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Kommunen, Privatnutzer, Unternehmen, progres.nrw, Laden in Mehrparteienhäusern

progres.nrw – Emissionsarme Mobilität: Nordrhein-Westfalen verstärkt den Ausbau von Ladeinfrastruktur

Nordrhein-Westfalen hat die Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität neu gefasst. Damit stehen wieder zusätzliche Fördermöglichkeiten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Land zur Verfügung.

Mit zwei novellierten Fördergegenständen reagiert das Land auf den weiterhin hohen Bedarf an Ladeinfrastruktur. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) setzt damit gezielt zusätzliche Impulse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur dort, wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Unterstützt werden sowohl der Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge als auch Ladeinfrastruktur an kleineren Mehrparteienhäusern.

Für neue Ladepunkte an Mehrparteienhäusern und in Depots von Logistikunternehmen stellt das Land für die Jahre 2026 und 2027 zusätzlich 25 Millionen Euro bereit, davon 10 Millionen Euro in 2026.


Zur Pressemitteilung des MWIKE


Neuerungen im Überblick
 
Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge

Gefördert wird Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Davon können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kommunen profitieren undLadeinfrastruktur für ihre Nutzfahrzeuge in den Depots aufbauen. Bis zu 30.000 Euro können KMU je Ladepunkt erhalten, bei einer Förderquote von 30 Prozent. Für den Fördergegenstand stehen in 2026 sieben Millionen Euro zur Verfügung.


Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Der Fördergegenstand für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen wurde in überarbeiteter Form wieder aufgenommen.

Gefördert werden Ladepunkte an Mehrparteienhäusern ab zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen, sofern das jeweilige Gebäude über maximal fünf Stellplätze verfügt. Antragsberechtigt sind Vermietende, Mietende sowie Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderquote beträgt höchstens 40 % bei 1.500 Euro maximaler Förderung je errichtetem Ladepunkt.
Für Objekte mit sechs oder mehr Stellplätzen kann bei Vorliegen der weiteren Fördervoraussetzungen die Förderung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern infrage kommen.

Mehr zur überarbeiteten Förderung erfahren Sie in unserem kostenfreien LadeLunch NRW „Überarbeiteter progres.nrw-Fördergegenstand für Mietende, Vermietende und WEGs“ am 31. August 2026 von 12:30 bis 13:15 Uhr. Im Fokus stehen die Fördervoraussetzungen und die Abgrenzung zur BMV-Förderung für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.


Jetzt zum LadeLunch NRW anmelden

 

Weitere Fördermöglichkeiten von progres.nrw 

Neben den genannten Förderbausteinen umfasst progres.nrw – Emissionsarme Mobilität weitere Fördermöglichkeiten. Dazu zählen unter anderem Ladepunkte bei Arbeitgebern und im öffentlichen Raum, die Beschaffung bestimmter elektrischer Fahrzeuge durch Kommunen und ambulante soziale Dienste sowie Umsetzungskonzepte für Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge.

 Zur konsolidierten Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität vom 05. August 2026


Für die Bearbeitung der Förderanträge ist wie gewohnt die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Einen Überblick über die aktuellen Fördergegenstände und die Antragstellung finden Sie auf unserer Förderübersicht. 

 Zu den Förderanträgen für progres.nrw – Emissionsarme Mobilität

 

Fragen zur Förderung? Wir unterstützen Sie gerne

ElektroMobilität NRW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei Fragen rund um Elektromobilität, Ladeinfrastruktur und aktuelle Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an. 

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