Kommunen, Pressemitteilung, Privatnutzer, Forschung und Entwicklung, Unternehmen

Bundestag verlängert Steuerbefreiung für E-Autos

Bundestag nimmt Entwurf für Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes an

(c) Deutscher Bundestag

"Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (19/20978) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/22596) angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/22615) vor. Einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/22613), die sich für ein Bonus-Malus-System für erstzugelassene Pkw einsetzten, lehnte der Bundestag ab.

Abgestimmt werden sollte ursprünglich auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die „schnellstmöglich“ eine Reform der Kfz-Steuer fordert (19/17794). Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. „Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken“, sei zudem eine „noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor“ geplant, heißt es im Entwurf.

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden", heißt es in der Pressemitteilung.

Hier geht's direkt zur Mitteilung auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

Zur Liste

Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen.

Wenn Sie diese Webseite weiter nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.