Neue Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI veröffentlicht
Am 29.06. wurde im Bundesanzeiger die neue Förderrichtlinie des BMVI vom 9. Juni dieses Jahres veröffentlicht. Sie definiert die Rahmenbedingungen für die Förderung von Elektromobilitätsprojekten. Die Förderung ist in die Bereiche Umweltbeihilfe, Studien und F&E unterteilt.
Umweltbeihilfe: Es besteht die Möglichkeit eines Investitionskostenzuschusses für den Kauf von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Infrastruktur. Dabei werden die Mehrkosten gegenüber dem Preis eines konventionellen Fahrzeugs bezuschusst. Die Förderquote beträgt für Firmen bis zu 40% und für Kommunen bis zu 50%. Pro Antrag sollen in der Regel nicht weniger als fünf Fahrzeuge gekauft werden - Ausnahmen gelten für Elektrobusse, Elektro-LKWs und Sonderfahrzeuge. Leasing wird nicht gefördert.
Studien: In diesem Bereich wird die Erarbeitung kommunaler Elektromobilitätskonzepte gefördert. Die Studien sollen die technische Eignung, die Wirtschaftlichkeit und den Umweltnutzen von Maßnahmen zur gesamtsystemischen Integration der Elektromobilität in kommunale oder regionale Nachhaltigkeitsinitiativen bzw. -konzepte beinhalten. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Die Förderquote beträgt bis zu 80%.
F&E: Forschung & Entwicklung werden zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen gefördert - Grundlagenforschung hingegen nicht. Dabei werden Verbundprojekte bevorzugt, die ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Aufrufe zur Antragseinreichung sollen im jährlichen Rhythmus veröffentlicht werden. Darin werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie sowie eine Einreichungsfrist für Anträge veröffentlicht.
Hier können Sie sich auf den <link http: www.bmvi.de shareddocs de artikel g external-link-new-window external link in new>Internetseiten des BMVI weitergehend zum Thema informieren.
Auf den <link http: www.now-gmbh.de de modellregionen-elektromobilitaet foerderrichtlinie-2015 external-link-new-window external link in new>Seiten der NOW finden Sie den ersten Aufruf zur Antragseinreichung, das dazugehörige Skizzenformular und alle erforderlichen Informationen zur Antragseinreichung.
Projekte aus NRW wenden sich bitte vor Antragseinreichung an die Projektleitstelle Modellregion Elektromobilität Rhein-Ruhr.
Kontakt: Dr. Bingchang Ni <link mail window for sending>(E-Mail)
Telefon: 0211/86 64 22 96