Die Ausgangslage ist bekannt: Angesichts dauerhaft hoher Schadstoffemissionen im motorisierten Verkehr und der Konzentration der Schadstoffe vor allem in der Stadt-Luft besteht Handlungsbedarf. Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung im Jahr 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlassen. Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen Bevorrechtigungen einzuräumen, etwa indem sie diese von Parkgebühren befreien oder von Durchfahrverboten im Stadtgebiet ausnehmen.
Interessante und umfassende Handreichung für Kommunen
Auch das Carsharinggesetz (CsgG) beinhaltet wichtige Aspekte zur Emissionsreduktion. Darum erfahren die Kommunen im Wegweiser der EnergieAgentur.NRW auch, wie sie das CsgG bei der Umsetzung des EmoG gleich mitberücksichtigen können. Die Broschüre ist Teil des Serviceangebots von ElektroMobilität NRW.





