Smart Meter

Wohngebäude haben aufgrund der unterschiedlichen Nutzungszeiten der Bewohnerinnen und Bewohner nur einen geringen dauerhaften Leistungsbedarf pro Wohneinheit. Das vorgelagerte Stromverteilnetz wurde daher auch darauf ausgelegt. Mit der Elektromobilität wandelt sich der Leistungsbedarf grundlegend.


 

 

Stromverbrauch im Wandel

Mit fortschreitender Energie- und Verkehrswende wandelt sich auch der Strombedarf von Gebäuden. Moderne Wärmepumpen zum Heizen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge lassen ihn teils deutlich ansteigen, während auf der anderen Seite immer mehr Stromerzeugungsanlagen dafür sorgen, dass Gebäude nicht nur Strom beziehen, sondern auch in das Netz einspeisen.
Für das Netzmanagement stellt das eine große Herausforderung dar und macht den Einbau von → intelligenten Messsystemen und die Ansteuerung von → steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sinnvoll.

 

 


 

 

Smart Meter – Intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem ("Smart Meter") besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der

  • den Energieverbrauch und die Nutzungszeit darstellt,
  • über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann,
  • nicht fernausgelesen werden kann und
  • keine Zählerstände sendet.

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikations einheit eines intelligenten Messsystems. Es kann

  • moderne Messeinrichtungen und andere Geräte (z. B. PV-Anlagen, Ladestationen und Wärmepumpen) sicher in ein Kommunikations-netz einbinden und
  • Daten erfassen, verarbeiten, verschlüsseln und versenden.

 

 


 

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Die → Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen [extern] der Bundesnetzagentur nach § 14a EnWG sind zum Januar 2024 in Kraft getreten.

Haushaltsstrom von der Neuregelung nicht betroffen

Die Neuregelung des § 14a EnWG gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung ab 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden – der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen:
  -  private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  -  Batteriespeicher
  -  Wärmepumpen
  -  Klimageräte

Keine Abschaltung erlaubt – Mindestleistung für steuerbare Geräte

Die garantierende Mindestleistung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen liegt bei 4,2 kW, sodass auch im Fall eines Netzeingriffs weiterhin Wärmepumpen betrieben und Elektrofahrzeuge geladen werden können.

Sind mehrere betroffene steuerbare Verbrauchseinrichtungen an einem Netzanschluss mit einer Summenleistung von mehr als 4,2 kW angeschlossen, wird die Mindestleistung, die diesen zur Verfügung steht, unter Berücksichtigung eines → Gleichzeitigkeitsfaktors berechnet.

Reduzierung der Netzentgelte

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten Betreibende steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine finanzielle Kompensation. Dazu hat die Bundesnetzagentur verschiedene → Module zur Entgeltreduzierung [extern] festgelegt:
  1)  Reduzierung durch netzbetreiberindividuellen Pauschalbetrag
  2)  prozentuale Reduzierung des Netzentgelts (pro kWh)
       (Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung)
  3)  zeitvariable Reduzierung des Netzentgelts (in Kombination mit Modul 1)
       (Voraussetzung ist ein → intelligentes Messsystem)

Weitere Informationen finden sich auf der → Info-Seite der Bundesnetzagentur.

 

 

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