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Unternehmen, Laden in Mehrparteienhäusern

Vorverkabelung: Was ist darunter zu verstehen?

Mit der Bundesförderung „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ rückt ein Begriff verstärkt in den Fokus: die Vorverkabelung. Doch was genau ist damit gemeint?

Im Sinne der Förderrichtlinie bezeichnet die Vorverkabelung die elektrische Vorbereitung eines Stellplatzes für die spätere Installation einer Ladeeinrichtung. Sie gilt als umgesetzt, wenn am Stellplatz bereits ein anschlussfähiger Endpunkt vorhanden ist – beispielsweise in Form eines Anschlusskastens, einer Abzweigung oder einer einzelnen Zuleitung. An diesen kann eine Ladeeinrichtung später ohne weitere grundlegende Elektroarbeiten angeschlossen werden. Die Montage der Wallbox selbst sowie die Verbindung zwischen Abzweig und Wallbox gehören nicht zur Vorverkabelung.
 

Was gehört zur Vorverkabelung?

Zur Vorverkabelung zählen alle Maßnahmen, die die spätere Errichtung einer Ladeeinrichtung ermöglichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kabel und Kabelwege,
  • Datenleitungen,
  • erforderliche Stromzähler sowie
  • die elektrische Vorbereitung bis zum anschlussfähigen Endpunkt am Stellplatz.

Was reicht nicht aus?

Nicht jede vorbereitende Maßnahme erfüllt die Anforderungen der Förderrichtlinie. Eine reine Grund- oder Sammelinstallation gilt beispielsweise nicht als Vorverkabelung. Dazu zählen unter anderem:

  • eine Hauptzuleitung ohne individuelle Abzweigungen,
  • Stromschienen oder zentrale Verteiler ohne vorbereitete Anschlusspunkte an den Stellplätzen,
  • sowie das alleinige Verlegen von Leerrohren oder Kabelkanälen.
     
Unterschiede zwischen Innen- und Außenstellplätzen

Für Innenstellplätze liegt eine Vorverkabelung vor, wenn für jeden Stellplatz ein Abgang vom Zuleitungssystem in räumlicher Nähe installiert wurde. Auch mehrere parallel verlegte Zuleitungen zu den einzelnen Stellplätzen erfüllen diese Voraussetzung.

Für Außenstellplätze gilt die Vorverkabelung als umgesetzt, wenn sich in der Nähe des jeweiligen Stellplatzes ein Abzweigkasten befindet oder eine einzelne Zuleitung zum Stellplatz verlegt wurde.
 

Vorverkabelung als Teil der BMV-Förderung

Die Vorverkabelung ist Bestandteil der Bundesförderung „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“. Gefördert werden neben Ladepunkten unter anderem auch notwendige Elektroinstallationen, Netzanschlüsse und bauliche Maßnahmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass nach Abschluss der Maßnahme mindestens 20 Prozent der Stellplätze – mindestens jedoch sechs Stellplätze – vorverkabelt sind.
 

Ausführliche Informationen zur Förderung, den Fördervoraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite:

https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/ 

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