Neue Anforderungen

Für die Kfz-Werkstätten ergeben sich durch Elektromobilität deutliche Herausforderungen für ihr Tagesgeschäft, bei den Reparatur- und Wartungsarbeiten. Dies betrifft sowohl die Infrastruktur als auch Mitarbeiterschulungen. Die neuen Herausforderungen zeigen sich u. a. durch eine neue Entwicklung des Absatzmarktes, der Veränd­erungen der Serviceprozesse, die sich aus den neuen baulichen Voraussetzungen der Fahrzeuge ergeben und den neuen Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation. Gleichzeitig bietet die neue Technologie auch die Chance eine neue Zielgruppe zu erschließen.

 

 


 

 

Veränderungen in den Wartungsumfängen

Elektromobilität bedeutet für Kfz-Werkstätte Kunden mit neuen Fahrzeugen, die eine andere Form von Wartungs- und Reparaturarbeiten erfordern. Kurzum: Die Serviceprozesse verändern sich. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass bei Elektrofahrzeugen mit Batterie sich die Wartungs- und Reparaturumfänge durch weniger Bauteile deutlich reduzieren. Alle verbrennungsmotorischen Bauteile und der mechanische Antriebsstrang entfallen, hierzu zählen u. a. der Wegfall von Öl-, Zündkerzen- und Zahnriemenwechsel etc. (→ Qualität ist Mehrwert).

Da die Elektrofahrzeuge deutlich wartungsärmer sind als die herkömmlichen Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor, werden die Wartungsarbeiten an Elektrofahrzeugen mit Batterie weniger Umsatz generieren. Für die Kfz-Werkstätte lohnt es sich daher, sich frühzeitig auch mit der Erschließung neuer Geschäftsmodelle auseinanderzusetzen. Dazu zählen beispielsweise die Einrichtung und Wartung von E-Ladesäulen beim Kunden vor Ort oder die Pflege und Wartung von Car Sharing Angeboten. Auch Leihfahrzeuge für Langstreckenfahrten könnten das Dienstleistungsangebot von Kfz-Werkstätten in Zukunft erweitern.

 

Verbrenner

Plug-In-Hybrid

Elektro-Auto

 

Wechsel

       

Öl und Ölfilter

✔️

✔️

 

Kühlmittel

✔️

✔️

 

Zündkerzen

✔️

✔️

 

Luftfilter

✔️

✔️

 

Zahnriemen

✔️

✔️

 

Kraftstofffilter

✔️

✔️

 

Bremsflüssigkeit

✔️

✔️

✔️

 

Trocknerpatrone

✔️*

 

zusätzliche Kühlmittel

✔️*

✔️*

 

Kontrolle/Reparatur

       

Leistungselektronik

✔️

✔️

 

Bremsanlage

✔️

reduziert

reduziert

 

Abgasanlage

reduziert

reduziert

 

Kupplung

✔️*

 

* je nach Hersteller und konzeptioneller Methode

Quelle: e-mobil BW: "Entwicklung der Beschäftigung im After Sales" (2014)

 

 


 

 

Veränderungen in der Infrastruktur

  • Zertifizierung erforderlich (Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge)
  • neue technische Ausstattung bedeutet zusätzliche Investitionen

Um Wartungsarbeiten an Elektrofahrzeigen durchführen zu können, müssen die Kfz-Werkstätte spezielle bauliche Voraussetzungen erfüllen um als ein „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“ zertifiziert werden zu können. Hierbei liegen die Investitionskosten je nach technischer Ausstattung der Werkstätten ca. zwischen 10.000  € und knapp 50.000€ (vgl. Tabelle).

Sowohl die technische Aufrüstung der Werkstätte als auch die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter sind mit Investitions- und Weiterbildungskosten verbunden.

Laut dem „Schaufenster Elektromobilität“ sind einmalige Investitionskosten von rund 10.000 Euro in der Basisvariante für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Elektrofahrzeugen zu erwarten. Benötigt werden hier neben der sicherheitstechnischen Ausrüstung sowie speziellen Werkzeugen eine Ladestation und gegebenenfalls eine Hubvorrichtung zum Austauschen des Batteriepacks.

Darüber hinaus müssen die Betriebe über einen zugelassenen Spannungsprüfer (kein Multimeter) und die notwendige persönliche Schutzausrüstung (Elektrikerhandschuhe für Arbeiten im Spannungsbereich bis 1.000 Volt) verfügen. Um als „Fachbetrieb für Hybrid- und Elektrofahrzeuge“ zertifiziert zu werden, ist es auch notwendig das mindestens ein Fachkundiger Mitarbeiter für die Arbeiten qualifiziert ist (Fachkundiger für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen).

