Mit den Förderaufrufen unterstützt der Bund den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw und schafft wichtige Voraussetzungen für den Hochlauf emissionsfreier Nutzfahrzeuge im Güterverkehr.
Großes Interesse an der Förderung
Wie groß der Bedarf an entsprechender Unterstützung inzwischen ist, zeigt bereits der Förderaufruf A für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dieser war laut Branchenportal electrive.net bereits wenige Stunden nach dem Start am 5. Juni 2026 vollständig ausgeschöpft. Die hohe Nachfrage unterstreicht das wachsende Interesse von Unternehmen an der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten und am Aufbau eigener Ladeinfrastruktur.
Fördervoraussetzungen im Überblick
Errichtung von mindestens 1 Ladepunkt mit 50 kW Ladeleistung (nicht-öffentlich)
Aufbau einer Gesamtladeleistung von mind. 1.500 kW je Standort bei mind. 100 kW je Ladepunkt und einem Ladepunkt mit mind. 350 kW (öffentlich)
Netzanschlusskapazität vorhanden oder beantragt
Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
Ladeinfrastruktur als Schlüssel für den Markthochlauf
Die Investition in Ladeinfrastruktur schafft die Grundlage für den wirtschaftlichen Einsatz batterieelektrischer Nutzfahrzeuge. Bereits heute können sich E-Lkw in verschiedenen Einsatzszenarien gegenüber Diesel-Lkw wirtschaftlich rechnen. Ausschlaggebend sind unter anderem geringere Energie- und Wartungskosten sowie steuerliche Vorteile.
Hinzu kommt die Befreiung von der Lkw-Maut: Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sind noch bis Ende Juni 2031 von der Mautpflicht ausgenommen. Für einen 40-Tonnen-Lkw kann dies Einsparungen von rund 35 Euro pro 100 Kilometer bedeuten. Emissionsfreie Lkw bis 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse bleiben sogar dauerhaft mautfrei.
Weitere Informationen zu den Förderaufrufen und zur Antragstellung finden Sie hier.





