollständig steuerfrei und zahlen anschließend lediglich den halben regulären Steuersatz.

Zusätzliche Einnahmen durch die THG-Quote:
Betreiberinnen und Betreiber von batterieelektrischen LKW können durch den Verkauf eingesparter CO₂-Emissionen finanzielle Prämien erhalten. Die Vermarktung erfolgt über Dienstleister, die die Quoten bündeln, zertifizieren lassen und an Unternehmen weiterverkaufen.

 

 


 

 

Kampagne E-Trucks.NRW

Der Straßengüterverkehr verursacht derzeit rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor in NRW. Ein Umstieg auf klimafreundliche Antriebe ist daher unumgänglich. Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 über die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate die Kampagne „E-Trucks.NRW“ ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne ist es, Unternehmen bei der Umstellung ihrer Flotten zu unterstützen, Informationen bereitzustellen und konkrete Lösungen für eine klimafreundliche Logistik aufzuzeigen.

Neben der Beantwortung häufig gestellter Fragen bietet NRW.Energy4Climate zudem einen Überblick über herausragende Projekte, die Akteure aus verschiedensten Branchen bereits umgesetzt haben. Ergänzend dazu werden Informationsmaterialien sowie aktuelle Meldungen rund um klimafreundliche Logistik und alternative Antriebe bereitgestellt.

→ Zur Kampagnenseite E-Trucks.NRW

 

 


 

 

Weiterführende Informationen

Emissionsfreie Flotten

Ein Praxisleitfaden für Logistikunternehmen und Speditionen der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate

→ jetzt lesen
 

 

 

Lkw-Ladeinfrastruktur im Depot

Kurzanleitung zum Aufbau der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw der NOW GmbH

→ jetzt lesen
 

 

 

 

 

E-Learningkurs Lkw-Ladeinfrastruktur am Depot

Der Kurs der Nationalen Leitstelle Infrastruktur ist kostenfrei und zeigt, wie der Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge auf privaten Flächen wie Betriebshöfen gelingt.

→ jetzt registrieren
 

 

 

Leitfaden „Einfach laden am Depot“

Die interaktive Web-Version des Leitfadens der NOW GmbH hilft Unternehmen mit LKW-Flotte beim Einstieg in die Elektromobilität. 

→ mehr erfahren


 

 

 

 

 


 

 

Veranstaltungen zum Thema E-LKW

Unternehmen, E-LKW
Am Montag, den 31. August 2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr lädt…
Kommunen, Pressemitteilung, Privatnutzer, Forschung und Entwicklung, Unternehmen, E-LKW
SAVE THE DATE: Am Dienstag, den 17. November 2026, lädt ElektroMobilität…
Unternehmen, E-LKW
Am Freitag, den 27. November 2026, von 14:00 bis 16:00 Uhr lädt…

 

 

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