Elektrofahrzeuge (Bundesförderung)
Für neue und gebrauchte E-Fahrzeuge kann nach der Zulassung der → Umweltbonus beantragt werden:
Plug-in-Hybride: 4.500 Euro + 2.678 Euro Rabatt
Batterieelektrisch: 6.000 Euro + 3.570 Euro Rabatt
Brennstoffzelle: 6.000 Euro + 3.570 Euro Rabatt
Voraussetzung:
- Fahrzeug steht auf der → Förderliste
- Händler gewährt den o. g. Mindest-Rabatt
Ab einem Listenpreis von 47.600 Euro (inkl. MwSt.) reduziert sich die Förderung.
Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Bundes
Die genannten Fördersätze gelten nur noch bis zum 31.12.2022. Danach ändern sich diese (Quelle)
Das Land NRW fördert → private Ladestationen.
Vorhandene PV-Anlage oder Grünstrom-Vertrag
1.000 Euro pro Ladepunkt
gilt an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden ("Mieter/Vermieter") und an Eigentumswohnungs-anlagen ("Wohnungseigentümergemeinschaften").
Neue PV-Anlage an Eigentumswohnungsanlagen
1.500 Euro pro Ladepunkt
→ Hier geht's direkt zum Förderantrag.
(Ausfüll-Hilfen im → Muster-Förderantrag)
Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen
Das Land fördert erstmalige neue → Netzanschlüsse für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderung:
- 40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- nicht elektrifiziert, örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (min. 2 Jahre alt)
- min. 1 Ladepunkt mit min. 11 kW errichtet
→ Hier geht's direkt zum Förderantrag.
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
Eigentümer:innen von Mietgebäuden können sich professionelle Umsetzungskonzepte zu ihren individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität erstellen lassen. Diese können zum Beispiel die Ladeinfrastrukturplanung aber auch finanzielle und rechtliche Aspekte umfassen.
Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte (NRW):
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro
→ Hier geht's direkt zum Förderantrag.
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
Förderübersicht
In der Förderübersicht "NRW-Förderprogramm für Privatpersonen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bestehen. → zum Download
Übersicht: NRW-Förderprogramm für Privatpersonen
Stand: Juni 2022
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Seit 2022 können sich alle Halter:innen von Elektrofahrzeugen eine jährliche Treibhausgas-Prämie auszahlen lassen. Diese Prämie wird aus dem Verkauf an quotenpflichtige Unternehmen – v. a. Mineralölkonzerne – generiert.
In der Praxis erfolgt der Treibhausgasemissions-handel über ein → Dienstleistungsunternehmen, das die Quoten einzelner Halter:innen bündelt und vermarktet. Zur Registrierung des Fahrzeugs ist eine Kopie des Fahrzeugscheins nötig.
Weitere Infos bei der → Verbraucherzentrale.
Kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zur finanziellen Förderung durch den Bund und das Land NRW haben auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für die Anschaffung von Ladestationen oder Lastenfahrräder aufgelegt.
Solche Programme gibt bzw. gab es z. B. in Köln, in Münster, in Düsseldorf oder im Kreis Düren.
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kommune nach, ob auch dort Fördermöglichkeiten bestehen.

Förderung durch Energieversorger
Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.
Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
- Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)