Wie wird die Mineralölsteuer ersetzt?

Ein Großteil des Kraftstoffpreises ist auf die Energiesteuer – früher Mineralölsteuer – zurückzuführen. Diese liegt pauschal bei 47 Cent pro Liter Diesel und 65 Cent pro Liter Benzin.
Werden nun vermehrt Elektroautos gefahren, entgehen dem Staat dadurch die Steuereinnahmen aus dem Kraftstoffverkauf. Wird Strom also durch zusätzliche Steuern in Zukunft teurer?


 

 

CO₂-Steuer für Benzin und Diesel – statt neuer Abgaben für Strom

Ein Großteil des Benzin- und Dieselpreises besteht aus Steuern, v. a. aus der Energiesteuer, früher Mineralölsteuer. Diese Einnahmen sinken mit dem Hochlauf der Elektromobilität. Die Steuern auf Strom werden jedoch nicht steigen, sondern sollen sogar teilweise sinken.

Die Elektromobilität ist klimapolitisch gewollt, eine finanzielle Mehrbelastungen durch höhere oder sogar zusätzliche Steuern würde diesem Ziel entgegenwirken.

Preis für CO2-Ausstoß steigt stetig

Stattdessen werden klimaschädlicher Energieträger wie Benzin, Diesel und Heizöl durch die stetig steigende CO2-Steuer immer teurer.

Ein ähnliches System existiert im Stromsektor bereits seit 2005, nun wird auch der CO2-Ausstoß der Sektoren Mobilität und Wärme eingepreist. Umweltfreundliches Verhalten führt dadurch auch zu einem finanziellen Vorteil.

Stromkosten sparen durch variable Netzentgelte

Zusätzlich kann mit der strombetriebenen Mobilität von reduzierten Netzentgelten profitiert werden. Diese Entgelte sind – neben der Beschaffung und den Steuern bzw. Abgaben – der dritte Haupt-Bestandteil des Strompreises.

Seit 2024 müssen so genannte "steuerbare Verbrauchseinrichtungen" wie z. B. Ladestationen vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Dabei ist allerdings immer eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar, Ladevorgänge werden nie unterbrochen.

Reduzierung der Netzentgelte

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten Betreibende steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine finanzielle Kompensation. Dazu hat die Bundesnetzagentur verschiedene → Module zur Entgeltreduzierung festgelegt:
  1)  Reduzierung durch netzbetreiberindividuellen Pauschalbetrag
  2)  prozentuale Reduzierung des Netzentgelts (pro kWh)
       (Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung)
  3)  zeitvariable Reduzierung des Netzentgelts (in Kombination mit Modul 1)
       (Voraussetzung ist ein → intelligentes Messsystem)

Weitere Informationen finden sich auf der → Info-Seite der Bundesnetzagentur.

 

 

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