Um Ladestrom abrechnen zu können, muss er gemessen und dem jeweiligen Verbrauchenden zugeordnet werden. Das kann auf verschiedene Arten passieren. Darüber hinaus ist aber natürlich auch eine kostenlose Stromabgabe möglich, z. B. wenn die Kosten für die Abrechnung die Stromkosten übersteigen würden.
Vielfältige Abrechnungsmöglichkeiten - verständlich erläutert
Die Möglichkeiten sind vielfältig. ElektroMobilität NRW bringt auf einer speziellen Seite seines Internet-Auftritts Licht ins Dunkel dieses Bereichs der Elektromobilität - sei es für die Abrechnung beim Laden von Privat-Fahrzeugen am Arbeitsplatz, von Firmen-Fahrzeugen zuhause, von Privat-Fahrzeugen an Miet-Stellplätzen oder auch dem Laden von Privat-Fahrzeugen an Hotes und Gaststätten.






