Ab heute können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunale Betriebe hohe Fördersummen bei der Anschaffung batterie-elektrischer und mit Brennstoffzellen betriebener Nutzfahrzeuge beantragen. Die Förderung richtet sich an Antragstellende, die Fahrzeuge zur Güterbeförderung oder Personenbeförderung anschaffen.
Auch für umgerüstete Fahrzeuge
Ebenso förderfähig sind Serienfahrzeuge, die auf Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb umgerüstet wurden und zudem nicht nur Neu- sondern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sogar auch Vorführ-Fahrzeuge.
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