Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert ab sofort Brennstoffzellensysteme in der Leistungsklasse bis 100 kWel. Gefördert werden brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgungen für digitale oder kritische Infrastrukturen (kritische Infrastruktur im Sinne der Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe).
Förderquote von maximal 40%
Die Förderquote beträgt bis max. 40 Prozent der Investitionsmehrkosten im Vergleich zur konventionellen Technologie. Der Förderaufruf hat ein Volumen von 3 Millionen Euro. Anträge können bis zum 15. Oktober 2020 eingereicht werden. Der Förderaufruf steht ab sofort auf der → NOW-Homepage zur Verfügung. Anträge können über das → easy-Online Portal eingereicht werden.
Förderung von Abfallsammler und Kehrmaschinen mit Brennstoffzellen-Antrieb
Mit einem neuen Aufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Anschaffung von Abfallentsorgungsfahrzeugen und Kehrmaschinen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb. Ebenfalls förderfähig sind für Wasserstoff spezifische Anpassung der Wartungsinfrastruktur sowie die Ertüchtigung vorhandener Wasserstofftankstellen zur Betankung der zu beschaffenden Kommunalfahrzeuge.
Förderquoten von 40-60%
Die Förderquoten betragen je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Bei Betreibern, die in hoheitlicher Aufgabe durch die öffentliche Hand agieren, ist abweichend dazu eine Quote von 90 Prozent zulässig. Anträge zur Förderung müssen bis zum 15. Oktober 2020 eingereicht werden. Der Förderaufruf steht ab sofort auf der → NOW-Homepage zur Verfügung. Anträge können über das → easy-Online Portal eingereicht werden.
Hier geht´s direkt zu weiteren Informationen: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/wasserstoff/






