Mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem 'Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen' (progres.nrw) - Programmbereich Markteinführung" wurde nun die rechtliche Basis für das angekündigte Sofortprogramm Elektromobilität der NRW-Landesregierung veröffentlicht.
Anträge für private und öffentliche Ladestationen sind ab sofort möglich.
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von stationärer Normalladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Sinne des §2 der "Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobilität" (...).
Dabei können unter Beachtung der genannten Anforderungen bis zu 1.000 € für private und bis zu 5.000 € für öffentlich zugängliche Ladepunkte beantragt werden.
Die Richtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg.
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.