Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kommunale Gebietskörperschaften sind aufgerufen, die Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss zu beantragen. Die Bewilligung erfolgt im „Windhundverfahren“ – die Reihenfolge der Eingänge zählt. Eine Beantragung dieser De-Minimis-Beihilfen ist nur 2021 möglich. Hier können Sie seit dem 12. April einen Förderantrag stellen.
Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist neu und ergänzt das Förder- und Finanzierungsangebot des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bereich Ladeinfrastruktur.
Koordiniert werden diese Programme von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
Info-Seminare:
Am 15. April um 10 Uhr findet hierzu ein Online-Seminar statt – hier beantworten Fachleute der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Ihre Fragen. Hier können Sie sich anmelden.
Zusätzlich stellt ElektroMobilität NRW am 26. April seine unterstützenden Leistungen für NRW-Unternehmen vor. Die Anmeldung zu diesem Web-Seminar finden Sie hier:
Weitere Informationen:





