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Kommunen, Unternehmen

Neue Förderrichtlinie tritt diese Woche in Kraft. Ein Bestandteil: Dieselbus-Nachrüstung

Am Donnerstag tritt innerhalb des "Sofortprogramms Saubere Luft" eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Darin enthalten: Dieselbus-Nachrüstung

107 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereit, um die Diesel-Busse nachzurüsten. Die Förderrichtlinie tritt am Donnerstag, 29. März 2018 in Kraft und gehört zum "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020". Bundesminister Andreas Scheuer:
ÖPNV-Busse legen täglich tausende Kilometer in den Kommunen zurück. Mit unserer neuen Förderrichtlinie unterstützen wir jetzt Verkehrsunternehmen finanziell, damit sie ihre Diesel-Busse mit Abgasnachbehandlungssystemen umweltfreundlicher machen. Schon bald wird die Luft in den Städten deutlich besser.

Nachrüstung von Dieselbussen mit Euro 3-5

Mit dem Förderprogramm unterstützt das BMVI die Nachrüstung von Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Systemen zur Abgasnachbehandlung. Die Busse müssen überwiegend in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen im ÖPNV eingesetzt werden. So soll die Stickoxidbelastung in diesen Kommunen reduziert werden. Dass die Fahrzeuge wirksam und nach Vorschrift nachgerüstet werden, muss durch eine entsprechende Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nachgewiesen werden. Dafür kommen beispielsweise SCR-Katalysatoren infrage.

Fördersätze von bis zu 60%

Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidemissionen.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die ÖPNV-Leistungen in einer der belasteten Kommunen erbringen. Die Fördersätze betragen entsprechend dem EU-Beihilferecht je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist bereits ab Inkrafttreten möglich.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger am Mittwoch, 28. März 2018, unter: www.bundesanzeiger.de

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