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Konjunkturpaket als Sprungbrett der Elektromobilität

Am 4. Juni hat die Bundesregierung das Konjunkturpaket vorgestellt, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise gemindert werden sollen. Großer Profiteur ist hier die Elektromobilität.

Förderung der Elektromobilität:

  1. der Bundesanteil des Umweltbonus wird verdoppelt
  2. die 10-jährige Kfz-Steuerbefreiung wird bis 2025 verlängert
  3. die Kaufpreisgrenze von 40.000 € für die 0,25% Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen wird auf 60.000 € erhöht
  4. die Mehrwertsteuer sinkt von 19% auf 16%
  5. die Ladeinfrastruktur und die Forschung und Entwicklung von Batteriezellen wird mit 2,5 Milliarden gefördert
  6. Bus-und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm

Umweltbonus

Die Kaufprämie besteht seit 2016 und wurde zuletzt im Februar deutlich verhöht. Die Prämie setzt sich dabei zu gleichen Teilen aus einem Herstelleranteil und einem Bundesanteil zusammen. Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von maximal 40.000 € bedeutet das einen Herstelleranteil von 3.000 € (Rabatt auf den Nettopreis) und einen Bundesanteil von ebenfalls 3.000 €. Bei teureren Fahrzeugen und Plugin-Hybriden verringert sich der Umweltbonus etwas.
Nun soll der Bundesanteil verdoppelt werden. Im besten Fall (rein elektrisch, Preis max. 40.000 €) liegt der Umweltbonus bei 9.000 € (netto) bzw. 9.480 € (inkl. 16 % MwSt).
Offen ist noch, ab wann der erhöhte Bundesanteil beantragt werden kann. Ziel ist es, dass alle Fahrzeuge, die nach dem 4. Juni 2020 zugelassen werden, von dieser neuen Förderung profitieren.

→ Mehr zum Umweltbonus

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem CO2-Ausstoß und der Fahrzeugklasse. Elektrofahrzeuge, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, sind 10 Jahre von dieser Steuer befreit. Ursprünglich war die Regelung bis zum 31. Dezember 2020 befristet, nun wird sie bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

→ Mehr zur Kfz-Steuer

Dienstwagenbesteuerung

Werden den Mitarbeitenden regelmäßig Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen, ist dies nach dem Einkommensteuergesetz ein laufender Arbeitslohn und somit ein geldwerter Vorteil, der mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden muss. Für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dez. 2018 angeschafft wurden und weniger als 40.000 € (inkl. MwSt.) kosten, verringert sich das anzusetzende Bruttolistenpreis auf ein Viertel. Nun soll die Preisgrenze für diese "0,25-%-Besteuerung" auf 60.000 € angehoben werden.

→ Mehr zur Dienstwagenbesteuerung

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird auf alle Waren innerhalb Deutschlands gezahlt und wurde 2007 von damals 16 % auf 19 % erhöht. Diese Erhöhung wird nun zeitweise rückgängig gemacht. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gilt nun wieder ein Steuersatz von 16 % (vorher 19 %) bzw. 5 % (vorher 7 %).

Ladeinfrastruktur und Forschung

Seit 2017 fördert das Bundesverkehrsministerium den Aufbau einer flächendeckenden öffentlichen Ladeinfrastruktur mit einem Budget von 300 Millionen Euro. Innerhalb des Konjuntur-Programms werden nun weitere "2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung" investiert.

→ Mehr zur Förderung von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur

Bus-und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm

Der Bund investiert in ein sogenanntes „Bus-und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, welches von privaten und kommunalen Betreibern zur Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten genutzt werden kann. Außerdem wird die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.

→ Mehr zur Förderung von Elektrobussen

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de (Papier als PDF)

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