Pressemitteilung

Ladesäulenverordnung passiert Bundesrat

Voraussetzungen für Schub für die Elektromobilität in NRW geschaffen

Die europäische „Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Mittel dazu ist eine Verordnung: die „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile – kurz „Ladesäulenverordnung“ (LSV). Nachdem sie Ende Oktober des vergangenen Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hat die Verordnung nun den Bundesrat passiert. Diese Woche soll die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.

Inkrafttreten binnen Wochenfrist

Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, begrüßte die aktuelle Entwicklung, wie er auf den Seiten des BMWI betont. „Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität.“

Machnig und Dürr begrüßen die Verordnung

Auch Dr. Matthias Dürr, Leiter von ElektroMobilität NRW als zentralem Ansprechpartner für die Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen, zeigt sich von der Wichtigkeit dieses nächsten Schrittes in Sachen Etablierung der Elektromobilität überzeugt. „Ein Fokus unserer Arbeit ist die Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität. Dabei ist die Verfügbarkeit von geeigneter Lade-Infrastruktur im öffentlichen und auch halb-öffentlichen Raum von ganz entscheidender Bedeutung.“ Ziel ist es, den Nutzern von Elektromobilität an möglichst vielen Punkten schnelles und unkompliziertes Laden zu ermöglichen, so Dürr. Daher sei es im Interesse aller Beteiligten, dass die Ladesäulenverordnung nun auch zügig in Kraft trete.

Breiteste Nutzbarkeit und Anbieter-übergreifendes Laden

Auch die zukünftige Möglichkeit des flächendeckenden und Anbieter-übergreifenden Ladens und Bezahlens spielt bei der weiteren Etablierung der Elektromobilität eine große Rolle. ElektroMobilität NRW nimmt den Markthochlauf nun in den Fokus seiner Arbeit und wird sich dabei auch speziell dem Ausbau der Lade-Infrastruktur widmen. Mit dem Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung wird nun die Voraussetzungen für eine deutliche Beschleunigung des Markthochlaufs der Elektromobilität geschaffen.

 

Pressekontakt:

Alexander Waldhelm
Presse & Kommunikation
ElektroMobilität NRW
Projektträger ETN
Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13
52428 Jülich
Tel: +49 (0)2461 690 272
Fax: +49 (0)2461 690 690
<link>waldhelm@elektromobilitaet.nrw.de

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