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Höhere Förderung für Elektrofahrzeuge

Die geänderte Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde soeben im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.

Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro.

Der staatliche Anteil wird verdoppelt

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen.“ Der Präsident des BAFA, Torsten Safarik: „Die neuen Fördersätze von bis zu 9.000 Euro machen den Umstieg auf ein E-Auto für die Bürgerinnen und Bürger noch einmal deutlich attraktiver. Mit dem schlanken einstufigen Verfahren setzen wir im BAFA die neue Innovationsprämie effizient und bürgerfreundlich um."

Verdopplung bis zum 31. Dezember 2021

Ab 8. Juli 2020 wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Antrag beim BAFA

Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die „Innovationsprämie“ beihilferechtlich geprüft.

Quelle: Pressemitteilung des BMWi

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