"Anträge können bis 22.07.2020 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte. Über diesen Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren gefördert.
Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit
Daher sieht dieser Förderaufruf ebenso wie der fünfte Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen. Auch im sechsten Förderaufruf kommt das webbasierte StandortTOOL zum Einsatz, das Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifiziert. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Die Gebiete mit den zu beantragenden Ladepunkten findet sich auf folgender Karte: www.zdm-emob.de/Kartendarstellung/NLPuSLP6.html
Ziel: 15.000 Ladesäulen
Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis Ende 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden", heißt es in der Presse-Mitteilung des BMVI.
Technische Fragen sowie Fragen zu standortspezifischen Themen bitte an ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.
Informationen zu Fördervoraussetzungen und notwendigen Unterlagen bitte an ladeinfrastruktur@bav.bund.de.
Quelle: NOW GmbH
Hier finden Sie alle Informationen zum Förderaufruf Ladeinfrastruktur.