Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein neues Förderprgramm aufgelegt. Gefördert wird die Erstellung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten. Förderfähig sind ausschließlich die Ausgaben für den Auftrag an ein qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen sowie die Reisekosten zur Programmbegleitforschung.
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Antragsberechtigt sind
- Kommunen
- kommunalen Unternehmen
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die förderfähigen Ausgaben für ein Elektromobilitätskonzept (Umweltstudie) sind auf maximal 100.000 Euro (netto) bzw. 119.000 Euro (brutto) - abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers - begrenzt.
Der aktuelle Förderaufruf läuft bis zum 17. Mai 2021.
Förderanträge können im → easy.online-Portal gestellt werden.
Weitere Information erhalten Sie auf der → Internetseite des Projektträgers Jülich (PtJ).