Es gibt immer mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge, der Bedarf an Ladeinfrastruktur wächst beständig. Gleichzeitig werden Ladepunkte auf den Parkplätzen von Aldi, Lidl & Co oft nicht ausgelastet: Ihre Nutzung ist an einen Einkauf beim jeweiligen Einzelhandel gekoppelt, außerhalb der Geschäftszeiten sind die Supermarkt-Parkplätze meist generell geschlossen.
Wie können Kommunen diese Ressourcen auf dem Weg zur nachhaltigen Mobilität effizienter nutzen? Welche Potenziale bieten Mehrfachnutzungskonzepte und wie lassen sich Kooperationen an der Ladesäule digital unterstützen?
Viele Projekte und Vorhaben wurden im Rahmen der Ende 2026 auslaufenden Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt. Einen Überblick über für Kommunen relevante Produkte aus den Bereichen Elektromobilitätskonzepte, Forschung und Entwicklung sowie Investitionsvorhaben gibt Ihnen Judith Fiukowski von der NOW GmbH.
Mit Gombodshaw-Johann Boß vom Reiner Lemoine Institut werfen sie einen detaillierten Blick auf eines der geförderten Vorhaben: Das Projekt Retail4Multi-Use erarbeitete Strategien zur besseren Auslastung von Ladesäulen im Einzelhandel, um auch Nutzergruppen wie Taxis, Lieferdiensten oder Carsharing-Unternehmen dort das Aufladen zu ermöglichen.
Einer exemplarischen Standort-Analyse in Berlin, gekoppelt an Befragungen, folgte die Entwicklung von Nutzungsszenarien. Ziel war, dass die auf den Parkplätzen vorhandenen Ladesäulen ins Gesamtkontingent einfließen können, was den Bedarf an neuen Ladepunkten und somit auch die Anforderungen an den kommunalen Netzausbau verringert. Eine neu entwickelte Matching-Plattform bringt Angebot und Nachfrage digital zusammen; sie wird voraussichtlich auch über das Projektende hinaus weiter betrieben.
Wie immer bleibt ausreichend Raum für Ihre Fragen und Anregungen.
NOW GmbH lädt Sie herzlich zur Teilnahme ein und freut sich auf den Austausch mit Ihnen!
NaKoMo-Vortrag:
„Ladesäulen im Einzelhandel gemeinsam nutzen – Chancen für Kommunen“
16.09.2026 | 10:00-11:00 Uhr | online
Hinweis: Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass nur Vertreter und Vertreterinnen aus Kommunen, kommunalen Unternehmen, den Ländern, Ländernetzwerken und dem Bund zugelassen werden können.





