In zahlreichen deutschen Städten gibt es Umweltzonen, die zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung eingerichtet wurden. Für die Einfahrt benötigen bislang auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen eine entsprechende Umweltplakette an der Windschutzscheibe.
Das soll sich ändern: Mit der am 15. Juli 2026 beschlossenen Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV) werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen künftig von der Pflicht zum Anbringen einer zusätzlichen Umweltplakette ausgenommen. Das E-Kennzeichen soll dann als Nachweis ausreichen. Es kann bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs oder auch nachträglich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.
Das Bundesumweltministerium sieht darin eine Entlastung für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sowie für die Verwaltung. Die Umweltstandards zur Luftqualität bleiben von der Änderung unberührt.
Wann gilt die neue Regelung?
Die Änderung ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Bis zum Inkrafttreten bleibt die Umweltplakette auch für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen weiterhin erforderlich. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten steht derzeit noch nicht fest.
Weitere Informationen zur beschlossenen Änderung gibt es beim Bundesumweltministerium finden Sie hier.
Neben der Vereinfachung im Alltag: Förderung beim Umstieg auf ein E-Auto
Neben der geplanten Vereinfachung bei der Umweltplakette unterstützt der Bund Privatpersonen auch beim Umstieg auf ein E-Auto. Für ein neues rein batterieelektrisches Fahrzeug beträgt die Basisförderung 3.000 Euro und kann abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen auf bis zu 5.000 Euro steigen. Zusätzlich erhöht sich die Förderung um 500 Euro pro Kind für maximal zwei Kinder. Damit sind beim Kauf oder Leasing insgesamt bis zu 6.000 Euro Förderung möglich.
Weitere Informationen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.