Bei mit Wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen sind grundsätzlich drei Aspekte bei den Arbeiten an einem Brennstoffzellen-Fahrzeug zu beachten, die die Werkstattausstattung beeinflussen:


Konventionelle Tätigkeiten am Fahrzeug können in der Werkstatt wie gewohnt ausgeführt werden, wie z.B. Reifenwechsel, Karosseriearbeiten, Arbeiten an 12- und 24-Volt-Systemen, Reinigung usw. (Voraussetzung Fahrzeug ist nach EU-Richtlinien gebaut).

Bei beschädigten Fahrzeugen, insbesondere eine einer Beschädigung von wasserstoffführenden Teilen oder z.B. beim Spülen oder Entleeren von H2-Tanks ist darüber hinaus zu beachten, dass diese Fahrzeuge außerhalb der Werkstatt und nicht in geschlossenen Räumen bearbeitet werden, um einen Gasaustritt innerhalb der Werkstatt zu vermeiden.

Zusätzlich sind primäre Schutzmaßnahmen sinnvoll, wie z. B. H2-Sensoren zur Erkennung von austretendem Wasserstoff sowie ein Warnsystem mit entsprechender Lüftungs- und Entrauchungssystematik(DGVU).

 

 


 

 

Qualifizierung der Mitarbeiter

Um an den aktuellen Entwicklungen am Markt teilzuhaben, lohnt es sich frühzeitig sich als ein Betreib zu qualifizieren, der auch Arbeiten an elektrischen Fahrzeugen durchführen kann. Neben der genannten baulichen Voraussetzung bedeutet dies auch eine Qualifizierung der Mitarbeiter. Hier gibt es je nach Antriebstechnologie, unterschiedliche Qualifizierungsstufen, die innerhalb eines Betriebes abgedeckt werden können.

In entsprechenden Unterweisungen und Schulungen können die Mitarbeiter qualifiziert werden, um die Richtlinien der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Hierbei gilt grundsätzlich die Unterscheidung zwischen dem Fachkundigen für die Arbeiten an Hochvolt (HV) eigensicheren Fahrzeugen und dem elektrotechnisch unterwiesenen Mitarbeitern.Ohne diese Unterweisungen dürfen keine Reparatur- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Einfachere Arbeiten wie den Reifenwechsel bei Elektrofahrzeugen dürfen ebenfalls nur von Mitarbeitern mit einer entsprechenden Qualifizierung durchgeführt werden, da der Einsatz von Spannungen oberhalb von 30 V AC und 60 V DC in der Fahrzeugtechnik durch Brennstoffzelle, Hybridtechnik, Elektrofahrzeuge zu einer elektrischen Gefährdung durch Körperdurchströmung und Lichtbogen oder Explosionen bei Arbeiten an Fahrzeugen führen kann.

Für die Arbeit an Elektrofahrzeugen mit Batterieantrieb sind die folgenden Qualifizierungen relevant, je nach Gefährdung und Aufgabenbereich sind drei Qualifizierungsstufen zu unterscheiden (Vgl. Tabelle).

  • Stufe 1: Elektrisch unterwiesene Person, die nicht-elektronische Arbeiten durchführen darf
  • Stufe 2: Elektrofachkräfte, die elektronische Arbeiten im spannungsfreien Zustand durchführen können
  • Stufe 3: Elektrofachkräfte für Arbeiten unter Spannung an HV-Systemen


Für die Arbeit an Elektrofahrzeugen mit Brennstoffzelle werden zusätzliche Anforderungen benötigt (vergleich hierzu: DGUV Information 209-072 Wasserstoffsicherheit in Werkstätten). Insbesondere umfangreiche Kenntnisse zu den Grundlagen der Wasserstofftechnologie sind essentiell. Hier werden 4 Qualifizierungsstufen angeboten, um die Mitarbeiter für den Umgang mit dieser Technologie auszubilden.

  • Stufe 1: Sensibilisierung Wasserstoff
  • Stufe 2: Grundzüge im sicheren Umgang mit Wasserstoff
  • Stufe 3: Sicheres Arbeiten an Systemen mit Wasserstoff
  • Stufe 4: Freigabe und Prüfung von Systemen mit Wasserstoff

Qualifizierungsangebote

Die EnergieAgentur.NRW recherchiert fortlaufend Bildungsangebote von zahlreichen Anbietern in Deutschland – auch zum Thema Elektromobilität in Kfz-Werkstätten und stellt sie in der Online-Datenbank Bildungs.Navi zusammen. Die verschiedenen Angebote sind in Form von kurzen Steckbriefen porträtiert.

→ Zum Bildungs.Navi

 

 

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