NRW fördert Umsetzungsberatungen und Umsetzungskonzepte zum Thema Elektromobilität. Dadurch soll das Potenzial zum verstärkten Umstieg auf Elektromobilität aufgezeigt werden.
Zuwendungsfähig sind u.a. folgende Aspekte:
- Analyse: aktuelle Flottenauslastung, lokale Gegebenheiten, Sanierungstätigkeiten
- Ladeinfrastrukturplanung: optimale Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement, Netzanbindung
- Finanzielle Aspekte: Abrechnungsverfahren, steuerliche Fragestellungen, Fördermöglichkeiten
- Rechtliche Aspekte: Versicherungsthematik
- Beschaffung Fahrzeuge: Fahrzeugtypen und Car-Sharing, E-(Lasten-)Fahrrädern
Voraussetzungen
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und muss durch einen Handlungs- und Umsetzungskonzept abgeschlossen werden. Die Beratung und Konzepterstellung hat durch ein qualifiziertes Beratungsunternehmen zu erfolgen. Qualifiziert sind Unternehmen, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
Hier gibt´s eine Auswahl bereits bei uns kostenlos gelisteter Beratungsunternehmen.
Beratungsunternehmen gesucht
Unternehmen, die förderfähige Beratung und/oder Konzept-Erstellung in Sachen Elektromobilität anbieten und in unserer Unternehmensauswahl genannt werden möchten, können sich gerne direkt per E-Mail an Frau Dr. Burjanadze oder Herrn Thelen wenden. Voraussetzung ist der Nachweis von drei Referenzen im Bereich der Umsetzungsberatung.
Die vollständigen Bestimmungen zu dieser Förderung finden Sie in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1).