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KLIMA UM 10 – Elektromobilität: Gesetze und Verpflichtungen für Kommunen

Die NRW.Energy4Climate lädt am Dienstag, 3. September 2024, 10:00 bis 11:00 Uhr, zum Online-Veranstaltungsformat „KLIMA um 10“ ein. Im Zuge der Veranstaltung wird die Rolle der Kommune beim erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität näher beleuchtet

© Stem List auf Unsplash

Für den erfolgreichen Ausbau der Elektromobilität ist die Kommune in zweierlei Hinsicht gefragt: Als Planerin und Genehmigungsbehörde für Ladeinfrastruktur und als Beschafferin und Nutzerin eines kommunalen Fuhrparks. Diese Rollen sind unter anderem durch das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz sowie das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz gesetzlich geregelt.

Welche Vorgaben aktuell für Kommunen gelten, welche Neuerungen zu erwarten sind und welche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, erläutert Patrick Kügler von ElektroMobilität NRW.

Referent: Patrick Kügler, ElektroMobilität NRW

Registrieren Sie sich bitte hier für das Online-Seminar per Zoom: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZcpdOCopj4pHtagxCMlzOCKOMSRzyjcoCl8

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Die Reihe „KLIMA UM 10“

Das digitale Veranstaltungsformat „KLIMA UM 10“ ist ein bei Kommunalvertreter:innen und Energie- und Klimaschutzmanager:innen von Kommunen ein beliebtes Format, das kompakt über aktuelle Fachthemen informiert. Das Team des regionalen und kommunalen Klimaschutzes der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate versammelt hier jede Woche Fachexpert:innen und Praktiker:innen, denen am Ende Fragen gestellt werden können.

Fehlen wichtige Themen? Haben Sie weitere Anregungen? Dann freuen sich die Kolleg:innen der NRW.Energy4Climate über Ihre Hinweise unter dem Betreff „KLIMA UM 10“ an die Kontaktadresse: kommunen@  avoid-unrequested-mailsenergy4climate.nrw.

Bild:Stem List auf Unsplash


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